Ist mit normalen Menschenverstand nicht zu verstehen.
Alles rund um die Kuga - PHEV - Förderung BAFA
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Versuch macht kluch und Geld stinkt nicht - oder dann doch , weil so ein Verhalten zu Lasten des Kunden geht.
Irgendwann geht so ein Verhalten aber zu Lasten des Händlers! Das nächste Auto würde da sicherlich nicht mehr kaufen. Das würde ich dem auch unter die Nase reiben.
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betacarve
Hat das Thema aus dem Forum Kuga Mk3 - Allgemeine Themen nach Kuga Mk3 - Ford Duratec PHEV - Plug-in-Hybrid verschoben. -
Sicher wird dort nicht nochmal gekauft. Ist ja auch 500km weit weg von mir. Dieser Händler liefert aber so um die 50 Wagen pro Tag aus. Es geht dann hier nur um die Kunden die vor Juli bestellt haben und den Wagen ab Juli oder später ausgeliefert bekommen. Und das werden einige sein und da kommt auch ein Sümmchen bei raus. Also ist die Verlockung gross dies zu tun. Von 10 Kunden beschwert sich vielleicht einer und bei 9 geht es glatt durch. Bei 50 Kunden am Tag maecht das dann schon 50.000 und mehr aus.
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Habe soeben den Zuwendungsbescheid über 4500€ per Post erhalten. Antragstellung war am 19.06.2020.
Das AVAS wurde nicht bewilligt, da laut Schreiben die Fördervoraussetzungen der Richtlinie nicht vorliegen.
Seis drum...
Nun muss nur noch der Betrag eingehen. Melde mich, wenn´s geklingelt hat.
Möchte noch erwähnen (weil es da viele Unsicherheiten wegen der eingereichten Rechnung gab/gibt), dass auf meiner Rechnung der Herstelleranteil am Bonus NICHT explizit ausgewiesen war.
Die Rechnung lautete auf Grundpreis + Zubehör = Zwischensumme (alles netto) Abzüglich Nachlass auf Grundpreis (netto) gab eine Nettosumme plus Märchensteuer.
Mehr stand nicht drauf.
Auch stand im Bescheid keinerlei Hinweis, dass die eingereichte Rechnung endgültig sei und man quasi seinen Bonus "verspielt" hätte, sollte etwas damit nicht stimmen.
Dies wurde hier im Forum mehrfach behauptet aber nicht belegt. Nun... soviel dazu...
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Stand denn nich ergänzend irgendwas, warum Avas nicht bewilligt wurde und welche Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind oder ein Verweis auf die entsprechende Vorschrift?
Gruß -
Habe soeben den Zuwendungsbescheid über 4500€ per Post erhalten. Antragstellung war am 19.06.2020.
Das AVAS wurde nicht bewilligt, da laut Schreiben die Fördervoraussetzungen der Richtlinie nicht vorliegen.
Seis drum...
Nun muss nur noch der Betrag eingehen. Melde mich, wenn´s geklingelt hat.
Möchte noch erwähnen (weil es da viele Unsicherheiten wegen der eingereichten Rechnung gab/gibt), dass auf meiner Rechnung der Herstelleranteil am Bonus NICHT explizit ausgewiesen war.
Die Rechnung lautete auf Grundpreis + Zubehör = Zwischensumme (alles netto) Abzüglich Nachlass auf Grundpreis (netto) gab eine Nettosumme plus Märchensteuer.
Mehr stand nicht drauf.
Auch stand im Bescheid keinerlei Hinweis, dass die eingereichte Rechnung endgültig sei und man quasi seinen Bonus "verspielt" hätte, sollte etwas damit nicht stimmen.
Dies wurde hier im Forum mehrfach behauptet aber nicht belegt. Nun... soviel dazu...
Nach meiner Lesart ist doch die Fördervoraussetzung, dass das Fahrzeug mit AVAS ausgestattet ist? Welche Voraussetzung hat denn gefehlt? Gibt es am Ende des Bescheids eine Rechtsbehelfsbelehrung?
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Stand denn nich ergänzend irgendwas, warum Avas nicht bewilligt wurde und welche Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind oder ein Verweis auf die entsprechende Vorschrift?
GrußDürfte sich hierin begründen:
Zitat
Zusätzlich ist förderfähig der Erwerb eines AVAS, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde. Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.Quelle:
https://www.bundesanzeiger.de/pub/...
Letzter Absatz von 2.1
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Ich hab heut meinen Händler angerufen um etwas zu erfragen, er erzählte mir von selbst dass es die 100€ nicht mehr gibt. Gibt es nur noch wenn es Sonderausstellung ist oder nachgerüstet wird.
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Alles anzeigen
Heißt dann, dass für alle Kuga, die jetzt oder in Zukunft zugelassen werden und ab Werk mit dem AVAS ausgestattet sind, keine AVAS Förderung gibt?
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Richtig