Das wäre natürlich ein klassischer Fall für die Gewährleistung, da ja hier offenbar ein Produktionsfehler vorliegt.
Was ich meinte war die Reklamation eines korrekt produzierten Kabels mit den entsprechenden Steckern, das im Laufe der Betriebszeit verschleißt...und das wäre kein Gewährleistungsanspruch.