Hey. Mich trifft es nun auch. An der Neuwageneigenschaft dürfte sich nichts ändern. Erst nach 12 Monaten Standzeit geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass der Wagen dann nicht mehr als Neuwagen gilt. Also je länger sich die Auslieferung verzögert, desto wahrscheinlicher kann man Schadenersatz verlangen. Aber wenn die Lieferzeit überschritten ist kann man doch unter Berücksichtigung der Nachfristsetzung auch zurücktreten und einen anderen (neuen) Wagen bestellen. Muss halt jeder für sich selbst entscheiden, ob und wie lange man abwarten möchte.
Bei mir ist der Stand auch so, dass die Zulassung aus den hier beschriebenen Gründen nicht möglich ist. Ich bekomme erstmal einen Mietwagen und gebe den Fiesta zurück. Dann tausche ich den Mietwagen gegen den Kuga wenn er mal zugelassen werden kann. Wenn sie ihn neu bauen müssen dauert es halt länger. Ich bin da relativ entspannt durch die Mietwagen-Lösung. Hab super Konditionen beim Leasing und würde daher nicht zurücktreten und neu bestellen. Aber beim Kauf hätte ich die Option ernsthaft und sicher schon längst in Erwägung gezogen. Aber auch bei der Rückabwicklung gibt es bei den Händlern enorme Unterschiede. Heute gerade wieder eine Klage auf Rückabwicklung eingereicht