Hallo in die Runde,
hat jemand schon Erfahrung mit einer Wallbox gemacht, die z.B. über Handy, PC oder Timer gesteuert werden kann?
Hallo in die Runde,
hat jemand schon Erfahrung mit einer Wallbox gemacht, die z.B. über Handy, PC oder Timer gesteuert werden kann?
Ferner hatte ich "meinen" Elektriker im Haus. Er würde zwar gerne eine Wallbox einbauen, sagte mir aber auch, ehrlicher weise, dass der einzige Vorteil ein Zeitgewinn wäre. Das Laden über die Haussteckdose sei völlig problemlos. Mein erster Test verlief auch ganz reibungslos.
Kannst du uns dann bitte in ca. einem Jahr mal mitteilen, ob deine Steckdose die Dauerbelastung klaglos mitgemacht hat? Das meine ich jetzt ganz ohne Ironie.
Ich bin da tatsächlich auch sehr skeptisch, da mir alle "Elektriker" davon massiv abraten.
Doch mein Mechatroniker in der Werkstatt fährt seit drei Jahren E-Car und lädt von Anfang an in der häuslichen
Steckdose im Schuppen, ohne extra Absicherung. Er meint, kein Problem. Ich bin mir da nicht sicher genug.
Wenn die Steckdose neu ist, sind 16A kein Problem.. Der Kuga lädt mit dem Original Ladegerät ja eh nur mit 10A, also für eine normale Steckdose kein Problem und außerdem müsste der Schuko Stecker beim Original Ladegerät eh Temperatur-überwacht sein.
Ich hätte jetzt noch eine günstige Alternative für diejenigen (wie mich) die in der Nähe des Stellplatzes eine 16A Schuko Dose haben. Mann könnte statt der Schuko eine blaue CCE montieren und dann ein Kabel CCE zu Typ2 16A verwenden. Dann kann man auch mit 3,7kW laden. Die Kabel kosten um die 250-300€.
Ganz so bedenkenlos würde ich eine solche Änderung aber nicht durchführen.
Für die Sicherheit ist wichtig, was die Zuleitung aushält und nicht die Steckdose. Das wird auch der Grund sein, warum die meisten Elektriker davon abraten.
Ich versuche mal, es etwas zu erklären.
Das Standardkabel für die Stromverkabelung ist ein NYM-Kabel mit einem Leiterquerschnitt von 1,5mm².
Dieses Kabel ist auf eine maximale Betriebstemperatur von 70°C ausgelegt. Darüber hinaus wird die Isolation beschädigt und ein Kabelbrand kann folgen.
Je nach der Art, wie das Kabel verlegt ist, ist der maximale Strom begrenzt, mit dem diese Temperatur erreicht wird.
Bei einer Verlegung Aufputz oder Unterputz wird am meisten Wärme abgeführt und das Kabel kann mit bis zu 17,5A belastet werden.
In einem Installationsrohr ist die Wärmeabfuhr schon geringer und es sind nur noch 15A möglich.
Im schlimmsten Fall liegt ein Teil des Kabels in einer isolierten Wand, dann sind es schon nur noch 13A.
Für die Berechnungen ist eine Umgebungstemperatur von 30°C angenommen. Ist es kühler, kann mehr Strom fließen, ist es wärmer, weniger Strom. Bei heutzutage nicht mehr unüblichen 35°C verringert sich der Strom noch mal um den Faktor 0,94.
Nachzulesen unter:
https://www.vde-verlag.de/buec…783800746910_PROBE_01.pdf
Ein Elektriker, der die Kabel nicht selbst verlegt hat, oder den kompletten Kabelverlauf nicht mehr sehen kann, wird hier sicher kein Risiko eingehen. Denn im Brandfall ist er dann der Dumme. Beim Laden wird die Leitung ja auch über mehrere Stunden voll belastet.
Deshalb begrenzen auch viele Herstellen die maximale Stromaufnahme.
Mein Tipp: Wenn ihr euch nicht komplett sicher seid, dass die Zuleitung für euren Zweck richtig verlegt ist, lasst bitte die Finger davon.
Natürlich muss man schon vom Fach sein beim arbeiten an Elektrischen Anlagen.
Danke für die pdf (immer gut so ne DIN Sammlung)
Bei mir ist es glücklicher Weise ein separater Kreis mit 3x2,5.
Die Schaltzentrale sieht so aus:
Links der Stromzähler für die Wallbox, und rechts die 3 Sicherungen - Quasi die Hauptschalter.
Na das kostet halt den kWh Preis deines Stromvertrages.
Wer zuhause lädt und eine Wärmepumpe betreibt, darf die Ladestation auch mit dem günstigeren Wärmestrom laden. Wenn ich Zeit habe, suche ich die gesetzliche Grundlage mal raus.
1 Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen haben denjenigen Lieferanten und Letztverbrauchern im Bereich der Niederspannung, mit denen sie Netznutzungsverträge abgeschlossen haben, ein reduziertes Netzentgelt zu berechnen, wenn mit ihnen im Gegenzug die netzdienliche Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die über einen separaten Zählpunkt verfügen, vereinbart wird. 2 Als steuerbare Verbrauchseinrichtung im Sinne von Satz 1 gelten auch Elektromobile. 3 Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Verpflichtung nach den Sätzen 1 und 2 näher zu konkretisieren, insbesondere einen Rahmen für die Reduzierung von Netzentgelten und die vertragliche Ausgestaltung vorzusehen sowie Steuerungshandlungen zu benennen, die dem Netzbetreiber vorbehalten sind, und Steuerungshandlungen zu benennen, die Dritten, insbesondere dem Lieferanten, vorbehalten sind. 4Sie hat hierbei die weiteren Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes an die Ausgestaltung der kommunikativen Einbindung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zu beachten.
* Unsere Seite enthält Affiliate-Links, für die unser Forum möglicherweise eine Vergütung bekommt.