Antrag gestellt 11.05.2020
Bis heute noch nichts gehört.
Antrag gestellt 11.05.2020
Bis heute noch nichts gehört.
Ich hatte im Februar für einen Opel Ampera-E einen Antrag gestellt, nach zwei Monaten war das Geld auf dem Konto und nach weiteren ca. 2 Wochen kam der positive Zuwendungsbescheid...
Nun ist es ja offiziell auf der Seite der BAFA-Seite. Die Förderungen sind wie angekündigt erhöht worden und werden rückwirkend von Zulassungen ab dem 4.6. gewährt. Das ist wirklich fair.
Also verstehe ich es richtig, dass es für den Kuga PHEV 4.500 € direkt für den Käufer gibt. Der Herstelleranteil wird ja vom Händler in den Nachlass einkalkuliert.
Jep. Ist so korrekt. Nur wird die Auszahlung bei den vielen Anträgen wohl erst in vielen, vielen, vielen Monaten geschehen.??
Alles anzeigenDie Förderung ist wohl noch nicht ganz durch. Auf der BAFA -Seite ist kein entsprechender Hinweis zu finden, wie hoch diese jetzt ist.
DIe Förderung bei Kuga-PHEV beträgt aktuell 2.250 € für den Kunden und soll angeblich verdoppelt werden auf 4.500 €
Dazu kommt dann noch die 100,- € für die eingebaute AVAS.
Der Herstelleranteil von 2.250 € (netto) kommt dann noch oben drauf.
Insgesamt wäre es eine Förderung von 6.750 € und der Käufer (Fahrzeughalter) erhält auf Antrag 4.500 + 100,- €.
Ob die Sache aber letztendlich genehmigt wird, bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall kann man bei einer Zulassung ab 1.7. 2020 eine Menge sparen, denn die Mehrwertsteuer wird auf 16 % gesenkt. Dazu muss dann ein geringerer Preis auch auf der Rechnung durch den Händler ausgewiesen werden. Je nach Fahrzeugausstattung kann man auch hier wieder rund 1000,-€ und mehr sparen.
Die Frage ist natürlich, ob die ganzen Bestellungen mit genehmigten Finanzierungen bei der Bank dann neu erstellt werden müssen. Es wäre schon sinnvoll und fair, die 3 % Ersparnis der Mehrwertsteuer an den Kunden weiter zu geben. Das ist eigentlich auch gesetzlich so vorgeschrieben.
Das Zitat stammt vom vergangenen Sonntag,
heute entnehme ich der aktuellen BAFA Homepage unter ENERGIE / Elektromobilität/ Förderprogramm im Überblick unter "HÄUFIGE FRAGEN / Wie hoch ist die Förderung ? folgendes:
Der Umweltbonus beträgt für ein reines Batterieelektrofahrzeug und Brennstoffzellenfahrzeug mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40.000 Euro 6.000 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40.000 Euro 5.000 Euro.
Für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40.000 Euro beträgt der Umweltbonus 4.500 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40.000 Euro 3.750 Euro.
Für Fahrzeuge, die bis zum 4. November 2019 zugelassen wurden, gelten die Fördersätze in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Gleiches gilt für Fahrzeuge, die ab dem 5. November 2019 bis zum 19. Februar 2020 zugelassen wurden und den Herstellerrabatt in der in der Förderrichtlinienfassung vom 28. Mai 2019 enthaltenen Höhe erhalten haben. Die Förderung für junge Gebrauchte reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge beträgt 5.000 Euro, für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeug beträgt die Förderung junger Gebrauchtwägen 3.750 Euro.
Der Umweltbonus wird zur Hälfte durch die Automobilhersteller (Eigenanteil) und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss (Bundesanteil) gewährt.
Das müsste somit die Gesamtförderung für PlugIn-Hybrid ab dem 03.Juni 2020 sein ?
Das AVAS wird mit pauschal 100 Euro bezuschusst.
fragt aus dem Dschungel der Förderungen Teja
Nein, das ist die Förderung bis zum 03.06.2020, die RIchtlinie ab dem 04.06.2020 findest du hier.
Text dazu:
Am 3. Juni hat der Koalitionsausschuss eine Erhöhung der Kaufprämie für Elektrofahrzeuge (Umweltbonus) beschlossen.
Durch den Umweltbonus wird der Austausch der Kfz-Flotte durch klima- und umweltfreundlichere Elektrofahrzeuge gefördert. Der Koalitionsausschuss hat beschlossen den Bundesanteil am Umweltbonus als neue Innovationsprämie zu verdoppeln.
Der Herstelleranteil soll von der Erhöhung der Kaufprämie unberührt bleiben. Ziel ist es die neuen Fördersätze rückwirkend für alle Fahrzeuge anzuwenden, die ab dem 4. Juni 2020 zugelassen wurden. Es sollen alle Autos, die auch bisher vom Umweltbonus profitieren, die Innovationsprämie erhalten können: reine Elektroautos, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenautos sowie entsprechende Gebrauchtfahrzeuge. Diese Maßnahme soll befristet bis 31. Dezember 2021 eingeführt werden. Eine beispielhafte Übersicht der geplanten Kaufprämie mit Bundes- und Herstelleranteil findet sich untenstehend:
ÜBERSICHT FÜR ELEKTROFAHRZEUGE BIS 40.000 EURO NETTOLISTENPREIS
Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|
Batteriefahrzeug | 6.000 EUR (bisher 3.000 EUR) |
3.000 EUR |
9.000 EUR (bisher 6.000 EUR) |
PlugIn-Hybrid | 4.500 EUR (bisher 2.250 EUR) |
2.250 EUR |
6.750 EUR (bisher 4.500 EUR) |
ÜBERSICHT FÜR ELEKTROFAHRZEUGE ÜBER 40.000 EURO NETTOLISTENPREIS
Bundesanteil | Herstelleranteil | Kaufprämie | |
---|---|---|---|
Batteriefahrzeug | 5.000 EUR (bisher 2.500 EUR) |
2.500 EUR |
7.500 EUR (bisher 5.000 EUR) |
PlugIn-Hybrid | 3.750 EUR (bisher 1.875 EUR) |
1.875 EUR |
5.625 EUR (bisher 3.750 EUR) |
Die Erhöhung des Umweltbonus soll im bestehenden System umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die Anträge auch in Zukunft elektronisch beim BAFA gestellt werden können. Eine gesonderte Beantragung der Innovationsprämie wird nicht notwendig sein. Die erhöhten Fördersätze wird das BAFA nach Prüfung der Fördervoraussetzungen automatisch auszahlen.
Beim Kuga PHEV kommt auf Antrag bei der BAFA noch die 100,- € für die werksmäßig verbaute AVAS hinzu. Ich habe es in meinem Zuwendungsbescheid so bestätigt bekommen. Also bei Antrag das Häckchen bei AVAS setzen. Nicht vergessen, die ist im Fahrzeug drin.
Danke DUS-Kuga und dem rührigen MatthiasM,
nicht nur ich, sondern auch die nachinteressierten Forumsleser haben jetzt kapiert
Mit gewittrigen Grüßen aus Unterfranken von Teja und Sabine
Ich habe mal eine Frage an alle die bereits einen Antrag gestellt haben.
Bei mir wurde ja zuerst mit falschem Kennzeichen angemeldet, dieses Kennzeichen steht nun im Kaufvertrag.
Wird das Kennzeichen an irgendeiner Stelle abgefragt?
Ist meiner jetzt ein Gebrauchtwagen?
Thomas
Hallo Kuga Freunde
Hab schon den ganzen früh versuchtt ,den ausgefüllten BAFA Antrag hochzuladen und es geht einfach nicht.
Ich habe die Zulassung und die Rechnung per pdf eingefügt,wird auch alles angezeigt und dann geht es nicht weiter.Mache ich was falsch,oder habe ich was vergessen ?
Hat da jemand vielleicht eine Ahnung.