Macht euch da doch nicht so einen Kopf. Wenn die Daten in Etis auftauchen zeigt es doch, dass das System funktioniert. Außerdem müssen solche Rückrufe eh immer über das Bundesamt geleitet werden und da ist es total normal das es was dauert. Die App ist reine Nettigkeit vorab. Nur der offizielle Weg zählt eigentlich rechtlich.
Mund wenn es nicht in Etis auftaucht ( mal ganz davon abgesehen das dies kein System für Erdkunde ist) dann geht doch einfach mal davon aus das ihr nicht betroffen seid. Ansonsten gibt es eh den Brief vom Amt
Erneuter Rückruf wegen Hitzeschild
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Wenn das ein erneuter Rückruf wegen des Hitzeschildes ist und beim KFZ bereits der ersten Rückruf durchgeführt wurde, kann man aus meiner Sicht den zweiten Rückruf so interpretieren, dass die Mängelbeseitigung demnach beim ersten Mal nicht gelungen war.
Ist die Sache mangelhaft, stehen dem Käufer folgende Rechte zu:
- Nacherfüllung
- Rücktritt oder Minderung
- Schadensersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
Hat man dem Händler die erste Mängelbeseitigung im Rahmen einer Mängelrüge gestattet und war diese nicht erfolgreich, kann man u.U. über folgendes nachdenken. Der letzte Satz ist entscheidend!"Rückruf bedingt kein Rückgaberecht
Wer sich gerade erst ein Auto gekauft hat und schon bald einen Rückruf-Brief erhält, wird davon wenig begeistert sein. Womöglich mag der Halter mit dem Gedanken spielen, es komplett zurückzugeben. Doch ein solches Rückgaberecht besteht nicht.
Bei jeglichem Mangel muss dem Händler die Möglichkeit gegeben werden, nachzubessern. Dieses Nachbesserungsrecht ist meist in den Verkaufsbedingungen des Kaufvertrags des Neu- oder Gebrauchtwagens festgeschrieben. Erst, wenn der sicherheitsrelevante Mangel nicht behoben werden kann, besteht die Möglichkeit, das Fahrzeug zurückzugeben."
Quelle: https://www.t-online.de/auto/r…ueckruf-funktioniert.html
Weitergehende Infos findet man hier:
https://www.kanzlei-flick.de/g…rleistung_sachmangel.html -
Langsam, langsam...!
Ich denke nicht einmal in meinen kühnsten Albträumen daran, meinen Kuga abzugeben... ... und ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass das irgendeiner der Kuga-Fahrer hier in Erwägung zieht...
Am Anfang der Produktion eines neuen Autos muss man leider mit Rückrufen/Verbesserungen immer rechnen - wichtig ist mir, dass man als Kunde schnellstmöglich informiert wird, denn es wäre mehr als nur ein Jammer, wenn mir mein schöner Kuga auf dem Parkplatz abfackelt, nur, weil man mich nicht rechtzeitig informiert, dass da noch etwas im argen ist...
Und da lob ich mir dieses Forum
Gruß Jörg
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^ Sehe ich ähnlich, auch wenn ich meinen erst am Dienstag bekomme.
Zudem ist ein Rückruf ja keine Kundenseitige Mängelanzeige, die den Ablauf der Rückgabe in Gang setzt - dazu müsste man bei einem angekündigten Rückruf diesen erst einmal zusätzlich als Mangel anzeigen....
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Langsam, langsam...!
Ich denke nicht einmal in meinen kühnsten Albträumen daran, meinen Kuga abzugeben... ... und ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass das irgendeiner der Kuga-Fahrer hier in Erwägung zieht...
Am Anfang der Produktion eines neuen Autos muss man leider mit Rückrufen/Verbesserungen immer rechnen - wichtig ist mir, dass man als Kunde schnellstmöglich informiert wird, denn es wäre mehr als nur ein Jammer, wenn mir mein schöner Kuga auf dem Parkplatz abfackelt, nur, weil man mich nicht rechtzeitig informiert, dass da noch etwas im argen ist...
Und da lob ich mir dieses Forum
Gruß Jörg
Du musst deinen Kuga nicht zurückgeben. Du hast mehrere Optionen. Siehe mein Text.
Ist die Sache mangelhaft, stehen dem Käufer folgende Rechte zu:
- Nacherfüllung
- Rücktritt oder Minderung
- Schadensersatz
- Ersatz vergeblicher Aufwendungen
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^ Sehe ich ähnlich, auch wenn ich meinen erst am Dienstag bekomme.
Zudem ist ein Rückruf ja keine Kundenseitige Mängelanzeige, die den Ablauf der Rückgabe in Gang setzt - dazu müsste man bei einem angekündigten Rückruf diesen erst einmal zusätzlich als Mangel anzeigen....
Ich bin kein Jurist, aber wenn Du deinen Händler wegen eines Mangels (den der Hersteller ja zugibt) in Verzug setzt und er diesen, warum auch immer, nicht endgültig behebt, sollten dir weitergehende Rechte zustehen.
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Bei mir auch keine neuen Infos im Etis. Evtl gab es schon länger 2 Versionen und die zuletzt nachgerüsteten Autos haben schon die neue Version.
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Ich bin mir absolut sicher, dass mein Händler alles macht, um mich als Kunde zufrieden zu stellen!
Da muss ich nicht mit juristischen Fachbegriffen wie "Mängelanzeige", "in Verzug setzen" usw. um mich werfen - sowie er etwas erfährt, bekomme ich eine Info - es hat sich aber herausgestellt, dass selbst duie Händler teilweise schlechter informiert sind, als die Forumsteilnehmer...und das kann aus meiner Sicht nicht sein.
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Ich bin mir absolut sicher, dass mein Händler alles macht, um mich als Kunde zufrieden zu stellen!
Da muss ich nicht mit juristischen Fachbegriffen wie "Mängelanzeige", "in Verzug setzen" usw. um mich werfen - sowie er etwas erfährt, bekomme ich eine Info - es hat sich aber herausgestellt, dass selbst duie Händler teilweise schlechter informiert sind, als die Forumsteilnehmer...und das kann aus meiner Sicht nicht sein
Dagegen spricht ja auch nichts. Nur manchmal stellen sich Händler halt an, weil dir z.B. beim ersten Rückruf kein Leihwagen rechtlich zusteht. Dann sollte man für die Fälle danach schon mal seine Rechte kennen. Man muss es ja nicht durchsetzen, wenn man seinen Händler "liebt"
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Ich bin kein Jurist, aber wenn Du deinen Händler wegen eines Mangels (den der Hersteller ja zugibt) in Verzug setzt und er diesen, warum auch immer, nicht endgültig behebt, sollten dir weitergehende Rechte zustehen.
Nicht anderes habe ich ja geschrieben, sonst hast du beim zweiten Rückruf nicht die von dir genannten Möglichkeiten - ich käme aber wie kugi71 auch nicht auf die Idee, eine Mängelanzeige zu schreiben, wenn der Händler mich über einen Rückruf informiert, zumal ich den Mangel z.B. beim Hitzeschutzschild gar nicht selber erkennen, geschweige denn belegen kann, ich also nur vom Hörensagen kenne.