Nach dem neuen WEG habe ich einen verbindlichen Anspruch auf eine Ladestation, muss dann nur die Kosten tragen, verhindern bzw. verbieten kann es die Gemeinschaft nicht. Aber dem Elektroauto oder Plugin- Fahrzeugen gehört die Zukunft, da muss sich langsam was bewegen.
Ja, das schrieb ich ja schon. Trotzdem kann dir die Gemeinschaft vorschreiben, wie die Lademöglichkeit auszusehen hat.
Da kannst Du nicht einfach sagen, ich lass mir neben meinen Stellplatz eine neue Steckdose dranbauen, fertig.
Es kann und darf da durchaus Vorgaben geben, die Du einzuhalten hast.
Denn: Über die konkrete Ausführung der Maßnahme wird gem. § 19 Abs. 1 WEG n.F. im Rahmen der ordnungsmäßigen Verwaltung beschlossen. Bei der Beschlussfassung entscheidet jeweils (nur noch) die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.