... die verbindliche Bestellung war, soweit ich mich an meinen ersten Antrag erinnere, mal hochzuladen, nun ist es nur noch die Bafa-gerechte Rechnung
Alles rund um die Kuga - PHEV - Förderung BAFA
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Letztendlich kannst Du Rechnung und Auftragsbestätigung gemeinsam in einem pdf hochladen.
Zur ergänzenden Information kann es nicht schaden. Ob es was nützt weiß ich noch nicht, mein Antrag ist noch in Bearbeitung. -
jep, so meinte ich das, wenn die genaue „myxxxx.xx“ auf der Rechnung oder/und auf dem Antrag draufsteht, muss sie auch zum ausgeworfenen Netto-Preis passen...
Ein schönes Wochenende jewünscht?Widerspruch - bei mir war es so, dass das MY auf der Rechnung stand (und zwar das ausgeliefert MY 2021.25 und nicht das bestellte 2020.75), der Netto-Betrag jedoch inklusive aller Extras war, und dann hat der Händler noch den Umwelt Anteil des Herstellers + seinen Rabatt abgezogen; der Endpreis war dann unter dem Listenpreis des MY2021.25 TitaniumX.
Wahrscheinlich hat das gereicht. Oder mein Sachbearbeiter bei der BAFA hat einfach gedacht - passt scho...
und - ich habe nur die Rechnung, nicht die Bestellung (bei der der Nettobetrag ohne Extras zur BAFA Liste MY2020.75 bis auf einen Rundungsbetrag gepasst hätte) hochgeladen
LG Joachim
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? es gibt immer eine Toleranz zur Regel, insbesondere bei unserem Ford - und bei Behörden sowieso ?
So richtig konkret sagt das Merkblatt auch nichts dazu aus... -
Auf der BAFA-Seite wird doch geschrieben, wie die Rechnung auszusehen hat. Wo ist das Problem? Ausdrucken und dem Händler vorlegen. So habe ich es gemacht. Dann passt es auch.
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Setz doch mal den Link unter deinen Beitrag...
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https://www.bafa.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=4
Ein Beispiel, daraus geht prima hervor, wie es aussehen soll...
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In der Diskussion hierzu wird, schon eher regelmäßig als selten, der Netto-Listenpreis (BAFA) mit dem Netto-Kaufpreis (den der Kunde zahlt, nach Abzug aller Rabatte) miteinander vermischt.
In jeder Formvorlage zur Bestellung/Rechnung der Händler steht doch der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs als 1. Position (ohne MWSt., ohne Zubehör, ohne Abzüge, Rabatte...). Also 1. Position, i. d. R. ganz oben, Seite 1.
Was danach kommt, ist für die BAFA völlig ohne Belang.
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In der Diskussion hierzu wird, schon eher regelmäßig als selten, der Netto-Listenpreis (BAFA) mit dem Netto-Kaufpreis (den der Kunde zahlt, nach Abzug aller Rabatte) miteinander vermischt.
In jeder Formvorlage zur Bestellung/Rechnung der Händler steht doch der Netto-Listenpreis des Fahrzeugs als 1. Position (ohne MWSt., ohne Zubehör, ohne Abzüge, Rabatte...). Also 1. Position, i. d. R. ganz oben, Seite 1.
Was danach kommt, ist für die BAFA völlig ohne Belang.
Mag sein dass das in Formvorlagen so steht, bei meiner Rechnung war es anders - der erste Posten auf der Rechnung war der Nettobetrag inkl. aller Sonderausstattungen, dann noch 2 Posten Rabatte - 1x BAFA 1x Händlerrabatt, das war es...
und das ist so durchgegangen