Man müsste alle Aufwendungen die man gemacht hat hochrechnen können. Aber oft kann man auch aus Praktibilitätsgeünden nicht jeden Posten berücksichtigen. Die Kfz-Steuer ist ja glücklicherweise nicht sonderlich hoch keim Kuga PHEV. Und nicht vergessen, dass die gefahrenen km auch berücksichtigt werden müssen. Hat der BGH bei den VW Diesel grad wieder entschieden. Wer also viel fährt muss sich auch viel anrechnen lassen. Wer wenig fährt bekommt fast alles zurück. Ist aber natürlich immer eine Einzelfallprüfung. Sonst wäre es ja zu einfach.
Rückrufaktionen Ford Kuga MK3
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Wer sein bereits zugelassenes Auto (Kuga PHEV) rückabwickelt und bereits BAFA Förderung beantragt und erhalten hat, muss diese wohl zurückzahlen. Die Bestimmungen des Umweltförderungsprogramms der BAFA (siehe Checkliste Neufahrzeuge) sagt klar aus, dass eine Haltefrist von 6 Monaten besteht.
- Das Fahrzeugmodell muss sich auf unserer Liste der förderfähigen Fahrzeuge befinden. (Der KUGA PHEV steht drin !)
- Seit dem 19. August 2020 ist eine Antragstellung nur noch für Fahrzeuge möglich, die nach dem 4. November 2019 oder später erstzugelassen wurden.
- Der Erwerb sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein.
- Der Erwerb oder das Leasing eines nach dieser Richtlinie geförderten Fahrzeugs darf nicht zugleich mit anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
- Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller erstzugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
- Für Fahrzeuge, die nach dem 4. November 2019 erstzugelassen worden sind, muss die Antragstellung spätestens ein Jahr nach der Zulassung auf die Antragstellerin/den Antragsteller erfolgen.
- Neufahrzeuge die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen und beantragt werden, können eine Innovationsprämie erhalten, bei dem der Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird.
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Klar. Wenn innerhalb der ersten 6 Monate rückabgewickelt wird muss die Prämie zurückgezahlt werden. Das hatte ich als gegeben angesehen. Hier ging es ja jetzt um die Frage, was nach 6 Monaten passiert. Ich meine Rückzahlung nicht aber es ist bei der Rückabwicklung anzurechnen. Also lediglich für Ford von Vorteil.
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Heut kam der Anruf meines Händlers.
Der Mietwagen kann abgeholt werden. Also 2.5 Stunden hin um einen Focus Kombi (Neuwagen??) abzuholen. Bin kein Dieselfan und dann nur 88KW aber gut...
Habe das Auto vorerst bis Ende Dezember. Zusammengefasst hat es gut funktioniert, inklu. der 2 stündigen Rückfahrt.
Konnte auch einen Blick auf meinen Kuga werfen. Staubig, dreckig... in der hintersten Ecke. Neben einigen anderen KUGAs die auf Auslieferung warten. Aber sofern er irgendwann Mal ausgeliefert wird bekommt er eine Grundreinigung.
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Auch mal was positives zu berichten; hab gestern mein Mietwagen vom FFH bekommen, einen neuen Kuga Titanium 190PS Diesel mit allen drum und drann, solange bis mein bestellter Kuga da ist, also bis unbestimmt,
bin erstmal zufrieden
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Jetzt kommen die Haupt-und Nebenhändler mit dem Ausstatten von Mietfahrzeugen an die Wartenden in Fahrt;
Ford Europa sollte diesen Trend nicht abreissen lassen, alle Betroffene verlieren langsam ihre gute Erziehung
Füttert uns mit absehbaren, ehrlich umgesetzten Entwicklungsergebnissen in nächster Zeit
Fordfahrer retten dafür Euer weltweites Ansehen und wir, die KUGA-Käufer unseren Ruf
Auf vielfachen Wunsch eines einzelnen Unterfranken geschrieben
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Ich höre nichts von meinem Händler bezüglich Rückabwicklung:-(
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Anrufen und Gespräch führen - alternativ hinfahren und Gespräch führen - offizielles Schreiben der Forderung auf Rückabwicklung mit Fristsetzung - erneute Fristsetzung - Anwalt
(Was soll es denn eigentlich werden: Rückabwicklung des Vertrags oder
WandlungRücktritt?)
Gruß -
Hmm... was meinst Du denn damit? Denn die Wandlung existiert seit der Schuldrechtsreform im Jahre 2001 nicht mehr. Vielmehr wurde sie von dem Rücktritt ersetzt.
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Du bist der Anwalt, ich nur Laie mit rudimentärem Studienwissen aus 1985 in benachbarten Studiengängen und dem Dieselgate-Verfahren ?
Also streiche ich „wandeln“ und setze dafür „zurücktreten“
Gruß