Und wenn man das ISO-Band mit Schere schon in der Hand hat:
Schön zuschneiden, um die grelle orangefarbene und unnötige Positiv-Meldung abzudecken. Die Negativ-Meldung rechts, für den Fall der Fälle, bleibt ja erhalten…
Auch, wenn es nichts mit der Kofferraumabdeckung zu tun hat...
Obacht! Die Leuchte "Passenger Airbag on" zeigt sinnigerweise an, dass kein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz sein darf, weil der Beifahrerairbag eingeschaltet ist. Unverhofft kommt oft, dann kann das Abkleben fatale Folgen haben.
§ 35a Abs. 8 StVZO "Auf Beifahrerplätzen, vor denen ein betriebsbereiter Airbag eingebaut ist, dürfen nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtungen für Kinder nicht angebracht sein. Diese Beifahrerplätze müssen mit einem Warnhinweis vor der Verwendung einer nach hinten gerichteten Rückhalteeinrichtung für Kinder auf diesem Platz versehen sein. Der Warnhinweis in Form eines Piktogramms kann auch einen erläuternden Text enthalten. Er muss dauerhaft angebracht und so angeordnet sein, dass er für eine Person, die eine nach hinten gerichtete Rückhalteeinrichtung für Kinder einbauen will, deutlich sichtbar ist (...)"