Die Ersten haben ihr Haltefrist schon erreicht
Rückabwickelung meines schon zugelassenen Kuga
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Meine Frage geht dahin, um zu erfahren wie viel drinn war um einschätzen zu können ob wir als Kuga Besteller die sicher erst ab April, Mai mit dem Auto rechnen können noch eine Schance haben etwas abzubekommen von der Staat. Wenns dann nicht nichts mehr gibt greift wieder das Sprichwort :
AUGEN AUF BEIM AUTOKAUF
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Wer sein bereits zugelassenes Auto (Kuga PHEV) rückabwickelt und bereits BAFA Förderung beantragt und erhalten hat, muss diese wohl zurückzahlen. Die Bestimmungen des Umweltförderungsprogramms der BAFA (siehe Checkliste Neufahrzeuge) sagt klar aus, dass eine Haltefrist von 6 Monaten besteht.
Die spannende Frage ist ja, was ist wenn ich nach sechs Monaten Wandele(Rückabwickele)? Was zieht Ford ab, bei der Rückerstattung? Kilometer, Haltedauer usw.?
Lustig ist auch wirklich die Kontaktaufnahme mit dem BAFA. Es werden weder E-Mails noch Anfragen über das Kontaktformular beantwortet.
Anrufen ist ja sowieso unmöglich. Also dafür kann Ford wirklich nichts.
Fast drei Monate hab ich ja auch schon mit dem zuverlässigen High Tech Auto geschafft.
Mein Leihwagen ist aber ein wirklich tolles riesen Auto, S-Max, Diesel AWD, ST Line mit alles.
Grüße
Wolli
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Zitat
Des Weiteren, bin ich der Meinung, das ich als Verbraucher von meinem Vertragspartner getäuscht worden bin.
ich gehe davon aus, dass du das „getäuscht“ nicht im strafrechtlichen Rahmen meintest.
Der Händler wird wohl kaum so belangt werden können, wenn er (noch) nicht von dem „Branddesaster“ wusste, insofern halte ich eine „Täuschung“ aus deiner Sicht umgangssprachlich vielleicht für nachvollziehbar, aber nicht wirklich im rechtlichen Sinne.
Ein Vergleich mit dem Dieselgate halte ich (als ehemaliger Betroffener und Kläger, daher kenne ich mich schon mit dieser Thematik ein bisschen aus, ohne Rechtsgelehrter zu sein) zum derzeitigen „öffentlichen“ Informationsstand nahezu für abwegig.
Und wer jetzt noch einen PHEV Kuga kauft, weiß um die Probleme des Fahrzeugs und weiß, worauf er sich einlässt, da wird es grundsätzlich auch wohl nichts mit „Schadensersatzansprüchen“, es sei denn, das Fahrzeug verliert die Typenzulassung, was ja momentan objektiv betrachtet (noch) nicht absehbar ist.
Mit einer echten Wandlung nach mindestens 6 Monaten Betrieb des Kuga und damit den „Gewinn“ durch Einbehalt der Förderung wird sich Ford, so würde ich das laienhaft einschätzen, wohl eher nicht einlassen, denn noch steht ja gemäß Aussage von Ford eine Reparatur und damit eine Behebung des Mangels im Raume. Solange dieser Mangel sich noch in der „Behebung“ befindet, wird eine Wandlung wohl nicht wirklich rechtlich durchsetzbar infrage kommen.
Sollte allerdings der PHEV tatsächlich gar nicht mehr als PHEV zu betreiben sein, sieht es natürlich anders aus, denn dann ist ein „artgerechter“ Betrieb nicht möglich und stellt einen wandlungsfähigen nicht abwendbaren Mangel dar... aber das sind doch noch ungelegte Eier
Gruß -
Grundätzlich: Wandlung heist jetzt Rückabwickelung, aber es weiß ja trotzdem jeder was gemeint ist.
Hallo Projekt Kuga PHEV,
mit der Täuschung, das ist so eine Sache. Wusste Ford schon bei der Übergabe meines Fahrzeuges(29.07) von den Problemen? Die ersten Artikel bezüglich der Brandgefahr waren ja erheblich früher zu lesen, als das Ford mal etwas dazu gesagt hat. Meine erste, offizielle, schriftliche Information ist von Mitte September. Meinen Händler habe ich quasi erst über die Probleme Informiert. Ich will Ford ja auch nicht Anzeigen, wegen arglistiger Täuschung. Obwohl das auch mal interessant wäre
Das die Dieselgate eine ganz andere Geschichte war, ist klar. Es ging ja nur um den Begriff Sammelklage und Musterfeststellungsklage.
PS.: Von den Abschaltvorrichtungen wusste eigentlich jeder findige Fuchs im KFZ Gewerbe. Die aktiven Steuereinheiten, die Prüfstandzyklen erkennen, gibt es bei Motorrädern schon seit fast 30 Jahren. Da ging es aber um Geräuschentwickelung.
Ich habe meinem Händler zwei Nachbesserungsversuche mit Fristen ermöglicht. Beiden konnte er nicht nachkommen.(Logisch)
Die der Pfennigfuchserei mit dem Verbrauch ohne Akkubetrieb ist mir völlig wurscht. Ich habe einfach Bock auf einen Plug in Hybriden. Deshalb habe ich mir einen gekauft. Die Pfennigfuchserei ist bei mir nur ein Thema, wie ich aus der ganzen Geschichte wieder ohne Verluste heraus komme. Wenns ein paar Euro mehr werden, wegen des Ärgers ist mir das auch recht.
Das sie den Kuga gar nicht mehr hinbekommen, das halte selbst ich als Berufspessimist für nicht möglich. Irgendwann wird ihnen schon etwas einfallen.
Und nicht vergessen, ich bin ja auch noch Opfer des leidigen ungelösten 12Volt Problems.
Grüße
Wolli
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... alles gut, man sollte nur nicht so tun, als tue Ford so rein gar nix???
Natürlich ist der 12V-bug auch ein weiterer Punkt, der einem den Besitz eines Kuga PHEV so richtig vermiesen kann. Das muss ein richtig ekeliges Gefühl sein, jeden Tag vor dem Auto zu stehen und sich angespannt fragen zu müssen: „Springt er an oder muss ich die Dauerleitung zum ADAC bemühen?“
Da bin ich ja komplett bei dir! Ich bin (mittlerweile sehe ich das so) eben in der komfortablen Position, dass mein bestellter PHEV noch nicht gebaut wurde und ich so hoffen darf, dass er, wenn er denn geboren wird, vom Werk aus, zumindest was den Fahrakku angeht, korrekt läuft.
Darüber hinaus habe ich ein funktionierendes Auto, bin also nicht unbedingt auf die derzeitige Auslieferung des Kuga angewiesen.
Mein Händler scheint auch, so die ersten Erfahrungen, relativ offen für Gespräche zu sein, insofern passen bei mir für den Wartesaal (noch) die Eckdaten.
Ich fühle aber mit jedem, der sich in anderen persönlichen Rahmenbedingungen befindet und den Kuga nicht mehr will, weil er das Vertrauen in das Auto verloren hat.
Geuß -
Danke, Schnüff
Die ganze Geschichte würde ich auch wirklich entspannter sehen, wenn ich nicht bei so einem "Händler" gekauft hätte.
Wie schon gesagt, ich fahre ja jetzt einen sehr gut anspringenden S Max.
Grüße
Wolli
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Ich hab Dir ja meine Meinung schon zu dem Thema mitgeteilt.
Du scheinst Dich aber selbst nicht richtig entscheiden zu können.
Und erst wenn man selbst weiß was man will kann man (oder am besten ein Fachmann ) sich darum kümmern das auch durchzusetzen.
Wichtig ist aber wirklich, dass Du die Entscheidung treffen musst und dann mit den Konsequenzen klarkommen. Entweder dem Kuga eine Chance geben. Dann musst Du auf eine Lösung warten. Dann wird es aber sicher nicht die von Dir gewünschten 2000-5000 Euro extra geben.
Das wäre Schadenersatz neben der Leistung. Wenn Ford aber mangelfrei repariert wird es außer den angekündigten Gutscheinen nix geben.
Allenfalls hätte man eine Möglichkeit einen Vergleich zu schließen aber dazu gehören bekanntlich zwei
Wenn Du Dich selbst entschieden hast was Du willst könnte man sehen wie man das erreicht. Alle Deine Vorstellungen werden aber wohl nur als Vergleich möglich sein und vermutlich mit Abstrichen.
Und natürlich werden gefahrene Kilometer und Prämie bei der Rückabwicklung berücksichtigt.
Und Sammelklage und Musterfeststellungsklage. Beides Mist. Muss eh jeder seine Ansprüche selbst durchsetzen. Da kommt man nicht drum herum. Daher sind auch nach der Musterfeststellungsklage noch Mandanten bei uns gelandet. Natürlich mit entsprechend gutem Ergebnis. Aber nur für die, die sich irgendwann entschieden haben was sie wollen und sich haben anwaltliche vertreten lassen
Stephan
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Hallo,
die Entscheidung für die Rückabwickelung ist eigentlich gefallen. Das Schreiben liegt versandfertig im Rechner.
Ich fahre seit einer Woche durch die Gegend und versuche ein neues Fahrzeug zu finden.
Das ist, wenn man vom Kuga, als er noch bestimmungsgemäß lief verwöhnt ist nicht so einfach. Der Kuga war für mich und meine Ansprüche das perfekte Auto zum guten Preis. (Achtung, mal etwas Positives zum Kuga von mir)
Die Lieferzeiten für manche Fahrzeuge sind leider sehr lang und erst mal ein Übergangsauto zu kaufen, hatte ich nicht vor.
Also nutze ich den Leihwagen noch so lange wie möglich zum Finden einer Alternative.
Es könnte ja sein, das Ford der Rückabwickelung zeinah zustimmt, wenn sie angekommen ist. Eher unwahrscheinlich, aber möglich und dann stehe ich mit ca.40000€ in der Tasche ohne Auto da.(Luxusproblem)
Die anwaltliche Unterstützung habe ich natürlich auf dem Schirm. Erst muß mal die erste Reaktion vom FFH eine Richtung erkennen lassen.
Ich versuche halt nur, kostenneutral aus der leidigen Geschichte heraus zu kommen.
Ein Arbeitskollege hat bei VW auch den Weg neben der Musterklage gewählt. Hat gedauert und das Ergebnis war erheblich besser als bei den Musterklägern.
Fazit: Schreiben noch nicht beim Händler, Schadensersatz offensichtlich Blödsinn, Musterfestellungsklage auch Blödsinn, Vergleich evtl. vielleicht.
Grüße
Wolli
PS.: Ich hatte Gestern, aus der extra für die Rückrufe von Ford eingerichteten Abteilung einen Anruf. "Es gibt aktuell und in nächster Zeit keine Lösung."
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Ich kann schon verstehen, dass es schwer ist ein passendes anderes Fahrzeug zu finden. Würde mir wahrscheinlich genau so gehen.
Aber wenn die Entscheidung steht, dann nicht zu lange warten. Wegen eines Sachmangels kann der Käufer nur dann wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache bereits bei Übergabe mangelhaft war und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch mangelhaft ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann deshalb nicht erfolgreich auf einen Getriebeschaden gestützt werden, den der Käufer noch vor der Erklärung des Rücktritts hat beheben lassen.Denn wegen eines Sachmangels kann der Käufer nur dann wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Kaufsache bereits bei Übergabe mangelhaft war und im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung noch mangelhaft ist. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag kann deshalb nicht erfolgreich auf einen Mangel gestützt werden, den der Käufer noch vor der Erklärung des Rücktritts hat beheben lassen.
Das erscheint zwar aktuell nicht wirklich bald zu sein, aber man weiß ja nie. Und möglichst kostenneutral (jedenfalls hinsichtlich der Anwaltskosten) kommst Du aus der Nummer am besten raus, wenn Du den Verkäufer selbst in Verzug setzt, indem Du zur Mangelbeseitigung unter Fristsetzung aufforderst. Nach Fristablauf noch eine Nachfrist setzen und schon ist er in Verzug und die Anwaltskosten können als Schadenersatz mit geltend gemacht werden.
Ich drücke Dir die Daumen, dass Du bald was findest.
Schöne Grüße aus Berlin
Stephan