Der Kuga PHEV wird lt. Liste mit 4500€ BAFA + 2250€ Händleranteil +100€ Avas (?) gefördert, egal welche Ausstattungslinie gewählt ist - das ist doch das Entscheidende ?
Gruß
Der Kuga PHEV wird lt. Liste mit 4500€ BAFA + 2250€ Händleranteil +100€ Avas (?) gefördert, egal welche Ausstattungslinie gewählt ist - das ist doch das Entscheidende ?
Gruß
Die 4500 Brutto vom Staat gibt es nur, wenn der Hersteller den Preis, der in drr o.g. Netto-Liste steht, um 1850 netto reduziert, wenn ich mich nicht irre.
Der Kuga PHEV wird lt. Liste mit 4500€ BAFA + 2250€ Händleranteil +100€ Avas (?) gefördert, egal welche Ausstattungslinie gewählt ist - das ist doch das Entscheidende ?
Gruß
Und auf der Rechnung die eingereicht wird muss der Fahrzeugpreis netto stehen und darunter ein Rabatt von mindestens 2250 Euro. Ob danach noch Zusatzausstattung drauf gerechnet wird und zum Schluss die Mehrwertsteuer ist dem Bafa egal. Der Rabatt reicht denen damit der Händleranteil als nachgewiesen gilt. So steht es in dem Merkblatt.
Es gibt die 4500€ über die bfa, wenn der Händler sich mit 2250€ zusätzlich als eigenem Anteil beteiligt, und diese 2250€ müssen auf der Rechnung (mit aufgeschlüsselten Nettopreisen) als Höndleranteil ausgewiesen sein.
Darüber hinaus muss das Fahrzeug in der BAFA-Förderungsliste drauf sein, also unter 40tsd€ Nettokaufpreis in der jeweiligen Basisversion der Ausstattungslinie liegen - und das sind alle derzeitigen Kuga-PHEV-Versionen
Was ist mit dem Schwellenwert? Ist der in meinem Post #305 nun überschritten?
Moin moin,
ja, so wie ich das alles verstanden habe, ist er überschritten und zwar nicht um 500 sondern um 2250€!
Die Sonderausstattung spielt keine Rolle!
Der Netto-Listenpreis muss mindestens um den Herstelleranteil der Umweltprämie (aktuell 2250€) vermindert sein und in deinem Beispiel liegt der Nachlass bei 4500€...
Gruß Jörg
Ist doch alles ganz einfach . Wenn zb das Auto 39,000 kostet muss er min 2250€ also 36.750 kosten . Wenn er 36800 kostet hat der Händler seinen Teil vom
Umweltbonus nicht weiter gegeben . Und ihr bekommt die 4500€ nicht . Wenn das Auto 35000€ kostet ist der Händler Anteil sowie ein extra Rabatt noch drin .
Wir reden aneinander vorbei. Mal sehen, ob ich richtig liegen:
Der der maximale Netto-Verkaufspreis ist durch die Tabelle der BAFA für das Modell Titanium festgelegt. Er beträgt 33.025,21. Damit wir die Umweltprämie erhalten, muss der Händler davon 1.850 netto als Eigenanteil abziehen = 31.175,21 €
Dann haben wir den sogenannten Schwellenwert, der nicht überschritten werden darf lt. BAFA.
Soweit sind wir uns einig?
So nun bestellen wir aber noch für 5000 € an Extras
ausserdem gibt uns der Händler noch einen RabatT von 4500 €.
Jetzt kostet das Auto 31.675,21 und ist damit über dem Schwellenwert und es gibt keinen Umweltbonus?
Oder rechnet die Bafa 33.025,21 € minus 1.850 € minus 4500 €? Dann wäre der Schwellenwert (erheblich) unterschritten und es gibt einen Bonus?
Hier der BAFA-Text:
Wie wird geprüft, ob der Eigenanteil des Herstellers an mich weitergegeben wurde?
"Der BAFA Listenpreis wird um ...... 1.875 Euro für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen."
Leute?! Wo ist denn das Problem?
Dass der Kuga voll förderfähig ist (und zwar in allen Aussattungslinien, in denen es den PHEV gibt) ergibt sich aus der Bafa-Liste. Sonderzubebör interessiert definitiv nicht! Würde er nicht voll förderfähig (ohne Einschränkung) sein, stünde er nicht auf der Liste der förderfähigen Fahrzeug.
Und wie eine Rechung auszusehen hat, dafür gibt es Musterrechnungen (bzw. Musterunterlagen). Im Übrigen sollte man unbedingt das Merkblatt zum Verfahren durchlesen.
Und zum AVAS: Im (aktuellen) Online-Formular steht "Ausstattungsmerkmal AVAS Verfügt das Fahrzeug über ein Acoustic Vehicle Alerting System (AVAS)? Ja/Nein" - was früher da gestanden hat weiß ich nicht, ist auch egal. Jedenfalls ist im Antragsverfahren keine Rede davon, dass es die AVAS-Prämie nur bei Nachrüstung geben sollte. Schließlich erwerbe ich das AVAS (da bereits eingebaut) zusammen mit dem Fahrzeug! Daran verschwende ich keine Sorgen
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