Rückabwickelung meines schon zugelassenen Kuga

  • Huhu ihr lieben, respektvollen Forumsmitglieder.

    Lasst uns den Thread nicht mit Weltanschauungstheorien Füllen. Ich werde mich auch bemühen.:((chronischer Pessimist, was technische Fragen angeht):saint:


    Ich denke, meine Geschichte der eventuellen Rückabwickelung und wie sie weiter läuft, wird noch für den ein oder anderen interessant.


    Sonst verlieren wir(ich) sehr schnell den Faden.


    Nur eine Bitte:*


    Grüße

    Wolli:saint:

  • "The worst case" für uns wäre, eine juristische Auseinandersetzung, ohne jemals den PlugIn gefahren zu haben.

    Davor ist noch viel Luft, Ford überbrückt mit allen Mitteln und Möglichkeiten über seine"liquiden und ordentlichen" Händler.

    Und dann muß Ford " Butter bei die Fische" geben :!:


    Wir werden uns hüten, jetzt irgend etwas unnötiges anzuzetteln, oder Geld zu verbrennen, wo es nur vereinzelt nach Rauch riecht :|


    PS: Wir sind mit Ford nicht verwandt oder verschwägert ;) oder erhalten sontige Zuwendungen.

    Vertragsdatum: 27. Mai 2020

    Bestelldatum: 02. Juni 2020

    Baudatum : 28. Juli 2020

    Auslieferungsstop: 15.Sept. 2020 11.40 Uhr

    Auslieferung nach Akkutausch: 06.04.2021

    BAFA Förderung 4500,00€ erhalten : 10.08.2021

  • Hallo,

    bevor ich meine Bitte um Rückabwickelung meines Kugas absende, ist mir noch eine weitere Möglichkeit in den Sinn gekommen.

    Man könnte ja auch die Minderung des Kaufpreises verlangen. Ich rede hier nicht von Warengutscheinen, sondern eine angemessene Summe.

    Ich glaube ich werde ihnen zwei Möglichkeiten geben. Fahrzeug zurück nehmen oder Kaufpreisminderung.

    Wie das rechtlich aussieht weiß ich noch nicht. Den Betrag der Minderung müsste man sich auch noch ausdenken.:/ Ein Bertrag zwischen 2000-5000€. Das steht zu dem Listenpreis von 50000€ im Verhältnis, finde ich.

    Also Fahrzeug behalten--Minderung bekommen--mängelfreie Reparatur, wenn möglich verlangen.(Leihwagen zurück geben und Ford mal richtig Euros sparen lassen, meiner kostet Ford mindestens 50€ am Tag)

    Langsam wird es mal Zeit für eine Sammelklage:saint:

    Was denkt ihr denn so?


    Grüße

    Wolli


    Bitte keine Ford Mittleidsbekundungen, der Zug ist bei mir abgefahren.

  • ... ganz laienhaft - wodurch soll rechtlich eine nachträgliche Preisminderung begründet werden, wenn du gleichzeitig eine mängelfreie Reparatur einforderst, vorausgesetzt, die wird es geben und dann auch irgendwann eingebaut? Der „Schaden“, der dir durch die „aufgezwungene“ Nutzung des Vollhybridmodus entsteht, wird doch zunächst durch den Material- und Tankgutschein „ausgeglichen“.?


    Gruß

    Kuga PHEV Vignale, Vollausstattung

    Bestellt: 07.08.2020

    Produktion: 18.02.2021

    Auslieferung: 09.04.2021

    Verkauft: 08.12.2022

    Verbrauch im gesamten Zeitraum: ca. 16600 km gefahren, 14,62 kwh/100km (inkl. Ladeverluste)+ 1,45 L/100km


    STOP WAR!!!

  • Wer seine Bestellung oder sein bereits zugelassenes Fahrzeug rückabwickeln möchte, kann das ja gerne tun.
    Ich gehöre zu den zufriedenen Kuga PHEV Kunden. Ich kann nur sagen, das Warten lohnt sich.
    Selbst jetzt ohne die HV- Batterie ? aufzuladen zu dürfen, fahre ich das Auto mit 4,9 l/100km im Eco-Modus bei Tempomat 120 km/h auf der Autobahn. Für einen Benziner mit 2,5 l Hubraum und 1,8 Tonnen Gewicht ein beachtlicher Wert. Selbst mein Diesel (Opel Zafira) hat da mehr verbraucht.

    Bestellt am 14.01.2020.: Kuga PHEV ST-Line X in Lucid-Rot, Styling Paket ST-Line, Fahrer-Assistenzpaket, Fahrersitz elektr. verstellbar, Technologiepaket, Winterpaket, Panoramadach, elektr. AHK , Heckklappe elektrisch, Gepäckraumwendematte, Sicherheitstrennnetz, Gebaut am 13.05.. Ausgang vom Werk am 21.06., Übergabe beim Händler 11.07. , EZ : 17.07., Übernahme am 21. Juli 2020 , Akku-Tausch erforderlich, Termin 15. KW 2021 . Ganz tolles Auto, ich bin begeistert !!! :)

  • Langsam wird es mal Zeit für eine Sammelklage:saint:

    Was denkt ihr denn so?

    Ganz einfach:

    Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht:rolleyes:

    Nicht immer andere vorschicken - selber machen oder lassen.

    Viele Grüße, Ben

    --------------------------------------------

    Modell: Kuga PHEV ST Line X, Frost-Weiß / Bestellt: 27.07.2020 / FIN: 21.08.2020 / Baudatum: 08.09.2020 / 22.11.2020 (Akku Check in Valencia bestanden) / Liefertermin: 12 / 2020 / Händlerankunft: 10.12.20 - Übernahme: 19.01.21

    Verkauft 01.03.2024

  • ... ganz laienhaft - wodurch soll rechtlich eine nachträgliche Preisminderung begründet werden, wenn du gleichzeitig eine mängelfreie Reparatur einforderst, vorausgesetzt, die wird es geben und dann auch irgendwann eingebaut? Der „Schaden“, der dir durch die „aufgezwungene“ Nutzung des Vollhybridmodus entsteht, wird doch zunächst durch den Material- und Tankgutschein „ausgeglichen“.?


    Gruß

    Hallo,

    und ich würde Ford die Chance geben, mir nicht monatelang einen sehr kostspieligen Leihwagen zu bezahlen. Des Weiteren, bin ich der Meinung, das ich als Verbraucher von meinem Vertragspartner getäuscht worden bin. Ich habe bei Vertragsabschluß erwartet, ein den Beschreibungen(Prospekt Version1) voll entsprechendes, uneingeschränkt nutzbares Plug in Hybrid Fahrzeug zu erwerben. Und zwar am Tag der Übergabe und nicht monatelang später. Ich finde, dafür steht mir eine monetäre Entschädigung zu. Die versprochenen Gutscheine sehe ich lediglich als Aufwandsentschädigung. Mehrverbrauch usw.



    Das soll ja nur eine Gendankenspielerei sein


    Grüße

    Wolli

  • Wer sein bereits zugelassenes Auto (Kuga PHEV) rückabwickelt und bereits BAFA Förderung beantragt und erhalten hat, muss diese wohl zurückzahlen. Die Bestimmungen des Umweltförderungsprogramms der BAFA (siehe Checkliste Neufahrzeuge) sagt klar aus, dass eine Haltefrist von 6 Monaten besteht.


    • Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. (Der KUGA PHEV steht drin !)
    • Seit dem 19. August 2020 ist eine Antragstellung nur noch für Fahrzeuge möglich, die nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen wurden.
    • Der Erwerb sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
    • Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
    • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
    • Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstzugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen.
    • Neufahrzeuge die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.

    Bestellt am 14.01.2020.: Kuga PHEV ST-Line X in Lucid-Rot, Styling Paket ST-Line, Fahrer-Assistenzpaket, Fahrersitz elektr. verstellbar, Technologiepaket, Winterpaket, Panoramadach, elektr. AHK , Heckklappe elektrisch, Gepäckraumwendematte, Sicherheitstrennnetz, Gebaut am 13.05.. Ausgang vom Werk am 21.06., Übergabe beim Händler 11.07. , EZ : 17.07., Übernahme am 21. Juli 2020 , Akku-Tausch erforderlich, Termin 15. KW 2021 . Ganz tolles Auto, ich bin begeistert !!! :)

  • Ich habe meinen -kuga hybrid im Juli guten Glauben bestellt das er noch wie laut Aussage des Händlers im Oktober oder November klappen sollte mit der Lieferung. Auch ich hatte bei den Überlegungen an die staatliche Förderung von besagten 4500,00 Euro gedacht. Nun kommt alles ganz anders. Was macht der Fördertopf bis dahin. Die Förderung ist erst mal terminlich bis zum 31.12.21 begrenzt. Meine Frage ist, wie viel ist drinn. Hat man sich mit der Bestellung eines Fords hybrid sich selber ein Ei in sein eigene Kukuksnest gelegt. Das wäre doppelt Elend. Macht mich bitte etwas schlauer. radlerhund