Super bei Bedarf melde ich mich - Dankeschön
Rückrufaktionen Ford Kuga MK3
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Mir ist gerade etwas eingefallen; und wer mich kennt, weiß, dass ich sofort raus damit muss.
Super bei Bedarf melde ich mich - Dankeschön
Ich frag mal ganz dezent, bewusst ohne dabei auf Einzefälle einzugehen (Datenschutz lässt grüßen).
Vertrittst du bereits Kuga-Kunden?
Da würden sich dann sicherlich vorteilhafte "Konsolidierungen" ergeben.
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Leute, tut euch mal Ruhe an!!
Ich erwarte vor Januar keine Lösung und habe auch keine Lust mir jede Woche irgendetwas anzuhören, was immer gleich klingt. Ford wird nur für jeden Monat Verzögerung sich eine bessere Entschädigung einfallen lassen müssen. Kunden haben auch ein langes Gedächnis !!!
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Ja,
ich vertrete schon Kuga-Besteller, die den Vertrag rückabwickeln wollen (ohne hier Namen zu nennen)
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Wenn man einen PHEV möchte geht es aber nicht flotter wenn man den Kuga storniert.
Alle anderen haben wohl ordentliche Lieferzeiten.
Vielleicht doch einfach mal abwarten. Der Kuga ist an sich schon ein ordentliches Fahrzeug.
Mitsubishi Outlander PHEV als Sondermodell Spirit ????
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Ich hatte letzte Woche Bescheid von meinem Händler bekommen das der Leihwagen genehmigt ist. Donnerstag sagte er mir dass ich am Freitag eine Mail von Ford bekomme für die Einzelheiten. Kam aber nicht. Heute mit Ford telefoniert und was sagen die mir? „ natürlich bekommen sie einen Leihwagen! Aber erst ab KW 47. da sollte ihr Auto ja auch eigentlich erst geliefert werden!“
Toll, mein Auto steht aber schon fertig gebaut da und wartet auf die Auslieferung.
Bin begeistert.
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Eine interessante Frage hat sich heute in fb aufgetan. Rückanwicklung des Kuga nach 6 Monaten oder mehr des Eigentums und/oder Besitz: bafa behalten oder zurückzahlen?
Bei allen, die die bafa nicht abgetreten haben könnte so unterm Strich tatsächlich ein plus stehen bleiben.
Wenn ich das richtig im Kopf hab (habe es nicht nochmals recherchiert), ist die bafa an 6 Monate als Halter geknüpft.
Ist das wirklich so, könnte das bei einigen vielleicht das Zünglein an der Waage werden, nächstes Jahr und für Ford ein zusätzliches Problem.
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Eine interessante Frage hat sich heute in fb aufgetan. Rückanwicklung des Kuga nach 6 Monaten oder mehr des Eigentums und/oder Besitz: bafa behalten oder zurückzahlen?
Bei allen, die die bafa nicht abgetreten haben könnte so unterm Strich tatsächlich ein plus stehen bleiben.
Wenn ich das richtig im Kopf hab (habe es nicht nochmals recherchiert), ist die bafa an 6 Monate als Halter geknüpft.
Ist das wirklich so, könnte das bei einigen vielleicht das Zünglein an der Waage werden, nächstes Jahr und für Ford ein zusätzliches Problem.
Juristisch haben sie sicherlich recht, aber das kann nicht der Sinn der ganzen Sache sein. Nicht nur Ford hat Probleme mit den Akkus. Die überstürzte Entwicklung hin zu E-Technik ist ein Ergebnis der EU Politik. Vielleicht sollte man die EU, welche in immer kürzeren Abständen immer schärfere Normen analog ehemaliger DDR Politik und irgendwelchen Fünfjahresplänen beschließt verklagen? Beschlüsse werden nachträglich verschärft. Und das von jetzt auf gleich, da brauchen die keine 5 Jahre für. Bis Ende 2019 wurden Erdgas Brennwertheizungen gefördert, jetzt nicht mehr und der Gaspreis wird um eine CO2 Komponente ab 2021 erhöht. Tolle Belohnung für die Umrüstung ! Anfang der 1970 er wurde die Elektronachtspeicherheizung beworben, wer dort investiert hat, hatte auch verloren. Strom ist bei uns extrem teuer. Es wird irgendwas gefördert und im Nachhinein verworfen. Mal sehen, wie es weitergeht. Im Übrigen habe ich zwei KUGA PHEV gekauft, weil ich von dem System überzeugt bin, klappt auch ohne aufladen hervorragend durch Rekuperation. Und ich werde Ford nicht verklagen. Der Wagen ist OK!
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Ja. Das kann ich Euch - allgemein - beantworten. Da ich und auch andere Anwaltskollegen keine kostenlose Rechtsberatung machen dürfen stellt dies nur meine persönliche Meinung und keine konkrete rechtliche Prüfung dar.
Wenn Ihr den Wagen vor Ablauf von 6 Monaten zurückgebt, müsst Ihr das der Behörde mitteilen. Die wird den Bescheid aufheben und die 4.500 Euro oder bei denen die nur 2.250 Euro bekommen haben das zurückfordern.
Für Euch dürfte das aber eher unerheblich sein, wann der Wagen zurückgeht, wobei wahrscheinlich mehr Aufwand und Korrespondenz erforderlich ist wenn es in den ersten 6 Monaten ist weil dann der Zuschuss noch eine Rolle spielt.
Behalten darf man den aber imho auch dann nicht, wenn man den Wagen später zurückgibt, sondern müsste das an Ford herausgeben (oder wer auch immer Vertragspartner ist).
Denn beide Parteien haben beim Rückgewährschuldverhältnis das herauszugeben, was sie erlangt haben. Der Wagen muss also zurück und die müssen den erhaltenen Kaufpreis zahlen. Natürlich nur das, was sie auch wirklich bekommen haben. Alles, was man darüber hinaus erlangt hat ist dabei m.E. anzurechnen, wie z.B. die gefahrenen KM als Nutzungsentschädigung und auch die staatliche Förderung. Das Warten bis nach Ablauf der 6 Monate kommt damit m.E. nur Ford zugut. Das könnte man natürlich als Verhandlungsspielraum nutzen, um mit dem Verkäufer in Verhandlungen zu treten.
Dies ersetzt aber keine Rechtsberatung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht http://www.rechtsanwalt-becker.eu sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung als Kuga-Käufer dar und ist nicht rechtlich verbindlich.
Aber eine durchaus berechtigte und spannende Frage. Wenn man die Förderung behalten dürfte nach 6 Monaten würden es sicher viele so machen und bis dahin abwarten und anschließend den Wagen zurückgeben.
Hatte ich weiter oben schon geschrieben. Gehe also davon aus, dass man den Umweltbonus nicht behalten kann. Und was bei Facebook so diskutiert verfolge ich nicht
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danke
Deshalb frage ich hier ? der Logik folgend müsste man auch die kfz Steuer erstattet bekommen? Unwahrscheinlich, oder?
Die bafaprämie macht das mega undurchsichtig. Da ist ja auch noch der Herstelleranteil. Die Nummer wird sich sicherlich mal früher oder später vor Gericht geklärt. Yey
Evtl. sprechen wir über das Thema ab 8.2.21 nochmal ?