Der Ford Kuga MK3 Bestell- und Wartesaal
-
-
Meiner steht seit dem 07.07.2022 nun auf Dealer Delivery. Denke, er dürfte damit auf dem Hof angekommen sein oder kurz davor stehen. Meine Wartezeit dürfte dann demnächst ein Ende finden.
Mal sehen wie es nun weiter geht, hab auf jedenfall mal ne Mail rausgehauen, da ich sowieso die Anmeldung über die FFH machen will und den Ford Protect Brief noch abschließen möchte.
-
Hast du denn direkt bei EF gekauft oder über einen Vermittler?
Subjektiv gesehen, scheint es bei EF eher > 6 Monate zu dauern. Gibt ja einige Meldungen im Verlauf. Meine Order liegt bei der angepeilten Übergabe bei 10 Monaten. Vielleicht hatte ich aber auch Pech.
Ist geleast.Bei einem Ford Autohaus was für/unter Emil Frey arbeitet.Also nicht online sondern vor Ort beim Händler wenn es das ist was du meinst…
-
...
Er wir aber sein möglichstes tun... Es wäre extrem ärgerlich wenn ich auf meinen alten noch ne AHK drauf machen muss damit ich in 3 Wochen in den Urlaub kann....
Da wärs wahrscheinlich günstiger, für die Dauer des Urlaubs ein Auto zu mieten
-
Ist geleast.Bei einem Ford Autohaus was für/unter Emil Frey arbeitet.Also nicht online sondern vor Ort beim Händler wenn es das ist was du meinst…
Wusste nicht, dass EF neben den eigenen Händlern an diversen Standorten noch mit weiteren Autohäusern kooperiert. Kenne nur die Standorte rund um Hanau, die aber alle unter selben Namen wirtschaften.
Die Frage zielte aber mehr darauf ab, ob du klassisch im Autohaus gekauft hast oder über einen Internetvermittler. Ich vermute, dass die eBusiness Konditionen deshalb verbessert dargestellt werden können, weil man in "Schüben" kauft. Ob und inwiefern da das "normale" Standortgeschäft einfließt weiß ich jedoch nicht. Sind sowieso alles Vermutungen und nicht mehr von meiner Seite.
Ob es die sogenannten Vorlauffahrzeuge überhaupt noch gibt, hatte ja auch ein User hier im Forum irgendwann mal angezweifelt, da es mittlerweile Strafzahlungen für die Händler gibt, wenn der gemeldete Name der Fahrzeugbestellung von dem abweicht wer es dann zulässt. Dürfte ja dann beim Leasing vielleicht anders laufen. -
Danke aber das hatten wir schon geprüfte ein Mietwagen kommt ca. 1.200 € für den Zeitraum....
-
Also habe heute mit meinem Händler gesprochen. Auch wenn mein Auto schon da wäre dürfte er es wegen der aktuellen Brandgefahr nicht ausliefern. Bis jetzt hat er noch keine Infos von Ford erhalten wann es eine Lösung für das Problem gibt. Der Heckklappensensor wird definitiv nicht nachgerüstet da Ford wohl den Kabelbaum nicht mit verlegen tut und der Sensor bei zukünftigen Autos eingespart wird.
Soweit die Aussage des Händlers, mal sehen ob ich aus dem Leasingvertrag rauskomme der Kicksensor war die Kaufentscheidung zum Kuga und dass ich nicht weis wann ich das Auto endlich bekomme spricht auch für eine Auflösung.
-
Also habe heute mit meinem Händler gesprochen. Auch wenn mein Auto schon da wäre dürfte er es wegen der aktuellen Brandgefahr nicht ausliefern. Bis jetzt hat er noch keine Infos von Ford erhalten wann es eine Lösung für das Problem gibt. Der Heckklappensensor wird definitiv nicht nachgerüstet da Ford wohl den Kabelbaum nicht mit verlegen tut und der Sensor bei zukünftigen Autos eingespart wird.
Soweit die Aussage des Händlers, mal sehen ob ich aus dem Leasingvertrag rauskomme der Kicksensor war die Kaufentscheidung zum Kuga und dass ich nicht weis wann ich das Auto endlich bekomme spricht auch für eine Auflösung.
Mein Händler hat mir eine Nachrüstung des Sensors zu Ende des Jahres mitgeteilt
Malbschsurn was zutrifft werde bei Übergabe des Fahrzeuges einen Betrag einbehalten bis zum Einbau
Mal schauen ob er da mitspielt 😜
-
…na wenn du da mal nicht zu optimistisch bist und dein Vorhaben ins Gegenteil umschlägt… du nämlich das Auto schlichtweg nicht ausgeliefert bekommst, weil du nicht den vollen Kaufpreis entrichtet hast🫣
Immer daran denken, dass sich Ford Änderungen von Ausstattungsmerkmalen gem. Bestellungsvertrag vorbehält…
War da nicht irgendwas, dass Ford zur Kompensation 200€ anbietet?
Gruß
-
immer alles schriftlich machen und in der Tat wäre es günstiger den Kaufpreis unter Vorbehalt zu zahlen als etwas einzubehalten. Ausstattungsänderungen sind m.E. aber nur im Rahmen von Modelländerungen als zulässig vereinbart.
Und wenn die elektrische Heckklappe mit Sensor kaufentscheidend war dürfte ein Rücktritt möglich sein.
Aus der Erinnerung meine ich, dass auch schon bei einem Porsche der fehlende Aschenbecher zum Rücktritt berechtigt.
Gefunden hab ich das aber nur beim Lexus
Rücktritt vom Kaufvertrag eines Toyota Lexus zum Preis 134.990,- EUR weil der beleuchtete Aschenbecher fehlt!
Mit Urteil vom 10.03.2015 hat das OLG Oldenburg - 13 U 73/14 - klargestellt, dass auch vermeintlich kleine Mängel oder Abweichungen den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigen können. Der Verkäufer hat dann den Kaufpreis (abzüglich etwaiger Nutzungen für die gefahrenen Kilometer zurückzuzahlen) und er muß das Auto zurücknehmen.
Leitsatz
1. Die Beurteilung der Frage, ob eine Pflichtverletzung unerheblich im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist, erfordert eine umfassende Interessenabwägung, in deren Rahmen ein Verstoß gegen eine Beschaffenheitsvereinbarung die Erheblichkeit der Pflichtverletzung in der Regel indiziert.
2. Unabhängig vom Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung scheidet die Annahme von Unerheblichkeit regelmäßig dann aus, wenn sich dem konkreten Vertrag entnehmen lässt, dass der betreffende Qualitätsaspekt wesentlich sein sollte.
3. Das Fehlen eines fest installierten und beleuchteten Aschenbechers in einem als Neuwagen bestellten Pkw ist jedenfalls dann keine unerhebliche Pflichtverletzung im Sinne des § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung ausdrücklich betont hat, dass das bestellte Raucherpaket ganz wichtig sei und das Fahrzeug so ausgestattet sein solle wie das Vorgängermodell (das über einen fest installierten und beleuchteten Aschenbecher verfügt hat).
Es dürfte also bei Verweis auf dieses Urteil eigentlich nicht darauf ankommen um welche vermeintliche Kleinigkeit es geht.
Überlegt also in Ruhe was ihr machen wollt und vertretbar ist dann Vieles. Durchgesetzt haben wir hier im Forum glaube ich schon alle möglichen Varianten wie Wertminderung, Rückabwicklung oder Nachrüstung, wobei Letzteres sicherlich das Schwierigste sein dürfte.