Im Schreiben steht doch die Rechtsgrundlage drin: „Die Anpassung erfolgt aufgrund der mit Ihnen vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (s. „Höhe/Fälligkeit und Anpassung der Leasingraten“).“
Dort wird sicher eine Zinsanpassungsklausel enthalten sein, die somit Bestandteil des Vertrages ist.
Ein Artikel dazu: