Herzlich Willkommen im Forum!
Hast du denn mal in die Bestimmungen der Bafa geschaut? Ich habe es schnell mal gerne für dich erledigt?
Dort findest du folgendes:
https://www.bafa.de/SharedDocs…blob=publicationFile&v=12
(Seite 6 ist für deine Fragen maßgeblich)
Da sich die Bafa immer auf Netto-Preise bezieht, sollten zur Grundlage der Einreichung auch die Nettolistenpreise genannt sein. Denke dra, dass du den richtigen „Grundpreis“ für DEIN Modell wählst - und der muss mit dem auf der Rechnung übereinstimmen.
Darüber hinaus muss der Nachlass auf der Rechnung extra ausgeworfen werden.
Anm.:
1. Es ist völlig egal, wieviel du an Sonderzubehör einbauen lässt, dass ist für die Bafa-Bemessung irrelevant, Hauptsache der Netto-Grundpreis ist stimmig mit deinem Modell und der Bafa-Fahrzeugliste ausgeworfen…
2. Meine hier getätigten Angaben sind ohne Gewähr!!!
3. Habe ich da was falsch aus den Bafa-Unterlagen rausgelesen, bitte ich die anderen Kollegen, sofort hier reinzugrätschen??
Gruß