Siehe STVZO §50 (10):
Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
Scheinwerfer mit LED werden hier nicht erwähnt. Wikipedia erwähnt noch eine Pflicht bei einem Lichtstrom von über 2000 lm. Das habe ich in der STZVO nicht gefunden, ist das vielleicht eine europäische Vorgabe?
Das mag in anderen Ländern auch anders sein. Wie es in Dänemark vorgeschrieben ist, kann ich euch in 3 Wochen sagen....
Gruß Plotatron