Der Ford Kuga MK3 Bestell- und Wartesaal

  • Das wird bei uns halt ein bisschen anders ablaufen. Der Chef von meinem Vater geht in Vorkasse und er bekommt das Geld von meiner finanzieren Bank wieder. Bin also im Grunde Barzahler. Daher wollte ich mal wissen, wann man ungefähr mit der Rechnung rechnen kann. Ist also nicht so, dass man die Rechnung z. B. 2 Wochen vor dem Auto bekommt um den Brief zu erhalten.

    Wenn Du das Geld bar im Umschlag mitbringst, ist der Händler bei über 10.000 € erst einmal dazu verpflichtet, die Herkunft des Geldes zu erfragen und ein besonders Formular wegen Geldwäsche mit Dir auszufüllen. Direkt im Anschluss bekommst Du den Brief und das Auto, da ihr euch ja quasi gegenübersitzt. Wenn Du überweisen möchtest bzw. musst, solltest Du das unbedingt nur dann tun, wenn Du den Fahrzeugbrief schon in den Händen hälst. So läuft der Deal Zug um Zug. Der Händler behält als Pfand das Auto und die Schlüssel und Du erhälst schon einmal den Brief. Diesen kannst Du dann nutzen, um damit zur Bank zu gehen oder legst ihn Dir bis zur Zulassung als Beruhigungsmittel "unters Kopfkissen". Denn merke: Kommt es zwischen der Überweisung und der Abholung des Fahrzeuges zur Insolvenz des Händlers, sieht es für die Käufer oft zappenduster aus. Der Insolvenzverwalter weigert sich dann, mit dem Recht im Rücken, gegen jegliche Herausgabe von Ware. Alle Gläubiger des Autohauses sind in diesem Augenblick für den Insolvenzverwalter gleich. Wenn Du aber schon den Brief Deines Fahrzeuges hast, sieht das Ganze wohl etwas anders aus.

    Grundsätzlich kann der Händler den Brief, falls z.B. irgendetwas zur Vorbereitung der Übergabe oder Zahlung notwendig sein sollte, schon deutlich vor der Ankunft des Fahrzeuges anfordern. Er muss dies dann aber aktiv tun. Soviel ich weiss, kann er nach offizieller Meldung über die Fertigstellung des Fahrzeuges den Brief anfordern, sofern er dies aus irgendeinem Grund für notwendig erachtet. So kann der Brief gerne schon einmal vierzehn Tage vor dem Fahrzeug beim Händler sein.

    Bestellt: 06.07.2020

    Baudatum: 07.09.2020

    Verschifft: 09.12.2020

    Ankunft Händler: 28.12.2020

    Übernahme vom Händler: 25.01.2021

    Modell: Kuga ST-Line X PHEV, Sedona-Orange Metallic, Ausstattung: so ziemlich komplett mit S-AHK

  • Natürlich schleppe ich kein Batzen Geld mit mir herum um ein Auto zu kaufen.

    Ich glaube auch nicht, dass der Händler damit was anfangen kann....

    Mir ging es eher darum, wann man ungefähr die Rechnung erhält, um das Geld an den Händler zu überweisen.

    Ohne Rechnung kein Geld, ohne Geld kein Auto und kein Fahrzeugbrief.

    Aber mit deinem letzten Satz hast du mir schon weitergeholfen. Danke.

    Kuga PHEV ST-Line in Arktis-Weiß inkl. Fahrerassistenz-Systeme, Panoramadach, elekt. Heckklappe und Ganzjahresreifen


    Bestellt: 08.06.2020

    FIN: 14.07.2020

    Baudatum: 21.07.2020

    Exit Valencia: ??.08.2020

    Entry Antwerp: ??.08.2020

    Exit Antwerp: 01.09.2020

    Händlerankunft: 02.09.2020

    voraussichtliche Händlerabholung: ????

  • Hm, also wir haben den „Batzen Geld“ dem Händler auf den Tisch gelegt und da gab es kein Murren und Motzen, wurde angenommen und gut.

    Wir müssten in AT zwar auch nachweisen woher das Geld stamme, aber wurden dazu nicht befragt und mussten nichts ausfüllen ?

  • Ich hatte in meinem langen Autofahrerleben noch nie die Möglichkeit, den Fahrzeugbrief vor einer Überweisung oder Barzahlung des zu entrichtenden Kaufpreises zu erhalten, da sich so der berühmte „Zug um Zug“-Vorgang genauso wenig umsetzen lässt, wie umgekehrt im Prinzip auch.

    Der Autohändler gibt doch nicht seine einzige urkundliche Eigentumssicherung vor Begleichen des Kaufpreises aus der Hand...denn die Herausgabe des Fahrzeugbriefs ist ja letztendlich der Eigentumsnachweis. Daher wird ja selbst bei kreditierten Fahrzeugen und dafür notwendigen Eintragungen in den Fahrzeugbbrief selbiger nie an den Fahrzeugbesitzer/-halter sondern stets an die zuständige Zulassungsstelle übersandt.

    Wenn das mittlerweile anders sein sollte, dann vergesst mein Geschreibsel, dann schwebe ich noch in rechtlichen Asbach-Uralt-Zeiten?


    Gruß

    Kuga PHEV Vignale, Vollausstattung

    Bestellt: 07.08.2020

    Produktion: 18.02.2021

    Auslieferung: 09.04.2021

    Verkauft: 08.12.2022

    Verbrauch im gesamten Zeitraum: ca. 16600 km gefahren, 14,62 kwh/100km (inkl. Ladeverluste)+ 1,45 L/100km


    STOP WAR!!!

  • Ich hatte in meinem langen Autofahrerleben noch nie die Möglichkeit, den Fahrzeugbrief vor einer Überweisung oder Barzahlung des zu entrichtenden Kaufpreises zu erhalten, da sich so der berühmte „Zug um Zug“-Vorgang genauso wenig umsetzen lässt, wie umgekehrt im Prinzip auch.

    Der Autohändler gibt doch nicht seine einzige urkundliche Eigentumssicherung vor Begleichen des Kaufpreises aus der Hand...denn die Herausgabe des Fahrzeugbriefs ist ja letztendlich der Eigentumsnachweis. Daher wird ja selbst bei kreditierten Fahrzeugen und dafür notwendigen Eintragungen in den Fahrzeugbbrief selbiger nie an den Fahrzeugbesitzer/-halter sondern stets an die zuständige Zulassungsstelle übersandt.

    Wenn das mittlerweile anders sein sollte, dann vergesst mein Geschreibsel, dann schwebe ich noch in rechtlichen Asbach-Uralt-Zeiten?


    Gruß

    Ich kann meine oben gemachte Aussagen dahingehend untermauern, dass ich meine letzten drei Fahrzeuge genau so im Bezahlvorgang abgewickelt habe und mein FFH dieses jetzigen Fahrezugkaufs zur Abwicklung bereits genau diese Vorgehensweise vorgeschlagen hat. Er fordert den Brief / Zulassungsbescheinigung Teil II an und schickt mir diese per Einschreiben nebst der Rechnung zu. Ich überweise das Geld und lasse das Fahrzeug mit meinem Wunschkennzeichen zu. AmTag der Übergabe komme ich mit meinen Kennzeichne, der FFH befestigt diese und wir machen die Übergabe. Ich hatte bei diesem Prozedere noch nie Probleme und i.d.R. hatten mir die Händler immer diese Vorgehensweise vorgeschlagen. Keiner der Händler konnte mich besonders lange kennen, da ich bisher bei jedem Autokauf den Händler und die Marke gewechselt habe. Wie man an den ersten Rückmeldungen sehen kann, hat jedoch jeder hier bereits unterschiedliche Erfahrungen sammeln dürfen.

    Bestellt: 06.07.2020

    Baudatum: 07.09.2020

    Verschifft: 09.12.2020

    Ankunft Händler: 28.12.2020

    Übernahme vom Händler: 25.01.2021

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  • Nur mal so in die Runde geworfen:


    Der Fahrzeugbrief zeigt als amtliches Dokument an, wer Halter des eingetragenen Fahrzeugs ist. Eigentümer und Halter des Fahrzeugs sind nicht automatisch identisch.

    FordPass und FordPassPro App laufen hier auf Android 12

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  • ... imho stimmt das so nicht, der Fahrzeugschein zeigt den Halter des Fahrzeugs, mit dem Fahrzeugschein alleine kannst du keine Fahrzeugumschreibung bzw. eigentumsbegründende Eintragungen vornehmen lassen.

    Genau deswegen sichert sich der Händler den Eigentumsvorbehalt bzw. die finanzierende Bank bei einer Finanzierung mit dem Einbehalten des Briefes.

    Kann auch sein, dass ich mich irre, mein Studium als Spätstudent ist schon 35 Jahre her?


    Joschka

    Sehr kulanter Händler...wie ich schrieb, bei meinemletzten barkauf hätte mich der Händler ausgelacht, wenn ich vor Überweisung den Brief „gefordert“ hätte, und das obwohl es insgesamt mein viertes Auto bei dem war.


    Gruß

    Kuga PHEV Vignale, Vollausstattung

    Bestellt: 07.08.2020

    Produktion: 18.02.2021

    Auslieferung: 09.04.2021

    Verkauft: 08.12.2022

    Verbrauch im gesamten Zeitraum: ca. 16600 km gefahren, 14,62 kwh/100km (inkl. Ladeverluste)+ 1,45 L/100km


    STOP WAR!!!

  • Die Bank sichert sich den Brief (eigentlich ja Zulassungsbescheinigung Teil2), damit man das KFZ nicht so einfach weiter veräussern bzw ummelden kann. Als Eigentumnachweis für das KFZ gilt ganz einfach die Rechnung.

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  • Imho stimmt das so nicht...

    https://www.allianzdirect.de/k…g/fahrzeugbrief-ratgeber/
    Danach: Ist das Fahrzeug nicht vollständig bezahlt, bist du Besitzer und Halter, wenn im Brief eingetragen, erst mit Erhalt des Briefs ist das Geschäft abgeschlossen und umwirft Eigentümer.

    Der Eigentumsvorbehalt des Verkäufers endet also erst mit dem vollständigen Begleichen des Kaufpreises und dem Erhalt des „Briefes“.?
    ist letztendlich jetzt auch Wurscht... Dienstag habe ich einen Termin beim Ford-Händler ?

    Kuga PHEV Vignale, Vollausstattung

    Bestellt: 07.08.2020

    Produktion: 18.02.2021

    Auslieferung: 09.04.2021

    Verkauft: 08.12.2022

    Verbrauch im gesamten Zeitraum: ca. 16600 km gefahren, 14,62 kwh/100km (inkl. Ladeverluste)+ 1,45 L/100km


    STOP WAR!!!

  • Ich poche nicht darauf, recht zu haben. Aber auch lt Wiki wird der Brief z.B. vor Gericht nur als Indiz auf den Eigentümer gewertet.

    Vor längerer Zeit hatte ich auch mal ein KFZ über meine Bank finanziert, die wollten den Brief überhaupt nicht, haben ihn direkt mir überlassen.


    Aber letztendlich wirklich egal, ich bin dann gespannt was da am Dienstag bei raus kommt...8o

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