Wir haben nun von der Geschäftsleitung unseres FFH eine finale Info erhalten (ohne Druck von uns) bzgl. Leihwägen.
Der Händler wickelt das erstmal unabhängig von Ford mit Sixt ab und bezieht dafür auf die kostenlose Mobilitätsgarantie, die wir für die Kugas haben (obwohl noch nicht zugelassen.)
Wir dürfen einfach zu Sixt fahren und uns jeweils einen Mondeo Kombi abholen, KM-frei und bis zur Zulassung der Kugas.
Da der FFH hier nicht erst wartet auf eine Freigabe seitens Ford haben wir allerdings auch noch keinelei Info erhalten zu irgendwelchen Gutscheinen....
Alles in allem kümmert sich unser Händler aber gut um uns und wir warten auf jeden Fall noch ab. Gibt einfach keine Alternative für uns und solange wir die Leihwägen haben ist erstmal alles gut. Geplante Auslieferung wäre eh erst "Anfang November"...
Rückrufaktionen Ford Kuga MK3
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Hat jemand Erfahrungen bzgl. der Verfahren Leihwagen etc. bei einem größeren Händler in Cham?
Gerne auch per pn
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Wir haben nun von der Geschäftsleitung unseres FFH eine finale Info erhalten (ohne Druck von uns) bzgl. Leihwägen.
Der Händler wickelt das erstmal unabhängig von Ford mit Sixt ab und bezieht dafür auf die kostenlose Mobilitätsgarantie, die wir für die Kugas haben (obwohl noch nicht zugelassen.)
Wir dürfen einfach zu Sixt fahren und uns jeweils einen Mondeo Kombi abholen, KM-frei und bis zur Zulassung der Kugas.
Da der FFH hier nicht erst wartet auf eine Freigabe seitens Ford haben wir allerdings auch noch keinelei Info erhalten zu irgendwelchen Gutscheinen....
Alles in allem kümmert sich unser Händler aber gut um uns und wir warten auf jeden Fall noch ab. Gibt einfach keine Alternative für uns und solange wir die Leihwägen haben ist erstmal alles gut. Geplante Auslieferung wäre eh erst "Anfang November"...Haben jetzt den Freitag als Abholtermin bestätigt bekommen für die Leihwägen. Es wird allerdings kein Mondeo sondern drei Galaxy, die am Freitag morgens erst noch zugelassen werden.
So groß brauch ich's zwar nicht, aber wenigstens nagelneu.... -
Ich verabschiede mich vom Forum. Viel Erfolg euch allen und ich drücke wirklich die Daumen, dass Ford die Probleme in den Griff bekommt und ihr alle ein geiles Auto haben werdet. Ich werde leider nach 20 Jahren fremd gehen und mir einen Diesel eines anderen Herstellers holen.
Bis die Tage
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Hat jemand Erfahrungen bzgl. der Verfahren Leihwagen etc. bei einem größeren Händler in Cham?
Gerne auch per pn
Hast du etwas erfahren,?
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Nee. Deshalb frage ich ja.
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Info von meinem FFH: Akku ist von Samsung, er vermutet eine Neuentwicklung und dann einen Kompletttausch der Batterieeinheit. Als Entschädigung dann eine Reichweite von 100 km..... das wäre für mich eine teilweise Wiedergutmachung
Alles Vermutungen !
Ein Akku mit 100 km elektrischer Reichweite müsste sicher weit über 20 Kw Leistung haben. Und wie groß ist er dann und was soll er wiegen ?
Das Auto müsste sicher technisch anders vorbereitet werden. Ich glaube nicht, dass hier Samsung einen solchen AKku produzieren kann, der dann auch zum derzeitigen Kuga des Modelljahres 2020 passt.
Momentan hat der Kuga PHEV einen 14,4 kW Akku verbaut.
Ein Komplettausch der der Batterieeinheit besteht aus Akku und Ladesteuergerät. Die Ladeeinheit bietet derzeit nur 3,7 kw pro Stunde und funktionier einphasig. Daher auch die etwa 3,5 Stunden Ladezeit und keine Schnellladefunktion.
Der Opel Grandland X hat optional eine höhere Ladestromeinheit mit 7,4 kw , die man bestellen kann.
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Jetzt mal deine doofe hypothetischer Frage. Ich habe heute den zuwendungsbescheid bekommen 4500€ .
Ford selber spricht ja von Monaten bis die das Problem gelöst haben . Hier im ForumWird oft von Rückgabe gesprochen diesen Gedanken hatten wir auch weil uns das auch gerade etwas ankotzt tolles Auto ohne Frage aber man bekommt nicht das wofür man bezahlt hat . Die Frage war damals was ist mit dem Geld der bafa laut meinen schrieben muss man das Auto nur 6monate auf sein Namen angemeldet haben . Weiß jemand wie es mit einer Wandlung nach 6 Monaten aussieht ? Ich denke das kann einen nur ein Anwalt beantworten oder ?
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Durchaus eine interessante Frage.
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Ja. Das kann ich Euch - allgemein - beantworten. Da ich und auch andere Anwaltskollegen keine kostenlose Rechtsberatung machen dürfen stellt dies nur meine persönliche Meinung und keine konkrete rechtliche Prüfung dar.
Wenn Ihr den Wagen vor Ablauf von 6 Monaten zurückgebt, müsst Ihr das der Behörde mitteilen. Die wird den Bescheid aufheben und die 4.500 Euro oder bei denen die nur 2.250 Euro bekommen haben das zurückfordern.
Für Euch dürfte das aber eher unerheblich sein, wann der Wagen zurückgeht, wobei wahrscheinlich mehr Aufwand und Korrespondenz erforderlich ist wenn es in den ersten 6 Monaten ist weil dann der Zuschuss noch eine Rolle spielt.
Behalten darf man den aber imho auch dann nicht, wenn man den Wagen später zurückgibt, sondern müsste das an Ford herausgeben (oder wer auch immer Vertragspartner ist).
Denn beide Parteien haben beim Rückgewährschuldverhältnis das herauszugeben, was sie erlangt haben. Der Wagen muss also zurück und die müssen den erhaltenen Kaufpreis zahlen. Natürlich nur das, was sie auch wirklich bekommen haben. Alles, was man darüber hinaus erlangt hat ist dabei m.E. anzurechnen, wie z.B. die gefahrenen KM als Nutzungsentschädigung und auch die staatliche Förderung. Das Warten bis nach Ablauf der 6 Monate kommt damit m.E. nur Ford zugut. Das könnte man natürlich als Verhandlungsspielraum nutzen, um mit dem Verkäufer in Verhandlungen zu treten.
Dies ersetzt aber keine Rechtsberatung beim Fachanwalt für Verkehrsrecht http://www.rechtsanwalt-becker.eu sondern stellt lediglich meine persönliche Meinung als Kuga-Käufer dar und ist nicht rechtlich verbindlich.
Aber eine durchaus berechtigte und spannende Frage. Wenn man die Förderung behalten dürfte nach 6 Monaten würden es sicher viele so machen und bis dahin abwarten und anschließend den Wagen zurückgeben.