Mag sein, hab aber kein Vertrauen zu dem Auto und es muß auch kein hybrid sein
Rückrufaktionen Ford Kuga MK3
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Ich hab von meinem Händler aus Berlin Dinnebier noch keine info ob ich den Vertrag rückabwickeln kann hab das Auto ja noch nicht...muß scheinbar die Geschäftsleitung entscheiden und hoffe das es nicht zu lange dauert
Geht mir genauso, mein FFH hat mir am Freitag aber zugesagt mir bis spätestens Mittwoch Bescheid zu geben ob ich vorher aus dem Vertrag zurücktreten kann. Falls ich vorher rauskommen kann, wird es ein normaler Benziner werden dann ist für mich die e Mobilität fürs erste beendet.
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Habt ihr etwas schriftlich zwecks Stornierung oder Umwandlung einreichen müssen?
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Spätestens, wenn Hr. Scheurer dem Druck zweier selbsternannter Umweltretterorganisationen nachgibt, wird der PHEV aussterben und die Fahrzeughersteller ein weiteres Mal politischerseits durch Inkompetenz und fehlender Verlässlichkeit bestraft ?
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Passt... off topic
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Sorry, aber manchmal kann ich mir kleine Seitenhiebe nicht verkneifen...ich bemühe mich, besser zu werden?
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Standardmäßig kann man einseitig nach 6 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin der Händler in Verzug setzen; anschließend wird man den Vertrag stornieren können (da ja nicht geliefert werden kann). Formal natürlich alles schriftlich machen.
Bei den meisten wird dieser Termin ja aber noch in der Zukunft liegen. Früher raus geht dann wohl nur, wenn auch der Händler (freiwillig) mitspielt.
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Habt ihr etwas schriftlich zwecks Stornierung oder Umwandlung einreichen müssen?
Sprich doch einfach mal deinen Händler an. Es gibt hier einige, bei denen es nach einem Gespräch mit dem ffh klappte.
Wenn dein ffh einem „Ausstieg“ zustimmt, würde ich trotzdem einen kleinen Zweizeiler dazu fertigen, den du dann beim ffh einreichst, dann bist du auf der sicheren Seite.
Ansonsten bleibt der Weg wie zuvor von „Der-Kuga“ beschrieben über die „Inverzugsetzung“.
Gruß -
BMW hat das gleiche Problem wie Ford. Die eh schon knappen Ressourcen werden noch knapper, womit sich alles noch verlängern könnte:
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Standardmäßig kann man einseitig nach 6 Wochen über den unverbindlichen Liefertermin der Händler in Verzug setzen; anschließend wird man den Vertrag stornieren können
Sorry, kein Vorwurf, aber ich weiß nicht, wie oft dieser Satz oder so ähnlich formuliert schon hier im Forum steht, doch seit Wochen mindestens einmal täglich.
Vielleicht solte man den Admin bitte, diese Info als ganz große Überschrift auf die Startseite zu setzen ...