Achso alles klar . Hatte mich schon gewundert
Alles rund um die Kuga - PHEV - Förderung BAFA
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Ein Freund hat seiner Frau einen Kuga gekauft und der Wagen wird auf seine Frau zugelassen. Wer stellt dann den Antrag?
Die Person die in der Rechnung für den Wagen steht oder die Person die in der Zulassung steht?
Grüße
cinfo
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Ein Freund hat seiner Frau einen Kuga gekauft und der Wagen wird auf seine Frau zugelassen. Wer stellt dann den Antrag?
Die Person die in der Rechnung für den Wagen steht oder die Person die in der Zulassung steht?
Grüße
cinfo
Guten Morgen,
Guckst du: https://www.bmwi.de/Redaktion/…_blob=publicationFile&v=4
Pkt. 2.2
Gruß -
Zitat
Antragsberechtigt sind Privatpersonen und Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug
gemäß Nummer 3 der Richtlinie zugelassen wirdok danke
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Und, haste ihn bekommen?
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So heute kann ich das Auto endlich abholen. Jetzt ist die frage Zulassung und Rechnung werden zwei unterschiedliche Daten sein .
Zulassung war wohl paar Tage vorher und heute die Rechnung . Was genau gebe ich dann bei der bafa an de Tag der Bestellung ? Aber was lade ich dann hoch die Rechnung oder die Bestellung ? Und hat jemand Erfahrung mit den geänderten MwSt ? Darf die auf ein separates Blatt sein oder muss die auf der Rechnung schon ausgewiesen sein ? -
Bei mir wurde vom Händler das Rechnungsdatum auf das Zulassungsdatum gelegt und die Nettopreise plus Gesamtmwst. auf der Rechnung aufgeführt.
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Mittlerweile habe ich von der BAFA erfahren, dass es nicht ausschlaggebend ist. Das Zulassungsdatum des Fahrzeugs kann vor dem Rechnungsdatum des Händlers liegen. Das ist kein Problem.
Wichtig ist, dass der Nachlass / Anteil des Händlers am Umweltbonus mit derzeit 2.250 € nette in der Rechnung ausgewiesen ist.
Somit sollte der Händler bei der Rechnung darauf achten dass der Herstelleranteil am Umweltbonus im Nachlass extra ausgewiesen wird, also unabhängig vom Gesamtnachlass des Fahrzeugs. Dies muss für die BAFA nachvollziehbar sein.
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Eigentlich sollte es reichen, wenn für die BAFA ersichtlich ist, das die 2250€ auch wirklich erlassen wurden.
Wenn also auf der Rechnung z.B. steht: Nachlass: 6000€
Müßte es auch gut sein.
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So hat es mir unser Verkäufer auch erklärt. Ich habe ihn dann darauf hingewiesen, wenn das nicht gelten sollte , wer mir dann die 4600,-€ bezahlt