Braucht man für die Rechnung bei der KFW den Brutto oder Nettobetrag.
Entscheidend für die Förderung ist der Rechnungsbetrag, den du zu zahlen hast, also der Bruttobetrag!
Dieser muss mindestens 900€ betragen.
Gruß Jörg
Braucht man für die Rechnung bei der KFW den Brutto oder Nettobetrag.
Entscheidend für die Förderung ist der Rechnungsbetrag, den du zu zahlen hast, also der Bruttobetrag!
Dieser muss mindestens 900€ betragen.
Gruß Jörg
Kannst ja beim nächsten Besuch in Altötting eine Runde am Kapellplatz drehen und für alle kleinen und großen Sünden Buße tun
Das mache ich sowieso immer wieder gerne, auch unabhängig von kleinen und großen Sünden. Ich bin nicht sehr oft in Altötting, vielleicht so zwei oder dreimal im Jahr, aber das nutze ich dann immer wieder sehr gerne aus.
Gestern abend war ich im Trierer Dom, zum Gedenken an die Toten und Verletzten der Trierer Amokfahrt. Da lernt man auf schrecklich eindrucksvolle Weise dann wieder, wo die wichtigen Dinge im Leben liegen und über welche Banalitäten man sich so manches Mal aufregt ...
Gehört nicht zum Thema, aber war mir wichtig
Wie wahr...
Das sollte man allem voran stellen. Ich arbeite an einer Schnittstelle zwischen Justiz und Gesundheitssystem. Das gewährt nicht nur in Zeiten wie aktuell Einblicke und Einsichten in weniger Gutes.
Ich habe unsere Anliegen hier in einem anderen Forum schon als Luxus-Themen bezeichnet. Solange man sich dessen bewusst ist, kann man sich natürlich auch mit den schönen Dingen des Lebens/unseres Erste-Welt-Lebens beschäftigen. Das darf und sollte man trotz allem tun.
Dabei aber unseren Standard wertschätzen, Achtsamkeit, Rücksichtnahme und das Miteinander sehen.
Bleibt sicher und gesund!
Ich brauch mal eure Hilfe; vielleicht hat es irgendjemand schriftlich, oder weiß wo ich es finden kann.
Ich habe die Förderung für den Einbau einer Ladestation beantragt und die wurde auch genehmigt. Die Wallbox wird heute geliefert.
Nun bin ich mir 100%ig sicher, dass ich bei der KfW irgendwo gelesen habe, dass man eine Wallbox auch selbst installieren kann, sofern man die Befähigung (abgeschlosse Ausbildung als Elektriker) nachweisen kann.
Ich habe mich heute dumm und dämlich gesucht, aber ich finde den Hinweis nirgends mehr.
Und ich bin mir auch nicht sicher, ob die Kosten für sämtliches Installationsmaterial mit in die Gesamtkosten eingerechnet werden, denn ich muss ja mindestens 900 Euro Gesamtkosten nachweisen - und die erreiche ich bei Selbsteinbau nur, wenn auch alle Kosten für das benötigte Installationsmeterial übernommen werden.
Hab 's gefunden
Was auch immer der Unterschied zwischen Eigenerklärung und einen Nachweis über Ihre berufliche Qualifikation ist
Eigenerklärung = ich habe es selbst gemacht
Nachweis über berufl. Qualifikation = z.B. Gesellenbrief als Elektroinstallateur
OK. Ist zwar irgendwie doppelt gemoppelt. Wenn ich meinen Gesellenbrief mitschicke, dürfte ja klar sein, dass ich selbst installiert hab
Welche Kosten hast du denn alle geltend machen können?
Ich habe die schon vor der Förderung installiert.
Moin moin,
das Problem an der Sache ist, dass du als Elektrfachkraft in einem Fachunternehmen beschäftigt sein musst, das eine Konzession vom örtlichen Versorger zur Installation von elektrischen Anlagen hat - nur eine Kopie deines Prüfungszeugnisses als Elektrofachkraft reicht definitiv nicht!
Habe nochmal explizit die Kfw angeschrieben und die Situation geschildert, dass ich zwar Elektromeister bin, aber nur als Lehrer arbeite und nicht in einem Fachunternehmen beschäftigt bin - dann gibt es keine Förderung!
Im Übrigen fällt auch das Material unter den Förderbetrag, welches für die Installation der Wallbox benötigt wird, d.h. Leitungsmaterial, Kabelkanäle, Befestigungsschellen, RCD und LS für die Verteilung...
Gruß Jörg
Eigenerklärung: Hiermit bestätige ich, dass ich befähigt bin, dies und das zu tun..
Nachweis der beruflichen Qualifikation: Abschlusszeugnis der IHK-Prüfung und Arbeitsvertrag bei der zur Installation zugelassenen Firma
So würde ich dass mal sagen....
Und als besonders wichtig würde ich mal den Absatz davor betrachten....den mit §13, das erfüllen wohl nicht viele Elektriker, also ich zum Beispiel nicht weil ich mich mit meiner Firma nicht habe eintragen lassen. Ist ja auch nicht mein gewünschter Arbeitsschwerpunkt..
Edit: Hoppla, war ich wohl zu langsam...