Hallo,
ich weiß nicht, ob die Frage hier schon einmal diskutiert wurde (zumindestens konnte ich auf die Schnelle keine Antwort finden):
ich bekomme - bis mein PHEV auslieferungsbereit ist - einen Leihwagen von HERTZ (mein FFH bestand darauf, dass eine Buchung nur dort möglich ist).
Auf dem Auftragsformular, welches der Händler an HERTZ geschickt hat, steht drauf, dass ein Preis für einen Leihwagen bis 50 Euro brutto/Tag ok ist.
HERTZ hat mich jetzt eben angerufen und auch die Reservierung bestätigt, konnten mir allerdings nicht sagen, ob es möglich ist, eine Haftungsbegrenzung auf 0,00 Euro (Super Cover) mit in den Vertrag einzuschließen.
Dies müsste ich dann noch mal bei der Abholstation nachfragen, weil die SuperCover wohl nicht bei der Reservierung eingebucht werden kann ...?!
Hat jemand diesbezüglich schon Erfahrungen, ob man bei HERTZ bei der Abholung SUPER COVER dazubuchen kann, und dies von FORD übernommen wird?
Bei meiner eigenen Versicherung habe ich sonst auch 0 Euro Selbstbeteiligung mit Rabattretter - die kostet mich im Jahr nur ca. 500 Euro.
Im Standard Online-Rechner bei HERTZ kostet die SB 0 allerdings über 30 Euro/Tag - also irrsinnig teuer, wenn man das Fahrzeug vielleicht 2 Monate oder länger fährt
Rückrufaktionen Ford Kuga MK3
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Ich würde Dir empfehlen, nochmal zu suchen. Ich weiß schon gar nicht mehr, wie viele Beiträge in diesem Forum sich schon mit diesem Thema beschäftigt haben und sie wurden nicht versteckt.
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Hallo Joschka,
dann sei doch bitte so nett, mir mal definitive Aussagen zu der Frage zu verlinken. Gefunden habe ich nur Infos, dass Dinnebier Mietwagenrechnungen nicht korrekt bezahlt hat, dass manche die Aussage bekommen haben, dass keine Zusatzposten wie SUPER COVER oder ZUSATZFAHRER bezahlt werden, andere das genaue Gegenteil, dass FORD es egal wäre, was auf der Rechnung steht, solange die Rate unter 50 Euro/Tag ist.
Also, wer weiß wirklich etwas Konkretes bzw. hat eigene Erfahrungen mit Übernahme der Kosten für 0 Euro SB durch Ford?
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verlinken ist nicht so mein Ding. Aber aus der Erinnerung heraus wurde die Reduzierung der SB in der Regel nicht übernommen.
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verlinken ist nicht so mein Ding. Aber aus der Erinnerung heraus wurde die Reduzierung der SB in der Regel nicht übernommen.
Danke für die Antwort - hat denn jemand auch schon andere Erfahrungen gemacht? Sonst muss ich am Montag wohl doch mal bei FORD anrufen und versuchen, dort eine verbindliche Auskunft zu bekommen.
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der war gut... bei Ford anrufen umd eine verbindliche Auskunft zu bekommen... da bin ich mal auf das Ergebnis gespannt. Meine Erfahrung und auch von anderen Forumsteilnehmern sind andere.
Warum ich so sarkastisch bin...
Beispiel: es gibt ein Video, wo die Reihenfolge des Akkutausch mitgeteilt wurde (aus meiner Sicht, eine verbindliche Aussage), aber komischerweise wurde die Reihenfolge geändert. 2. Beispiel: ich habe 11/2020 schriftlich mitgeteilt bekommen, dass mir eine Tankkarte zugeschickt wird...bis heute nix...
Also verbindliche Aussagen von Ford...lächerlich...können mir oder meinem Händler noch nicht mal sagen, wann mein Wagen, der seit 26.08.2020 beim Händler auf dem Hof steht, mit dem Akkutausch dran ist...
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Ja, ich weiß, die Kommunikation mit FORD ist - öhm - freundlich gesagt, verbesserungswürdig.
Auch mein PHEV steht seit Mitte August 2020 beim Händler und auch hier kein Termin, wann der Akkutausch dran ist.
Deshalb benötige ich jetzt auch den Leihwagen (bisher konnte ich mir noch anders weiterhelfen), und habe die Hoffnung, dass hier einige von KONKRETEN Erfahrungen berichten können, wie sie die Problematik mit der Haftungsbegrenzung beim Leihwagen über HERTZ o.a. lösen konnten. Beim Leihwagen direkt vom Händler scheint es teilweise einfacher zu sein, aber wenn der Leihwagen von einer großen Autovermietung kommt, wüsste ich gerne, wie andere das gehandhabt haben. -
Beim Leihwagen direkt vom Händler scheint es teilweise einfacher zu sein, aber wenn der Leihwagen von einer großen Autovermietung kommt, wüsste ich gerne, wie andere das gehandhabt haben.
Warum willst du dich da selber drum kümmern?
Lass deinen FFH den Leihwagen besorgen und bezahlen, dann hast du auch kein Problem damit, dass du in Vorkasse treten musst und deinem Geld hinterher rennst.
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Mein FFH hat bei HERTZ einen Leihwagen für mich bestellt. Da mein Händler ca. 250km von mir entfernt ist, hole ich den Leihwagen bei einer HERTZ-Niederlassung in meiner Nähe ab.
Für die Bestellung hat der FFH ein bestimmtes FAX-Bestellformular (vermutlich von FORD vorgegeben mit Autorisierungsnummer) an das Reservierungszentrum von HERTZ gemailt und HERTZ hat mich dann angerufen, um die Details der Übernahme zu besprechen. Bezahlt wird der Leihwagen dann von meinem FFH.
Allerdings lässt sich wohl bei HERTZ nicht die SB 0 direkt bei der Buchung eintragen, sondern die Haftungsreduzierung kann wohl nur bei der Abholung vor Ort gebucht werden :-(.
Im Standard-Online-Kalkulator ist die Gebühr mit ca. 30 Euro/Tag exorbitant teuer (bei EUROPCAR läge der Preis z.B. "nur" bei 8,20 Euro/Tag).
Die freundliche Dame von der HERTZ-Reservierungszentrale konnte mir leider nicht sagen, ob es möglich ist, die Haftungsreduzierung bei Abholung auf Kosten des FFH mitzubuchen (auch wenn der gesamte Mietpreis dann unter 50 Euro/Tag liegt). Daher hoffe ich, dass hier im Forum schon jemand von KONKRETEN Erfahrungen berichten kann, ob eine Haftungsreduzierung bei HERTZ (oder anderen großen Vermietern) auf Kosten vom FFH möglich ist. -
Mir wurde von der Autovermietung "Buchbinder" gesagt, dass eine Reduzierung der Selbstbeteiligung nicht möglich sei, da es die Vereinbarung mit Ford nicht zulasse. Ich konnte es noch nicht einmal auf eigene Kosten zubuchen.