Wie lange der Auslieferungsstopp anhält weiß hier im Moment keiner, selbst die Händler nicht. Es kursieren nur einige Gerüchte.
Erneuter Rückruf wegen Hitzeschild
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Zumindest scheint es so zu sein, dass die bisherigen Rückrufe nicht das erforderliche Ergebnis brachten und nun muss Ford sich eine neue Lösung überlegen. Bis dahin steht erst mal alles.
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Hallo,
Danke für die Infos, wenn auch diese auch nicht sehr hoffnungsvoll sind. Leider.
Jetzt habe ich ein zugelassenes Fahrzeug, dass ich nicht fahren kann. Versicherung zahle ich schon. Wie stehen die Chancen auf eine Erstattung der bisherigen Kosten oder Gutschein bei Ford. Was meint ihr?
Gruß
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eigentlich sollte man als privatkunde auf der sicheren Seite sein, da du einen brutto-vertrag unterschreibst. Soll heißen du hast für einen verbindlichen Endpreis unterschrieben. Erhöht sich die MwSt ändert das für dich nichts. Leidtragender ist in diesem Fall der Verkäufer.
Bei uns als Gewerbekunde wäre das anders, da wir immer für den Preis ohne MwSt unterschreiben.
Daher werden wohl auch in den nächsten Wochen wohl die vorbestellpreise etwas anziehen, um diesen Umstand auszugleichen. Spätestens mit der neuen Bestellliste.
In unserem Vertrag steht sogar ausdrücklich drin, dass bei einer Auslieferung nach dem 31.12.20 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19% steigt.
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Hallo mir geht's genauso,
sollte meinen Kuga, der jetzt schon seit 3 Wochen im Autohaus steht und die ersten beiden Rückrufaktionen erledigt hat am Montag abholen. Dann am Montag die Info, dass eine 3. Rückrufaktion, die größeren Aufwand bedeutet erledigt werden muss mit unbekannten Zeitaufwand. Das Auto ist nun seit einer Woche zugelassen aber ich habe eine Email bekommen, wo man sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und mir einen 350€ Gutschein angeboten, den ich von meinem FFH erhalte für Zubehör oder Wartungskosten.
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In unserem Vertrag steht sogar ausdrücklich drin, dass bei einer Auslieferung nach dem 31.12.20 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19% steigt.
na ja, rechtlich ist das schon recht spannend, denn die Verzögerung der Auslieferung ist ja nicht dem Kunden oder einer „Naturkatastrophe“ oder ähnlichem anzulasten, sondern ganz offensichtlich einem gefährlichen technischen Mangel am Fahrzeug, den sich einzig Ford zuschreiben lassen muss.
Diejenigen, die also eine gültige und rechtsverbindliche Bestellung haben und mit dem avisierten Auslieferungsdatum +6Wochen noch in 2020 liegen, könnten, so nicht noch ein Grund, deren Verantwortung nicht Ford zu tragen hat, dazu kommt, durchaus einen ggf. zu prüfenden Anspruch auf die 16% haben. Anders könnte es zu beurteilen sein für diejenigen, die spätestens seit dem Datum des Auslieferungsstopps einen PHEV bestellen, denn sie wissen ja um die Problematik des Auslieferungsstopps. Damit könnte rechtlich dann ein Anspruch auf die 16% verwirkt sein (s. auch Urteil des BGH i.S.Schummeldiesel, wonach der Anspruch auf Schadensersatz nicht mehr geltend gemacht werden kann, wenn der Schummeldiesel ab Oktober 2015 gekauft wurde und der Käufer somit um den „VW-Betrug“ wissen musste ... aber das ist höchste Kunst der Zivilrechtskunde und müsste in der Tat von auf den auf Verbraucherschutz spezialisierten Anwälten zu prüfen sein.
Aber auch an dieser Stelle noch einmal meine Meinung (die vielleicht nicht maßgeblich, aber dennoch nicht von der Hand zu weisen ist):Ford sollte nicht den Fehler machen, dabei zu kleinlich zu sein. Bisher halten offenbar grundsätzlich die Käufer noch zu ihren Fordhändlern und zu ihrem gekauften Produkt Kuga PHEV.
Die Konkurrenz auf dem PHEV-Markt steigt zusehends, ich wüsste auf Anhieb, welches andere Fahrzeug ich dann in Erwägung ziehen würde... Wenn Ford jetzt die Kunden nach diesem Desaster verprellt und ihnen ohne wenn ohne Berücksichtigung der Bestelldaten, also der Berücksichtigung des Einzelfalls, ab dem 01.01.2021 die 19% ohne Ausgleich in Rechnung stellt, könnte es überaus für potenzielle neue Kunden abschreckend wirken - von möglichen Klagewellen mal ganz abgesehen.
Ford ist imho gut beraten, hier mit Augenmaß kulant zu agieren, sonst richten sie imho noch größeren Schaden und Imageverlust an, als der, der bis hierhin entstanden ist...
Gruß
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Also Grundsätzlich hat Ford mit der Mwst ja nix zutun, und der Händler muss diese ans Finanzamt weitergeben. Egal, was da im Vertrag steht. Wo willst du denn die Grenze ziehen? Irgendwann sind nunmal wieder 19% fällig. Ich gebe dir Recht, und würde es begrüßen wenn sich Ford und/oder Händler hier Kulant zeigen. Aber einen Anspruch sehe ich da eher nicht. Was willst denn den Leuten sagen, deren PHEV am 03.06.2020 erstmalig zugelassen wurden? Auch wenn Ford da nix zu kann, aber eine Grenze ist nunmal nötig. Wenn überhaupt müßte Ford eine Bestellfrist setzen, wer seinen Kuga bis spätestens 15.09.2020 verbindlich bestellt, zahl nur die 16% (nur so zum Beispiel).
Nicht das die Regierung die Mwst. gleich auf 22% erhöht?
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Na ja, es ist schon ein Unterschied, ob der Käufer im Rahmen des „normalen“ Bestellprozesses mit einer Lieferfrist (auch wenn sie nicht als verbindlich anzusehen ist, wenngleich irgendwo schon, denn nach 6 Wochen des Überschreitens sind die ersten „rechtlichen“ Schritte des Verbrauchers möglich) rechnen kann oder diese Lieferfrist durch „Verschulden“ des Herstellers deutlich überzogen wird und somit der Käufer einen finanziellen Schaden erleidet. Wie ich schrieb, ich halte es nicht gänzlich für abwegig, dass Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden könnten - aber das werden ggf. Volljuristen dann schon prüfen.
Aber auch noch einmal angemerkt, es gibt schon jetzt Autohersteller, die die 3% bei einer Bestellung eines Fahrzeugs in 2020 auch bei einer Auslieferung 2021 erstatten... so,geht Kulanz und Kundenbindung?
Gruß -
Hallo "Projekt Kuga PHEV"
Die Konkurrenz auf dem PHEV-Markt steigt zusehends, ich wüsste auf Anhieb, welches andere Fahrzeug ich dann in Erwägung ziehen würde...
darf ich fragen, welches?
Gruß
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Bezug Auslieferungsstop
Mein FFH ließ verlauten das einiges an PHEV in Antwerpen steht und dort umgerüstet werden sollen. Erst danach werden die PHEV’s weitergeleitet.