Leasingfahrzeug | privat |
Kauffahrzeug | |
Beantragt am | 05.01.21 |
Zuwendungsbescheid erhalten am | Datum |
Förderung erhalten am | Datum |
Erwartete Förderung |
4500 |
Erhaltene Förderung |
Summe |
BAFA Antrags-Thread
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Was ist eigentlich mit der BAFA bei den Kugas aus 2020, die 2021 erstmals zugelassen werden und die Ausnahmegenehmigung vom KBA benötigen?
Theoretisch dürften die doch gar nicht mehr den Förderbedingungen entsprechen, weil ihnen die entsprechende Abgasnorm fehlt.
Die Ausnahmegenehmigung bedeutet ja nicht automatisch, dass der Wagen auch noch BAFA-Förderfähig ist.
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Was ist eigentlich mit der BAFA bei den Kugas aus 2020, die 2021 erstmals zugelassen werden und die Ausnahmegenehmigung vom KBA benötigen?
Theoretisch dürften die doch gar nicht mehr den Förderbedingungen entsprechen, weil ihnen die entsprechende Abgasnorm fehlt.
Die Ausnahmegenehmigung bedeutet ja nicht automatisch, dass der Wagen auch noch BAFA-Förderfähig ist.
Falls so etwas sein sollte dann darf/muss Ford dafür auch haften. Meiner ist angeblich seit Oktober gebaut.
Kommt jetzt aber erste Ende Januar nach Deutschland und wird voraussichtlich Februar zugelassen. Ist ja theoretisch auch noch ein MJ20 und nicht MJ21.
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Was ist eigentlich mit der BAFA bei den Kugas aus 2020, die 2021 erstmals zugelassen werden und die Ausnahmegenehmigung vom KBA benötigen?
Theoretisch dürften die doch gar nicht mehr den Förderbedingungen entsprechen, weil ihnen die entsprechende Abgasnorm fehlt.
Die Ausnahmegenehmigung bedeutet ja nicht automatisch, dass der Wagen auch noch BAFA-Förderfähig ist.
Soweit ich das verstanden habe, sind für die Auszahlung der Förderung wichtig, dass
- das Fahrzeug in der BAFA-Liste der förderfähigen Fahrzeuge steht,
- die Rechnung den Herstelleranteil am Umweltbonus ausweist (bzw. der Rechnungsbetrag diesen beinhaltet) und
- das Fahrzeug auf den Antragsteller zugelassen worden ist.
Diese Bedingungen sind unabhängig von der Emissionseinstufung und damit hat diese mit der BAFA-Förderung nichts zu tun, denn dass der Kuga zugelassen wurde, besagt ja, dass er die geltenden Anforderungen erfüllt - sei es jetzt direkt oder über den Umweg der Ausnahmegenehmigung...
Da wird es aus meiner Sicht keine Probleme geben.
Gruß Jörg
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Ist ja theoretisch auch noch ein MJ20 und nicht MJ21.
Meiner wurde gebaut im Juli 2020 und auch schon im September zugelassen, ausgeliefert aber erst am 16.01.2021. In den Unterlagen, welche ich nun bekommen habe, z. B. in der Garantieverlängerung, steht drin: "Modelljahr 2020+"
Ob dieses "+" irgendwas zu bedeuten hat?
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^ Vermutlich wird die Garantie damit ab Übergabe gelten, statt ab Zulassung, sonst würden dir ja praktisch 4 Monate Garantie fehlen.
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Was ist eigentlich mit der BAFA bei den Kugas aus 2020, die 2021 erstmals zugelassen werden und die Ausnahmegenehmigung vom KBA benötigen?
Einfach mal einen Blick in die Bafa-Liste werfen: https://www.bafa.de/SharedDocs…lob=publicationFile&v=142 Da sind alle Kuga PHEV drin.
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^ Danke für den Link - aber die Liste kenne ich - die hat den Stand vom 18.12.2020.
Da Ford erst im Januar gemerkt hat, dass sie für die Fahrzeuge eine Ausnahmegenehmigung brauchen, könnte ich mir vorstellen, dass sie für die BAFA auch eine Ausnahmegenehmigung brauchen und die natürlich erst beantragen, wenn der erst Kunde sich beschwert.
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haha, da hab ich gleich eine Frage zur Ausweisung des Händleranteils.
Muss dieser explizit ausgewiesen werden oder reicht es wenn der eingeräumte Rabatt auf das Fahrzeug höher als der Händleranteil ist.
Mein Händler meint nämlich das letzteres reicht - stimmt das?
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haha, da hab ich gleich eine Frage zur Ausweisung des Händleranteils.
Muss dieser explizit ausgewiesen werden oder reicht es wenn der eingeräumte Rabatt auf das Fahrzeug höher als der Händleranteil ist.
Mein Händler meint nämlich das letzteres reicht - stimmt das?
Ja, denn Händler hat recht...kannst du hier in Post #216 nachlesen...
Musste etwas suchen, bis ich das wiedergefunden habe...
Gruß Jörg