Dann bin ich mal gespannt ob wir mehr kriegen. Habe ja meinen Kuga vorletzte Woche abgeholt. Und bin jetzt in der 2 Antragsphase durch und warte auf die 3.Email von Bafa.
Alles rund um die Kuga - PHEV - Förderung BAFA
-
-
Wielange wartet man eigentlich auf das bafa Geld ?
-
ist der Kuga jetzt auf Bafa Liste? Wollte Förderung beantragen - yKuga war auswählbar. Aber mit Hinweis auf die aktuelle .pdf Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge - wo kein Ford Modell draufstand - hatte ich abgebrochen. Akzeptiert Bafa Kuga Anträge?
-
Der Kuga war schon immer drauf
-
ist der Kuga jetzt auf Bafa Liste? Wollte Förderung beantragen - yKuga war auswählbar. Aber mit Hinweis auf die aktuelle .pdf Liste der förderungsfähigen Fahrzeuge - wo kein Ford Modell draufstand - hatte ich abgebrochen. Akzeptiert Bafa Kuga Anträge?
-
Die Liste die berstra meinte ist die der reinen e-Fahrzeuge. Da ist er natürlich nicht drauf. Für Hybriden ändert sich auch glaube ich nichts. Es steht ja sogar drin das hier künftig geprüft werden soll, ob die Förderung Sinn macht. Heißt politisch so viel wie: „war ne doofe Idee, müssen wir jetzt mit Möglichst wenig Stress und Ansehensverlust wieder raus kommen.“
-
In dem Bafa Antrag ist doch diese Avis Prämie mit enthalten,also brauch ich das nicht extra beantragen,ist das richtig ?
-
Die Förderung ist wohl noch nicht ganz durch. Auf der BAFA -Seite ist kein entsprechender Hinweis zu finden, wie hoch diese jetzt ist.
DIe Förderung bei Kuga-PHEV beträgt aktuell 2.250 € für den Kunden und soll angeblich verdoppelt werden auf 4.500 €
Dazu kommt dann noch die 100,- € für die eingebaute AVAS.
Der Herstelleranteil von 2.250 € (netto) kommt dann noch oben drauf.
Insgesamt wäre es eine Förderung von 6.750 € und der Käufer (Fahrzeughalter) erhält auf Antrag 4.500 + 100,- €.
Ob die Sache aber letztendlich genehmigt wird, bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall kann man bei einer Zulassung ab 1.7. 2020 eine Menge sparen, denn die Mehrwertsteuer wird auf 16 % gesenkt. Dazu muss dann ein geringerer Preis auch auf der Rechnung durch den Händler ausgewiesen werden. Je nach Fahrzeugausstattung kann man auch hier wieder rund 1000,-€ und mehr sparen.
Die Frage ist natürlich, ob die ganzen Bestellungen mit genehmigten Finanzierungen bei der Bank dann neu erstellt werden müssen. Es wäre schon sinnvoll und fair, die 3 % Ersparnis der Mehrwertsteuer an den Kunden weiter zu geben. Das ist eigentlich auch gesetzlich so vorgeschrieben.
-
Die Förderung ist wohl noch nicht ganz durch. Auf der BAFA -Seite ist kein entsprechender Hinweis zu finden, wie hoch diese jetzt ist.
DIe Förderung bei Kuga-PHEV beträgt aktuell 2.250 € für den Kunden und soll angeblich verdoppelt werden auf 4.500 €
Dazu kommt dann noch die 100,- € für die eingebaute AVAS.
Der Herstelleranteil von 2.250 € (netto) kommt dann noch oben drauf.
Insgesamt wäre es eine Förderung von 6.750 € und der Käufer (Fahrzeughalter) erhält auf Antrag 4.500 + 100,- €.
Ob die Sache aber letztendlich genehmigt wird, bleibt abzuwarten.
Auf jeden Fall kann man bei einer Zulassung ab 1.7. 2020 eine Menge sparen, denn die Mehrwertsteuer wird auf 16 % gesenkt. Dazu muss dann ein geringerer Preis auch auf der Rechnung durch den Händler ausgewiesen werden. Je nach Fahrzeugausstattung kann man auch hier wieder rund 1000,-€ und mehr sparen.
Die Frage ist natürlich, ob die ganzen Bestellungen mit genehmigten Finanzierungen bei der Bank dann neu erstellt werden müssen. Es wäre schon sinnvoll und fair, die 3 % Ersparnis der Mehrwertsteuer an den Kunden weiter zu geben. Das ist eigentlich auch gesetzlich so vorgeschrieben.
Nein, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Händler kann, muß aber nicht senken. Er kann sich auch die 3% einstecken, weil er auch 2 Monate gar keine oder wenig Autos verkauft hat. Damit bekommt er kleine Entschädigung zurück. Ob er dann aber noch viele Kunden hat ist die andere Frage.
-
Nein, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Händler kann, muß aber nicht senken. Er kann sich auch die 3% einstecken, weil er auch 2 Monate gar keine oder wenig Autos verkauft hat. Damit bekommt er kleine Entschädigung zurück. Ob er dann aber noch viele Kunden hat ist die andere Frage.
Er kann sich die 3 Prozent aber nur einsacken, wenn er den Nettopreis entsprechend anhebt, um auf denselben Bruttopreis zu kommen. Das kann er aber nur, wenn im Angebot bzw. der Bestellbestätigung kein Nettopreis und kein Steuerbetrag angegeben ist. Denn dann gestaltet sich der endgültige Bruttopreis als angebotener Nettopreis + zum Zeitpunkt der Übergabe gültigem Steuersatz (nach dem 01.07. dann also 16%).