Das wird bei uns halt ein bisschen anders ablaufen. Der Chef von meinem Vater geht in Vorkasse und er bekommt das Geld von meiner finanzieren Bank wieder. Bin also im Grunde Barzahler. Daher wollte ich mal wissen, wann man ungefähr mit der Rechnung rechnen kann. Ist also nicht so, dass man die Rechnung z. B. 2 Wochen vor dem Auto bekommt um den Brief zu erhalten.
Wenn Du das Geld bar im Umschlag mitbringst, ist der Händler bei über 10.000 € erst einmal dazu verpflichtet, die Herkunft des Geldes zu erfragen und ein besonders Formular wegen Geldwäsche mit Dir auszufüllen. Direkt im Anschluss bekommst Du den Brief und das Auto, da ihr euch ja quasi gegenübersitzt. Wenn Du überweisen möchtest bzw. musst, solltest Du das unbedingt nur dann tun, wenn Du den Fahrzeugbrief schon in den Händen hälst. So läuft der Deal Zug um Zug. Der Händler behält als Pfand das Auto und die Schlüssel und Du erhälst schon einmal den Brief. Diesen kannst Du dann nutzen, um damit zur Bank zu gehen oder legst ihn Dir bis zur Zulassung als Beruhigungsmittel "unters Kopfkissen". Denn merke: Kommt es zwischen der Überweisung und der Abholung des Fahrzeuges zur Insolvenz des Händlers, sieht es für die Käufer oft zappenduster aus. Der Insolvenzverwalter weigert sich dann, mit dem Recht im Rücken, gegen jegliche Herausgabe von Ware. Alle Gläubiger des Autohauses sind in diesem Augenblick für den Insolvenzverwalter gleich. Wenn Du aber schon den Brief Deines Fahrzeuges hast, sieht das Ganze wohl etwas anders aus.
Grundsätzlich kann der Händler den Brief, falls z.B. irgendetwas zur Vorbereitung der Übergabe oder Zahlung notwendig sein sollte, schon deutlich vor der Ankunft des Fahrzeuges anfordern. Er muss dies dann aber aktiv tun. Soviel ich weiss, kann er nach offizieller Meldung über die Fertigstellung des Fahrzeuges den Brief anfordern, sofern er dies aus irgendeinem Grund für notwendig erachtet. So kann der Brief gerne schon einmal vierzehn Tage vor dem Fahrzeug beim Händler sein.