Tatsächlich gibt es keinen Anspruch auf "mobil" bleiben bei einem Werkstattaufenthalt wegen eines Rückrufs oder einer Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn die Voraussetzungen aus der Mobilitätsgarantie erfüllt sind, bzw. vertraglich etwas anderes vereinbart wurde z.B im Rahmen eines Servicepaketes wie z.b. beim MK2 Vignale ehemals.
Was viele auch nicht wissen: Bei einem Rückruf außerhalb der Garantie hätte man noch nicht einmal Anspruch auf Kostenübernahme des Rückrufs. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo ein Hersteller diese Karte gezogen hätte.
Was in solchen Verträgen geschrieben wird darf den Kunden benachteiligen und muss sich entsprechend an die Unionsgesetze und nationale Gesetze halten. Sowas wird gerne ausgeblendet oder wegdiskutiert. Der Kunde ist ja juristischer Laie und muss gegen eine Armada von Anwälten antreten. Daher kann man in solchen Fällen nur raten sich an die Verbraucherzentralen oder einen Rechtsberater seines Vertrauens zu wenden. Das andere wäre eine ePetition im mitzuzeichnen oder selbst zu veröffentlichen: https://epetitionen.bundestag.de/