Hallo tomdler69
Ich hab da ja eine richtige Lawine ausgelöst mit der SRA.
Ich habe es auch nicht gleich gemerkt,erst als ich mir meine Bestellung nochmal durchgelesen habe,hab ich mir mein Auto angesehen und vorne gemerkt,das was fehlt.
Er wurde am 5.5. gebaut.
Obwohl es schwarz auf weiß in der Bestellung steht, ist es nicht verbaut, ich finde es eine Frechheit.Aber machen kann man nichts.
Was in einer verbindlichen Bestellung steht und vom Händler bestätigt ist, muss dem Käufer auch geliefert werden. So sehe ich das ! Ansonsten Preisminderung oder Wandlung. Aber wer will denn nochmal so lange auf ein neues Fahrzeug warten ? Dazu muss sich der Hersteller (Ford) äußern. Da würde ich mir mal juristischen Rat holen.
Vielleicht muss man aber auch erstmal die Allgemeinden Geschäftsbedingungen lesen und da steht was drin, womit der Hersteller im Recht ist. Keine Ahnung, ist mir jetzt zuviel Papier zum studieren und ich bin kein Anwalt.
Wenn die bei Ford die Produktion des Kuga umstellen, ob vor oder nach der "Corona- Werkschließung" in Valencia ist das für mich keine Begründung., ein Ausstattungsmerkmal aus einer in der Bestellung bestätigten Fahrzeugs nicht zu liefern.