Es soll wohl ein Softwareupdate sein,plus Inspektion der Injektoren und ggf Austausch dieser.
Rückrufaktionen Ford Kuga MK3
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Bei uns steht er in Etis schon drin aber der FFH hat noch keinerlei Daten um was es da geht und wie Abhilfe geschaffen wird.
Er sagte nur etwas von Anfang 23
Im Etis habe ich das natürlich auch schon gesehen, sonst hätte ich ja meinen Händler nicht fragen können. Das ist für mich aber keine offizielle Information von Ford, die mich ja direkt ansprechen müssen.
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Im Etis habe ich das natürlich auch schon gesehen, sonst hätte ich ja meinen Händler nicht fragen können. Das ist für mich aber keine offizielle Information von Ford, die mich ja direkt ansprechen müssen.
Da wir nicht erst Besitzer des Kugas sind bekommen wir leider bis jetzt keine Nachrichten von Ford oder vom KBA .
Ich muss mich da immer auf Etis oder irgendwann mal auf die App verlassen.
Gnade den Leuten die nicht mit der App oder dem Internet vertraut sind die bekommen dann null Info.
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Joa… hab den Kugi schon seit Oktober aus erster Hand… nun kommt schon der 4te Rückruf, der bei mir gemacht werden muss… es läuft..
Und am Ende heißt es wieder, der Mietwagen wird nicht von Ford übernommen… sehr gut..
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…das ist aber beim Rückruf nicht rechtens…da hast du imho einen Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug
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…das ist aber beim Rückruf nicht rechtens…da hast du imho einen Anspruch auf ein kostenloses Ersatzfahrzeug
Leider ist dem nicht so.
Beim Rückruf darfst Du froh sein, dass Du nichts für die Mängelbeseitigung zahlen musst.
Auf einen kostenlosen Ersatzwagen gibt es keinen Rechtsanspruch.
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…innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist oder Garantie schon
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Tatsächlich gibt es keinen Anspruch auf "mobil" bleiben bei einem Werkstattaufenthalt wegen eines Rückrufs oder einer Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn die Voraussetzungen aus der Mobilitätsgarantie erfüllt sind, bzw. vertraglich etwas anderes vereinbart wurde z.B im Rahmen eines Servicepaketes wie z.b. beim MK2 Vignale ehemals.
Was viele auch nicht wissen: Bei einem Rückruf außerhalb der Garantie hätte man noch nicht einmal Anspruch auf Kostenübernahme des Rückrufs. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo ein Hersteller diese Karte gezogen hätte.
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Da sagt der ADAC anderes…ist ja lustig, der gleiche Verein sagt in einer anderen Stellungnahme anderes
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Tatsächlich gibt es keinen Anspruch auf "mobil" bleiben bei einem Werkstattaufenthalt wegen eines Rückrufs oder einer Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistung oder Garantie. Ausnahmen gibt es hier nur, wenn die Voraussetzungen aus der Mobilitätsgarantie erfüllt sind, bzw. vertraglich etwas anderes vereinbart wurde z.B im Rahmen eines Servicepaketes wie z.b. beim MK2 Vignale ehemals.
Was viele auch nicht wissen: Bei einem Rückruf außerhalb der Garantie hätte man noch nicht einmal Anspruch auf Kostenübernahme des Rückrufs. Mir ist aber kein Fall bekannt, wo ein Hersteller diese Karte gezogen hätte.
… das wäre auch echt die Härte und für mich ein Argument, diesen Hersteller zu meiden und schlecht zu reden. Klar, der Fahrer hätte sonst was mit dem Fahrzeug machen können… wenn der sich schon um den Wagen nicht kümmert… aber Rückruf ist nunmal Rückruf..
Der Anspruch auf ein Ersatzwagen kommt wohl drauf an, wie arschloch du bist. Wenn du nervig und penetrant bist, geben sie dir den kostenlos weil die kein Bock haben mit dir zu diskutieren. Bist du zu lieb…. Einmal zahlen bitte. So war das bei meinem Kuga Vorgänger als die Elektronik nicht richtig funktionierte… als ich rauer wurde dann gabs den Wagen kostenlos dazu… vorher wurde aber schön abkassiert