Zitat
„...Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten dieser geänderten Förderricht- linie, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden...„
und weiter Art 8:
„...Bis spätestens 1. Juli 2019 bauen die Hersteller in neuen Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein, das die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllt. Bis spätestens 1. Juli 2021 bauen die Hersteller in allen neuen Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein AVAS ein. Baut ein Hersteller ein AVAS bereits vor diesen Zeitpunkten in ein Fahrzeug ein, stellt er sicher, dass diese AVAS die Anforderungen des Anhangs VIII erfüllen....“
Ich vermute, der Kuga ist nach dem 01.07.2019 als neuer Fahrzeugtyp mit seinem PHEV datiert, der Hersteller war also per se dazu verpflichtet, den neuen Typen mit dem Avas auszustatten ... Hier könnte der Hase im Pfeffer begraben liegen? dann würden aber alle Kuga PHEV keine Avas-Förderung erhalten.
Bei meinem outlander lag ja die Typengenehmigung vor dem 01.07.2019, der Hersteller musste also trotz Typengenehmigung das Avas nachträglich einbauen.
So meine Vermutung zu diesem Thema...aber so ganz erschließt sich mir der Gesetzestext nicht in aller Klarheit...(Gesetze sind ja insbesondere von der eu auch nicht dafür gemacht, vom unbedarften Bürger verstanden zu werden?)
Gruß
Sorry, habe die letzten Beiträge nicht gelesen, bevor ich auf Senden drückte?