Stimmt so wie rechtsanwaltbeckerEU schon geschrieben hat.
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... da möchte ich noch einmal nachhaken...
Ich lade mein Auto idR nachts in einer angemieteten Garage, 500m von meiner Wohnung entfernt, an einer herkömmlichen Steckdose über den Riegel.
Grundsätzlich ist das ja ok, man bewegt sich an der frischen Luft, um zum Auto zu kommen, alles gut. Aber tagsüber würde ich, wenn ich absehbar mehr als die e-Reichweite fahre, gerne auch auf dem Mieterparkplatz vor meiner Wohnung an einer wallbox laden. Ich würde so ein Teil auch auf eigene Kosten installieren lassen, bis dahin auch allet schick...
Jetzt hast du geschrieben: „..Stimmt so ...“ - im www habe ich irgendwie aber nicht so richtig finden können, woraus sich dieser „Rechtsanspruch“ nun konkret ableitet. Ich kann ja meinem Vermieter, dér, so wie ich ihn kenne, meinen freundlichen Erst-Antrag auf Eigeninstallation einer wallbox auf dem Mieterparkplatz ablehnen wird, nicht zur Rechtsbegründung sagen: „Stimmt so, weil Herr Glatze das so sagt“ Über diese Antwort wird sich mein Vermieter ???.
Also, Butter bei die Fische: Mit welcher Rechtsvorschrift kann ich meinen Vermieter überzeugen?
(die Frage richtet sich natürlich nicht an RAE, der darf ja nicht kostenlos beraten...)
Gruß