Die beiden letzten Beiträge machen recht deutlich, dass der Begriff der "Behinderung" als sogenannter unbestimmter Rechtsbegriff häufig sehr subjektiv gesehen wird. Tatsächlich gibt es eine Meinung in der Rechtsprechung, die sagt, dass eine Behinderung dann vorliegt, wenn diesem jedem unbedarften Verkehrsteilnehmer offenkundig klar sein muss. Und die Hürde ist hoch.
Nehmen wir mal Brandenburg. Dort gibt es Landstraßen, die kilometerweit gerade sind und an den Rändern eng mit Bäumen bepflanzt sind. Dort fahre ich aus guter Erfahrung max. 70 -80, obwohl 100 zulässig sind. Die "gute Erfahrung" meint, dass mir schon häufig Überholer auf meiner Spur entgegen gekommen sind und ich einen Crash gerade noch eben vermeiden konnte.
Der Überholer wiederum ärgert sich über die Deppen (wie mich), die dort nur 70 -80 km fahren. Den behindere ich aus seiner Sicht und deshalb überholt er.
Zwei Wahrnehmungen, zwei Warheiten ...
Das soll aber jetzt nichts über die Brandenburger als Autofahrer sagen, die haben halt nur diese phantastischen Straßen. Im Gegenteil: die Brandenburger sind für mich die charmante Version der Berliner.