… Was viele in diesem Zusammenhang auch nicht wissen, oder es ist ihnen egal, wenn man bei Dunkelheit unterwegs ist, und außerhalb geschlossener Ortschaften oder bei nicht durchgängiger, ausreichender Straßenbeleuchtung mehr als 70km/h fährt MUSS man mit Fernlicht fahren. Außer natürlich ich würde einen vor mir fahrenden Verkehrsteilnehmer damit blenden.
???
Das kann ich nicht glauben - wo steht das denn…?
Im Bußgeldkatalogkommentar wird ergänzend beschrieben:
„…
Das Fernlicht darf nur benutzt werden, wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer geblendet werden und die Straße selbst nicht ausreichend ausgeleuchtet ist. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, das Fernlicht tatsächlich einzusetzen.“