Ich eröffnet hiermit den Thread zur Mehrwertsteuer.
Viele Dinge wurde schon im Bestell- und Wartesaal geschrieben.
Nochmals zur Sachlage : Ab 1.7. wird für ein halbes Jahr die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 % auf 16% gesenkt.
Das bedeutet, der Händler darf auf den Nettolistenpreis nur noch 16 % Umsatzsteuer berechnen kann. Der Kunde spart somit 3 %.
Bereits bestehende Finanzierungsverträge und auch Leasing sowie Barverkäufe müssten demnach geändert werden. Oder die Bank erstattet die bereits zu viel geleisteten Beträge zurück.
Entscheidend ist bei der Sache die offizielle Abnahme des Fahrzeugs, bzw. der Tag der ersten Zulassung. Wenn man das Fahrzeug abnimmt bzw. beim Händler abholt, sollte auch die Rechnung ab 1.7. mit der Mehrwertsteuer von 16 % ausgewiesen werden. Nein nicht „sollte“ sonder es muss gesetzlich so gemacht werden.
In mehreren Kommentaren wurde schon gesagt, dass die verbindlich Bestellung nichts mit der Abnahme zu tun hat.
Wer ein Auto verbindlich bestellt, hat zwar damals den Bruttopreis mit 19 % Mehrwertsteuer genannt bekommen, worauf auch entsprechende Finanzierungs-und Leasingsverträge erstellt wurden.
Diesmüssten im Nachgang geändert werden, wenn der Kunde sein Fahrzeug erst ab dem 1.7. zulässt, bzw. endgültig kauft.
Ob das alles logistisch und durch hohen bürokratischen Aufwand umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.
Wir alle haben sehr lange auf die Lieferung des Kuga warten müssen, bzw. warten immer noch. Lieferzeiten bis zu 6 Monaten und mehr waren normal.