Muss man, wenn man den Händler in Lieferverzug setzt nach der abgelaufenen Frist noch mal eine weitere Frist von 6 Wochen setzen? Oder kann ich in meinem Fall danach vom Vertrag zurücktreten? Weißt das einer von euch?
Am besten mal in Deine Vertragsunterlagen schauen. Ansonsten gilt eigentlich immer: angemessene Frist zur Lieferung setzen. Nach Fristablauf angemessene Nachfrist setzen. Rücktritt erklären. Aber dazu hatten wir auch schon an anderer Stelle im Forum einige Posts.