…sorry, aber ich verstehe nicht ganz, inwiefern das jetzt dem Thema hier weiterhilft🤷🏻♂️
-
-
Ging um das Thema: Leasing-Firma verweigert Updates
-
Ahhhh💡, guter Ansatz, würde mich interessieren, wie der Händler auf diese Argumentation reagiert…???
Könnte aber sein, dass zum einen zunächst nur ein solcher Verweis auf die Rechtslage (für mich als Laien nur leider schwer greifbar, was denn nun wirklich für durchsetzbare Ansprüche des Kunden bestehen) zu einem müden Lächeln des Händlers führt (weil er diese Vorschrift gar nicht kennt, wie sie mir bis eben auch nicht präsent war), man wieder Druck mit einem Rechtsbeistand ausüben muss, um überhaupt ernst genommen zu werden, um dann mit viel good will des Händlers das Angebot eines kostenpflichtigen Updates zu erhalten…🥴
Gruß
-
Der fremde Händler in S-A hatte mir dann gestern das BMS-Update installiert. Ich werds bei Gelegenheit mal testen.
-
Das Gesetz heißt Update-Pflicht und ist seit dem 1.1.22 gültig. Autos sind digitale Geräte mit einer Firewall
Na, da bin ich aber mal gespannt, mit welcher stichhaltigen Argumentation ein Fahrzeug zum digitalen Gerät wird...
Btw: ja, ist OT, ich weiß. -
…das ein Kraftfahrzeug dieser Bestimmung unterliegt, scheint aber klar…
OTA-Updates: Diese Pflichten kommen auf Autohersteller zuEine neue EU-Verordnung für Software-Updates im Fahrzeug schafft Rechtssicherheit, nimmt aber auch die Autohersteller stärker in die Pflicht.www.automotiveit.euWenn ich das richtig interpretiere, bezieht sich diese updatepflicht aber nur auf typenzulassungsbedingende software…gleichwohl könnte ein BMS dazu gehören, denn ohne ein BMS ist der Betrieb eines (Elektro-)Fahrzeugs heutzutage ja gar nicht mehr möglich.
Bei Navigationssoftware dürfte das aber anders gelagert sein…
Also ich würde den Händler, der sich weigert, bei einem offenbaren Mangel am 12V-Ladesystem ein update durchzuführen, zunächst einmal mit diesem Gesetz konfrontieren…
Grüße
-
Das ist aber eine andere, neuere Vorschrift, die den Kuga in seiner bisherigen Form gar nicht betrifft.
Der hat seine Typgenehmigung ja schon vorher bekommen. -
K.A, ob das Gesetz nur für Neuzulassungen ab Gültigkit des Gesetzes hat, eine analoge Anwendung beinhaltet…aber ich finde es zumindest legitim, wenn der Verbraucher sich darauf beruft
-
K.A, ob das Gesetz nur für Neuzulassungen ab Gültigkit des Gesetzes hat, eine analoge Anwendung beinhaltet…aber ich finde es zumindest legitim, wenn der Verbraucher sich darauf beruft
Es geht um TYPzulassungen, nicht Neuzulassung.
Vermutlich gilt das nicht mal für den FL, es sei denn, der hat eine neue Typzulassung.
-
…“FL“?
Mag alles sein, aber es wird so vieles mit „analoger Anwendung“ ausgelegt, man kann es ja mal versuchen… Im Übrigen sollten Verbraucherzentralen vielleicht auskunftsfähig sein - bevor ich permanent alle 9 Monate ne neue Batterie kaufen oder das Auto permanent am Ladeerhaltungsgerät angeschlossen haben muss -die kalte Jahreszeit fängt ja jetzt erst an- , schöpfe ich alle Möglichkeiten aus, um den bei betroffenen Fahrzeugen offenbar von Beginn an bestehenden Mangel beseitigen zu lassen.
Na klar sind das nur „Ansätze“, aber auch hier gilt der Grundsatz: „Wer kämpft, kann verlieren, wer nicht kämpft, hat schon verloren“…
Grüße