Strom, Wallbox, Ladesäulen

  • Nein, das stimmt nicht. Hat mir due Polizei erklärt. Ich darf 4 Stunden stehen mit Parkscheibe. Ob ich lade oder der Ladevorgang schon vorbei ist ist egal. Hauptsache das Kabel hängt noch dran. Weil man ja geladen hatte. Außerdem steht bei mir immer noch an der Box das der Wagen lädt, obwohl er schon fertig ist. Erst wenn ich die Ladekarte dranhalte hört der Ladevorgang auf.

    Kuga PHEV Titanium X Chroma Blau Metallic mit allem was zum Geburtszeitraum machbar war, außer Schiebedach.

    geboren am 3.5.2020

    Abholung FFH am 7.7.2020

    Neuer Akku am 16.2.2021

    Gutscheine : 500€ tanken, 300€ tanken( statt Wallbox ), 350€ Service, 200€ für's Meckern.

    1.Service bei ca.12000KM ( nur Ölabsaugung ohne Filter )

  • Aha. Und die Polizei hat also Ahnung. Das wäre ja mal was =O

    Seit Mai 2020 KUGA ST-Line X ohne Probleme in grau.

    Seit Ende Januar 2021 weiteren KUGA ST-Line X in croma blau ohne Probleme.

    Akkutausch beim grauen Kuga 19.04.2021. Blauer Kuga wurde im Werk vor Auslieferung gecheckt.

    Glücklicherweise bisher keinerlei Probleme! <3


    Neue Bestellung für Dezember 2022:

    - ST-Line X croma blau mit allem außer AHK und induktivem Laden :S

    - Titanium in vernünftiger Ausstattung 8o

  • Nö. Die hat keine richtige Ahnung. Aber die verteilt die Knöllchen. Oder das OA. Und nur das ist entscheidend. Wenn man das hinterher nicht so sieht, dann kommen die Anwälte ins Spiel.

    Und die meisten können ja auch die Beschilderung im allgemeinen nicht lesen. Immer von oben nach unten. Hab ja mal als Busfahrlehrer gearbeitet. Und es ärgert mich jedes mal das andere Verkehrsteilnehmer nicht lesen können.

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  • Der Zusatz „im Ladezustand“ verweist auf eine gesetzliche Lücke. Denn es fehlt offensichtlich aktuell ein Schild, das dem Autofahrer klar signalisiert: „Hier dürfen nur ladende Elektrofahrzeuge parken.“ Ohne Zusatzschilder gibt es also für diese Situation momentan keine allgemeinverbindliche und auch allgemeinverständliche Lösung. Dies ist als umso problematischer zu betrachten, als dass mit einer steigenden Zahl von Elektroautos auch der steigende Ladebedarf an öffentlichen Ladesäulen Hand in Hand geht.

    Privilegierungen beim Parken eines Elektroautos sollten tagsüber mit der Notwendigkeit des Ladens verbunden sein, um die Umschlaghäufigkeit an Ladesäulen zu erhöhen. Die technische Einrichtung heißt eben nicht Parksäule, sondern Ladesäule.

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  • Man sollte gegen die Knöllchen also vorgehen 8)

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  • Diese Schilder gibt es aber nichtmehr in Berlin. Sind seit ca. 6-8 Monaten in andere Schilder getauscht worden um es Einheit zu Beschildern. Gilt nur für Berlin. Oben ist das P für Parken. Darunter "nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorganges". Darunter "Symbol Parkscheibe mit 4 Std. zwischen 8-18 Uhr ".

    Und ob noch geladen wird oder nicht können die Ordnungshüter nur an der Wallbox im Display erkennen. Und wenn auf dem markierten Parkplatz ein Fahrzeug ohne "E" im Kennzeichen steht, also ein Verbrenner, gibt's ein Knöllchen. Vor dem Ladestopp hab ich fast täglich ein Fahrzeug aus dem Wohngebiet entfernen lassen. Die Kollegen von der Wache kennen mich schon. Und die die da sonst geparkt haben auch. Nach 1 Woche war der Parkplatz jeden Abend frei. Da ich nun nicht mehr laden darf ust er natürlich wieder belegt. Und zuerst hat die Polizei die Täter auch aus dem Bett geklingelt und belehrt und die Chance gelassen die Fahrzeuge zu entfernen. Da fast immer diesselben Kollegen gekommen sind haben Sie nach 3 Nächten angefangen abzuschleppen.

    Und die Rechtsvorschrift kann auf der Berlin.de Seite nachgelesen werden.

    Ich hab seit 30 Jahren Fahranfänger ausgebildet. Wenn ich das nicht weiß, wer sonst.?

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  • guten morgen zusammen, ich weiß es gehört wahrscheinlich nicht hier rein aber eine frage an euch und zwar bin ich mieter , welche rechte habe ich auf eine ladestation in der garage bzw. stellplatz. stellplatz ist vorhanden. für die mieter des hauses ist der stellplatz über ein garagentor zugänglich, kein fremder kann dort einfach eindringen! welche argumente kann ich der genossenschaft auflisten. klar gibt es seit dezember 20 ein urteil aber ist es auch so einfach umzusetzen? wollte euch mal fragen, vielleicht hat der ein oder andere schon erfahrungen gemacht und den ein oder anderen rat für mich, vorbereitung ist alles :-). achso, die genossenschaft selber hat ein e-auto und in deren garage eine möglichkeit zu laden.

  • Moin moin,


    habe deinen Post mal hierhin verschoben, weil er da besser aufgehoben ist...


    Zu deiner Frage: Du musst dir als Mieter natürlich klar sein, dass die Installation einer Wallbox erhebliche Kosten verursacht, die du tragen musst - wenn dein Vermieter sich daran beteiligt, wäre es natürlich gut - ist schließlich eine Investition in die Zukunft...wäre beispielsweise ein Argument!


    Wie du schon geschrieben hast, kann man dir grundsätzlich die Installation nicht verwehren. Wenn die Infrastruktur (Elektroinstallation) in der Garage nicht ausreicht, muss da zunächst eine neue Leitung gelegt werden, was an sich schon hohe Kosten verursacht.


    Grundsätzlich sollte man aus meiner Sicht immer mit der Zukunftsperspektive argumentieren und vielleicht zeigen sich die Eigentümer da kompromissbereit, einen Teil der Kosten zu übernehmen...der Versuch eines konstruktiven Gesprächs ist es wert.


    Gruß Jörg

    Kuga III - PHEV - Titanium - Sedona-Orange-Metallic - EZ 08/2020 - go-e-Charger 11kW - PV-Anlage 7,2kWp

  • Also ein Anspruch auf eine Lademöglichkeit dürfte nach der Gesetzesänderung bestehen. So weit ich informiert bin müsste aber die WEG oder Genossenschaft (bin kein Miet- oder WEG-Rechtler) erstmal in einer Versammlung einen Beschluss fassen, dass dort eine Ladestation installiert werden darf. Die Details wären ebenfalls vorab zu klären u d freigeben zu lassen. Erst danach kannst Du die Ladestation installieren. Kosten musst Du selbst tragen. Denn der Anspruch bedeutet nicht Kostenübernahme des Eigentümers. Wenn Du die Mietsache zurückgibst müsstest Du die Ladestation sogar wieder zurückbauen. Es sei denn mit dem Vermieter ist was anderes vereinbart. Alle Angaben aber ohne Gewähr, da nicht mein Fachgebiet und unsere Berufsordnung auch keine kostenfreie Rechtsberatung erlaubt ;)

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  • Stimmt so wie rechtsanwaltbeckerEU schon geschrieben hat.

    Ich bin Mieter bei einer großen Städtischen Wohnungsbaugesellschagt hier in Berlin und habe das ganze Programm schon durch. Im Februar sollte es eigentlich los gehen mit der Kabelverlegung. Nun wird seitens der Vermieter aber noch überlegt ob es besser wäre mehrere Ladeplätze zusammen zulegen, damit es nicht später zum Kabelwirrwar kommt, wenn nach mir noch andere einen Anschluss wollen. So müsste die Installationsfirma nur ein Kabel zu einem Ort und nicht jedesmal neu aus dem Technikraum zu verschiedenen Orten im Parkhaus legen. Aber dafür müssen Parkplätze verlegt werden. Und das wollen die einzelnen Mieter ja nicht.

    Also es dauert und dauert. Jetzt schon ein halbes Jahr. Man muss als Mieter nicht nur das Geld sondern auch Geduld mitbringen. Ich hoffe das ich spätestens im Sommer laden kann. Dann wäre 1 Jahr vergangen seit dem ich es angestossen habe. Viel Glück allen die es so wie ich auch als erster im Haus versuchen. Man ist hier das Versuchskaninchen, weil noch keiner der Verantwortlichen damit in Kontakt gekommen ist. Und Pandemiebedingt verzögert sich dann alles nochmals.

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