Stoenierung der Bestellung?

  • Hallo Wartende

    Ich habe den MK3 im September bestellt. Von den Rückrufen wusste ich zu dieser Zeit nichts. Nun habe ich versucht den Kauf zu storniern. Das hat der Händler abgelehnt. Die voraussichtliche Wartezeit bis Mitte des folgenden Jahres passt mir nicht. Zumal nicht sicher ist dass alle Probleme beseitigt sind. Gibt es anderweitige oder nur gleiche Erfahrungen?:?:

    Verzeiht den Titel: selbstverständlich Stornierung

  • Dieses Thema wurde in anderen Threads unseres Forums schon mehrfach sehr intensiv besprochen und diskutiert, ich würde sagen tagtäglich mehrfach, da solltest Du Dich einmal durchwühlen. Kleiner Tipp: Plane dafür aber eine ordentliche Stange Zeit ein, denn die Informationen und die Meinungen dazu sind dich mittlerweile sehr umfangreich.


    Welches voraussichtliche Lieferdatum hat Dir der Händler bei der Bestellung genannt? Denn allein davon wird die Frage der Stornierung des Vertrages abhängig sein. Aber das wirst Du bei intensivem Studium unseres so wunderbaren Forums dann schon feststellen.


    Viel Spaß beim Lesen.

    Gruß

    Niko


    Bestellt am 22.06.20: Kuga PHEV Vignale in Lucid-Rot, Assistenz-/Winterpaket, Panodach, elektr. AHK :)

    Gebaut am 29.07.20, LastChecked am 24.08.20

    Ausgang Werk geplant 27.08.20, dann Auslieferstopp. Warten ...

    Ab November Leihwagen: Kuga St-Line Ecoboost :)

    Dezember 2020: HV-Akku geprüft, für gut befunden. Kein Akku-Tausch erforderlich :thumbup:

    Auslieferung Mitte Dezember, am 07.01.21 beim Händler, Übernahme am 16.01.21


    Ganz tolles Auto, ich bin von Anfang an und immer noch absolut begeistert !!! :6444:

  • Also mein Händler sagte mir dazu heute das bei ihm einige storniert haben. Ist da überhaupt kein Problem. Wer dann einen anderen Kuga nimmt bekommt noch einen Bonus von 1500€.

    Kuga PHEV Vignale Panther Blau mit sämtlichen Ergänzungen

    Bestellt: 05.06.2020

    Baudatum: 26.08.2020

    Lieferdatum: Mitte September20, dann Mitte Oktober20.

    Tatsächlich: 27.04.2021

  • FortFahrer. Erstmal wäre es wichtig zu wissen, was für ein Liefertermin vereinbart wurde. Erst danach kann man auch etwas zur Möglichkeit des Rücktritts, Anfechtung, etc. sagen. Oder wurde das Fahrzeug vielleicht finanziert? Möglicherweise greift hier auch der sogenannte "Widerrufsjoker".


    Wenn sich Dein Händler weigert wirst Du wohl um eine anwaltliche Vertretung nicht drum rum kommen. Wir müssen ja auch von irgendetwas leben :)

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


    Neue Bestellung für Dezember 2022:

    - ST-Line X croma blau mit allem außer AHK und induktivem Laden :S

    - Titanium in vernünftiger Ausstattung 8o

  • Ein konkreter Liefertermin wurde durch den Händler nicht vereinbart (mein Fehler!). Orientiert wurde auf eine Lieferung Ende Januar 2021. Eine Finanzierung wurde mit dem Händler nicht vereinbart. Ich bin erst im Oktober durch Pressemeldungen auf die Rückrufsituation aufmerksam gemacht worden. Bei den Vertragsverhandlungen erfolgte kein Hinweis auf diese Probleme.

  • Also wenn sich Dein Händler bockig stellt, dann müsstest Du ihm erst einmal eine Frist zur Lieferung (einer mangelfreien) Sache auffordern. Irgendwo muss schon was stehen mit (unverbindlichem) Liefertermin. Wenn nicht, solltest Du das schnellstmöglich schriftlich nachholen. Wenn es nichts dazu gibt, könntest Du ja genauso gut behaupten, Ihr hattet Euch auf eine Lieferung im November 2020 verständigt...


    Wie auch immer, müsstest Du schon was schriftlich machen. Händler in Verzug setzen, etc. Erst dann dürfte der Rücktritt möglich sein.


    Viele glauben immer sie können wie bei Online-Geschäften widerrufen. Das ist aber leider nicht so.


    Ich drücke Dir die Daumen, dass der Händler doch noch mit sich reden lässt. Solltest Du rechtsschutzversichert sein, spricht aber auch nichts dagegen direkt zu einem darauf spezialisierten Anwalt zu gehen :thumbup::thumbup::thumbup:

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

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  • Ich ich spiele ebenfalls mit dem Gedanken, vom Kauf zurückzutreten. Jedoch nicht, weil mir das Auto nicht mehr gefällt, sondern weil es auf Grund von Familienzuwachs vermutlich doch zu klein sein wird. Unverbindlicher Liefertermin ist bei mir "ca. Oktober" und Fahrzeug steht bereits seit Anfang September beim Händler.


    Ich werde den Händler fragen, ob er einer unbürokratischen Stornierung zustimmt. Ansonsten müsste es auf Grund der Bedingungen zeitglich gerade so passen, dass eine Stornierung möglich sein sollte. Unter der Annahme, dass Absatz 6 gilt und eine Betriebsstörung vorliegt, würde sich die Frist auf 4 Monate verlängern. Das wäre dann Februar. Den neuesten Informationen bzgl. des Batterietauschs nach, dürfte das Auto bis dahin noch nicht umgerüstet sein. Müsste also passen.


    Haben andere ähnliche Formulierungen in ihren Verkaufsbedingungen, die die 6 Wochenfrist ggf. verlängern?

  • Das sind die Standardverkaufsbedingungen.


    Aber Du hast ja geschrieben der Wagen steht schon beim Händler. Dann dürften 10 Tage gelten. Aber wie immer am besten alles schriftlich. Also zur Lieferung mit Frist auffordern. Nachfrist. Rücktritt.


    Betriebsstörung müsste der Verkäufer darlegen und beweisen.

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


    Neue Bestellung für Dezember 2022:

    - ST-Line X croma blau mit allem außer AHK und induktivem Laden :S

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  • Aber probier es erstmal nett und freundlich. Meistens klappt das. Wenn nicht. Brief vom Anwalt 8) Das hilft dann.

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  • Es erst mal nett und freundlich zu versuchen ist genau mein Plan. Sollte es so klappen wäre es natürlich ideal. Ich bin nur beim Durchlesen der Verkaufsbedingungen auf den Punkt mit der Betriebsstörung und die Formulierung "ohne eigenes Verschulden des Verkäufers" gestoßen. Mein Gedanke war, dass dieser Absatz möglicherweise in der aktuellen Situation greift und dies evtl. durch die Videobotschaft von Ford quasi schon "bewiesen" wird.