So ich hab jetzt auch meinen 350€ Gutschein bekommen, nur 2 Monate nach Abholung des Fahrzeugs?
Kam vom 400 km entfernten Händler per Einschreiben mit Rückschein.
Sehr schön!
Dann kann ich ja noch Hoffnung haben...
So ich hab jetzt auch meinen 350€ Gutschein bekommen, nur 2 Monate nach Abholung des Fahrzeugs?
Kam vom 400 km entfernten Händler per Einschreiben mit Rückschein.
Sehr schön!
Dann kann ich ja noch Hoffnung haben...
Zum Thema 350 Euro Gutschein.....mein Händler hat mir gesagt, den kann man genau einmal verwenden, wenn man die 350 nicht voll bekommt, ist der Rest flöten....*nurmalsoanmerkenwollte*
Wobei ich den bei mir wohl in die kleine Wallbox stecken werde...weil die Dash-Cam überzeugt mich nicht so...
Das steht auf dem Gutschein wenn ich mich nicht täusche sogar drauf. Find ich persönlich nicht ganz so schön gelöst aber besser als garnichts.
Auf dem Gutschein steht nur, dass keine Erstattung des Restbetrages erfolgt. Als Laie setze ich das gleich mit; Restguthaben wird nicht ausgezahlt. Bedeutet für mich noch lange nicht, das der Restbetrag automatisch verfällt.
Die Verbrauchzentrale sagt dazu:
ZitatSie haben einen Gutschein in Höhe von 50 Euro geschenkt bekommen und möchten dafür im Januar ein Buch für 12 Euro, im Februar eine CD für 15 Euro und im März einen Pulli für 23 Euro im X-Kaufhaus erwerben. Solche Teileinlösungen sind gesetzlich nicht geregelt. Als Beschenkter können Sie jedoch ein berechtigtes Interesse an einer teilweisen Einlösung haben. Wenn dem Händler diese Teilleistungen zumutbar sind und keinen Verlust für ihn bedeuten, dürfte dem nichts entgegenstehen. Sie sollten sich also auf den Standpunkt stellen, dass der Händler den Gutschein auch teilweise einlösen muss. Der Restbetrag kann dann auf dem alten Gutschein vermerkt oder in Form einer neuen Gutschrift ausgehändigt werden. Ein Anspruch des Kunden auf Auszahlung der restlichen Gutscheinsumme besteht dagegen wohl nicht.
Mein Händler hatte den Gutschein bei der Fahrzeugabholung schon bereit liegen - ohne dass wir je darüber sprachen. Ich hatte mir extra das Schreiben von Ford mitgenommen und wollte ihn darauf ansetzen (nach dem was ich hier las). Umso überraschter war ich, dass das gar nicht nötig war
Manchmal frage ich mich, ob Organisationen ab einer gewissen Größe überhaupt noch halbwegs fehlerfrei arbeiten können und die Linke noch weiß, was die Rechte tut.
So wie heute.
In der Post: ein Schreiben der Ford-Werke GmbH, mit freundlichen Grüßen von Hans Jörg Klein, GF Marketing & Verkauf.
Der Inhalt ist bekannt: Viel Marketing-Blabla und ein 350 €-Gutschein für Service oder Teile als Entschädigung für Unannehmlichkeiten wegen des Rückrufs.
Auslieferung des Fahrzeugs zwischen Dezember 202 und April 2021 usw. usf., alles bekannt.
Nur:
Ich habe die verbindliche Bestellung am 02. Dezember 2020 unterschrieben.
Ich bin also höchstens durch eine lange Lieferzeit (die bei Bestellung aber auch schon klar war...) davon betroffen.
So sehr ich mich auch über quasi geschenkte 350 € freue, so sehr muss ich den Kopf darüber schütteln, dass man bei Ford offenbar nicht mal die Bestelldaten der Kunden richtig auswerten kann.
Wenn mir jetzt noch ein Tankgutschein angeboten wird, bekomme ich ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln...
Gibt es sonst noch jemanden, der nach Oktober 2020 bestellt hat und einen Gutschein erhalten kann?
Heute die 2.Tankkarte über €300 incl. Pin bekommen. Im Schreiben steht das er nur für den PHEV gilt. Der freundliche Herr am Telefon sagte aber das er auch für ein Zweitwagen genutzt werden. Ja was den nun? Außerdem gilt die Jarte jetzt 12 Monate ab Ausstellung. In meinem Fall jetzt bis 3/2022.
Aber das Guthaben kann man wieder mal nicht abrufen, oder?
Wahrscheinlich nicht. Also wieder Beträge notieren und Kassenzettel aufbewahren.
Im Schreiben steht das er nur für den PHEV gilt. Der freundliche Herr am Telefon sagte aber das er auch für ein Zweitwagen genutzt werden. Ja was den nun?
...egal. Tank voll was vor die Zapfpistole kommt. Das kann doch keiner (Legal) kontrollieren.