Das habe ich auf der Bafa-Seite gefunden als Muster:
Alles rund um die Kuga - PHEV - Förderung BAFA
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Im obigenMuster ist der Herstellerantwil BAFA ausgewiesen.
Scheinbar geht es aber auch anders.:
Quelle: Bafa Seite:Was bedeutet „BAFA-Listenpreis“?
Der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus ist im Kauf- oder Leasingvertrag in Abzug zu bringen. Grundlage für den Nachweis der Erbringung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus ist der BAFA-Listenpreis. Bei dem BAFA-Listenpreis handelt es sich um den Netto-Listenpreis des Basismodells in Deutschland zur Markteinführung. Etwaige Sonderausstattung sind nicht Bestandteil des Basismodells. Die Meldung des BAFA-Listenpreises erfolgt vor Aufnahme auf die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge durch den Automobilhersteller.
Wie wird geprüft, ob der Eigenanteil des Herstellers an mich weitergegeben wurde?
Der BAFA Listenpreis wird um 3.000 Euro bzw. 2.500 Euro für ein reines Batterieelektrofahrzeug und ein Brennstoffzellenfahrzeug oder um 2.250 Euro bzw. 1.875 Euro für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug reduziert. Somit ergibt sich der Schwellenwert, der für die Prüfung des Eigenanteils des Automobilherstellers am Umweltbonus maßgeblich ist. Wenn der Netto-Kaufpreis des Basismodells unter Berücksichtigung aller vom Automobilhersteller bzw. Händler gewährten Nachlässe und Rabatte den Schwellenwert unterschreitet, dann ist der Eigenanteil des Automobilherstellers am Umweltbonus nachgewiesen.
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Hallo CrazyMan,
verständlich, dass Du nicht alle Seiten dieses Thread " KUGA FÖRDERUNG BAFA" zu Deinen Informationszwecken lesen möchtest.
Aber es steht in den letzten 299 Beiträgen oft genug, was Du brauchst.
Nimm z.B. Seite 3 den 36. Betrag von MatthiasM.
noch einen guten Sonntag wünscht Teja aus Unterfranken (weiß nicht wo mein Kuga gerade sein könnte)
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und das sind die zugrunde gelegten Netto-Listenpreise, die berücksichtigt werden:
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Was für mich aber noch nicht klar ist:
Sonderausstattung wird nicht berücksichtigt. o.k.!
Heisst das jetzt, dass der Kaufpreis incl. Sonderausstattung über dem Schwellenwert (bis zur Höhe der Sonderausstattung) liegen darf um genehmigt zu werden?Beispiel - alles netto:
Titanium 33.025.21
Herstelleranteil Bafa - 1.875,00Sonderausstattung 5.000,00
Nachlass -4.500,00
Hier würde der Schwellenwert mit 500 € überschritten.Oder wird die Sonderausstattung einfach nicht beachtet, der Nachlass aber schon?
Muss AVAS extra aufgeführt werden? -
Gerade gesehen: Ja, AVAS muss auch unter dem Schwellenwert liegen, da vom Hersteller für die Gewährung mit 100 € zu reduzieren ist.
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Imho kannst du die Sonder- oder Wunschausstattung zur Berechnung vernachlässigen.
Die Werte, die zugrunde gelegt werden und somit förderungswürdig sind, stehen über Deinem Post in der Tabelle.
Es muss auf der Rechnung der Nettokaufpreis ohne/mit Sonderausstattung ausgeworfen sein, ebenso wie der Händleranteil an der Förderung.
Der Zusatz auf der Rechnung „Avas wurde händlerseits ist verbaut“ sind für die 100€ wichtig.
Gruß
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Wäre in meiner Beispielrechnung der Schwellenwert nun überschritten?
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Ich kriege irgendwie die Kurve nicht, auf was du hinaus willst...?
Wenn dein Auto in der Liste drin ist, dann musst du dir keine Gedanken über irgendwelche „Schwellenwerte“ machen. Dann gibt’s die Förderung, egal, was du da an herstellerseitigem Wunschzubehör drauf gepackt hast, denn der Basispreis für die zugrunde gelegte Förderung unterschreitet die 40tsd€. Selbst der Vignale liegt unter diesem Wert und erhält bei richtig gestellter Rechnung des Händlers (die sollten sich mittlerweile auch damit umfänglich auskennen) die entsprechende Förderung.
Gruß
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So wie ich in den Bedingungen gelesen habe, werden die 4500 nur gewährt, wenn der Schwellenwert (s.Liste) nach Abzug des Herstellersanteils unterschritten wird.
Die 40.000 Netto sind für die Höhe von 4500 brutto interessant. Über 40.000 gibt es dann 3750€