Ich kann nach wie vor nicht verstehen, warum die 100,- € für die AVAS Förderung nicht gezahlt wird.
Ich werde vom Hersteller den Nachweis erbringen, dass diese serienmäßig vom Hersteller verbaut wurde.
Es steht klar in der Richtlinie, der letzten Fassung, dass eine AVAS förderfähig ist, sofern diese serienmäßig vom Hersteller eingebaut wurde.
Also laut Bundesanzeiger und dem letzten Dokument BAnz AT 07.07.2020 B2
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Absatzes von elektrisch betriebenen Fahrzeugen (Umweltbonus)
Vom 25. Juni 2020
Zitat
2 Förderung
2.1 Gegenstand der Förderung
Förderfähig ist
–der Erwerb eines erstmals im Inland zugelassenen, elektrisch betriebenen Neufahrzeugs gemäß der Definition des Elektromobilitätsgesetzes (EmoG), wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen;
–der Erwerb eines Elektrofahrzeugs gemäß der Definition des EmoG bei der zweiten Zulassung im Inland, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.
Förderfähig sind alle Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen werden, unabhängig davon, in welchem Mitgliedstaat der EU sie gekauft wurden, wenn gleichzeitig die Voraussetzungen der Nummer 3.1 oder Nummer 3.2, jeweils in Verbindung mit Nummer 3.3 dieser Förderrichtlinie vorliegen.
Zusätzlich ist förderfähig der Erwerb eines AVAS, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde. Die Förderfähigkeit für ein AVAS endet für neue Fahrzeugtypen, in die die Hersteller gemäß Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) Nr. 540/2014 über den Geräuschpegel von Kraftfahrzeugen und von Austauschschalldämpferanlagen bis spätestens zum 1. Juli 2019 ein solches System einbauen müssen, mit Inkrafttreten der Richtlinie (Umweltbonus) vom 13. Februar 2020, also am 19. Februar 2020, für alle übrigen Elektrofahrzeuge, die bis zum 30. Juni 2021 zugelassen wurden, ab dem 1. Juli 2021.
Ich denke es hat nichts mit der Fahrzeugrechnung zu tun. In der Fahrzeugrechnung muss der Herstelleranteil am Umweltbonus nachgewiesen werden.
Ich bekomme für meinen Widerspruch bei der BAFA vom FFH ein Schreiben, welches nachweist, dass die AVAS serienmäßig im KUGA PHEV verbaut ist.
Wie gesagt, ich hatte schon im März einen Förderungsbescheid, wo die AVAS mit 100,- € drin stand. Damals noch mit 1.500 .€ Umweltbonus.
Wie ich über das Forum erfahren habe, sind doch einige Kunden hier, die auch 100,- € AVAS Förderrung bekommen haben.
Die meisten jedoch nicht.
Einen Einspruch zu erheben, scheint mit aufgrund der Richtlinien wie o.g. auch sicher sinnvoll. Probieren kann man es ja , es gibt nichts zu verlieren. 4.500 € habe ich schon auf dem Konto.