...wieso „ganz schön weiten Weg gemacht“ - von der Hautür auf die Straße ist doch grundsätzlich erst einmal nicht als weit anzunehmen ??? - er schrieb doch, das Auto wurde ihm vor die Tür gestellt...?
Gruß?
...wieso „ganz schön weiten Weg gemacht“ - von der Hautür auf die Straße ist doch grundsätzlich erst einmal nicht als weit anzunehmen ??? - er schrieb doch, das Auto wurde ihm vor die Tür gestellt...?
Gruß?
Ich habe mein Auto Online bei einem Vermittler bestellt und der arbeitet, wie die meisten in dem Bereich, bei der Marke Ford mit einem Autohaus in Bayern zusammen. Viele haben als weiteren Händler den grossen hier in Hessen für die Auftragsabwicklung zur Wahl, aber von dem habe ich nicht allzuviel positives gehört, also habe ich mich für die "etwas" grössere Anfahrt entschieden.
Mir scheint es eher so, als würden die bereits beim Händler stehenden am Längsten brauchen bis sie dran sind mit dem Akkutausch. Unser steht bereits seit Anfang September beim Händler und es gibt noch keinen Termin wann er gecheckt werden soll. Mit anderen Worten bekommen viele die nach uns bestellt haben vor uns ihr Fahrzeug. Ich freue mich für jeden, bei dem es klappt, aber ich wollte eigentlich keinen Jahreswagen kaufen, habe aber wenig Hoffnung, dass wir ihn vor dem 2.Quartal 2021 bekommen
So sehe ich das auch. Die Fahrzeuge, die im Transit oder beim Händler feststecken werden mit Sicherheit als letztes umgerüstet werden.
Da kann man jetzt verschiedener Meinung sein, aber mich als Betroffenen ärgert das.
Ich hatte extra Abstriche bei Ausstattung und Farbe gemacht, eben weil das Fahrzeug bereits gebaut und verfügbar im Werk war und nur vom Händler abgerufen werden musste. Meine Erwartungshaltung war also eine recht kurze Lieferzeit, was ich auch zur Bedingung meines Fahrzeugkaufs gemacht habe (Mein altes Dienstfahrzeug musste ich abgeben). Es wäre sogar besser gewesen, wenn das Fahrzeug im Werk stehen geblieben wäre! Aber dummerweise wurde nach meiner Bestellung alles getan, damit das Fahrzeug so schnell wie möglich zu mir nach Hannover kommt. jetzt rostet die Karre irgendwo im Transit in Belgien rum. Dumm gelaufen würde ich sagen. Unter diesen Voraussetzungen hätte ich auch ein anderes Auto bestellen können.
Das man die Händler nicht schnell genug trainieren kann ist mir klar. Das man evtl. die Fahrzeuge auch nicht mehr testen kann leuchtet mir auch irgendwie ein. Dass aber Pauschal die Fahrzeuge, die wirklich schon so nah am Kunden stehen so stiefmütterlich behandelt und sogar Neu bestellte Autos EHER baut und ausliefert als die Transit/Händler Autos ist mir etwas rätselhaft. Ich vermute, dass man hier die geringste Sorge hat, dass ein Kunde zurücktritt, bzw. das Fahrzeug schnell weitervermarkten zu können. Ist ja schon gebaut, also Lieferzeit immer noch vor Auslieferung eines Neu gebauten Fahrzeuges. Ich vermute, dass man hier den geringsten Widerstand von Kunde und Handel erwartet.
Aber neutral betrachtet wäre die Reihenfolge meiner Meinung nach wie folgt die bessere Variante:
Alle Kugas im Werk testen und ggf. ausliefern --> simultan Fahrzeuge im Feld reparieren --> Alle defekten Werkskugas reparieren und gleichzeitig die Transitfahrzeuge nach Verfügbarkeit der Batterie --> Produktion neuer Kugas wieder starten. Im Moment verstehe ich es so, dass die Produktion neuer Kugas wieder läuft, und diese somit mit den Transit Fahrzeugen "konkurrieren". Alles etwas unbefriedigend und seltsam.
Einziger Vorteil ist der Leihwagen. So entsteht mir wenigstens kein monetärer Schaden. Das ist gut gelöst worden. Aber irgendwie will man ja auch mal "sein" Auto haben...
Mir scheint es eher so, als würden die bereits beim Händler stehenden am Längsten brauchen bis sie dran sind mit dem Akkutausch. Unser steht bereits seit Anfang September beim Händler und es gibt noch keinen Termin wann er gecheckt werden soll. Mit anderen Worten bekommen viele die nach uns bestellt haben vor uns ihr Fahrzeug. Ich freue mich für jeden, bei dem es klappt, aber ich wollte eigentlich keinen Jahreswagen kaufen, habe aber wenig Hoffnung, dass wir ihn vor dem 2.Quartal 2021 bekommen
Kann dir nur zustimmen! Bei mir sieht es ähnlich aus (siehe Signatur unten).
Ich sehe auch nicht ein, den Wagen ohne Wertausgleich für die lange Standzeit zu übernehmen - schließlich habe ich habe ein nach meinen Wünschen konfiguriertes Fahrzeug bestellt, das erst noch gefertigt wird und kein Lagerfahrzeug (auch wenn ein Fahrzeug rechtlich gesehen bis ein Jahr nach Baudatum als Neuwagen gilt).
Mein Händler kann mir immer noch keinen Liefertermin nennen, da mein Fahrzeug noch nicht einmal auf der Umrüstliste steht, die er jetzt bekommen hat (das sind wohl erst mal nur die Kugas, die schon auf der Straße sind).
Und dass die Kunden von Ford über die Akku-Tauschtermine informiert wurden, bevor Ford das mit den Händler abgestimmt hat, konnte er auch nicht verstehen....
Du hast mit dem Hinweis auf die 12 Monate zwar Recht, aber das ist nur die halbe Wahrheit.
Bis zu einem Jahr kann ein Neuwagen noch als "fabrikneu" bezeichnet werden. Darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschieden. In dem verhandelten Fall hatte der Kläger bei einem Autohaus am 30. Juni 2000 einen Ford Cougar V 6 für 53.595 Mark (rund 27.400 Euro) bestellt. Ein Schelm, der dabei etwas Böses denkt, dass es auch damals Ford war.
Knapp sechs Wochen nach dem Kauf wurde dem Käufer ein "neues" Fahrzeug des gewünschten Modells übergeben, Herstellungsdatum 30. November 1998. Zwar war das Modell seitdem unverändert weitergebaut worden, der Kläger verlangte aber die Rückabwicklung des Kaufvertrages, weil das Auto wegen seines Alters anders als im Kaufvertrag zugesichert nicht mehr "fabrikneu" sei.
Das Oberlandesgericht Dresden gab damals dem Kläger Recht: Ein unbenutztes Fahrzeug, dessen Herstellung bei Kaufvertragsschluss 19 Monate zurückliege, sei auch dann nicht mehr "fabrikneu", wenn das Modell unverändert weitergebaut werde und es keine Mängel auf Grund der Standzeit aufweise. Gegen diese Entscheidung ging das Autohaus in die Revision.
Mehrere Oberlandesgerichte waren zu unterschiedlichen Urteilen gekommen, sie setzten Zeiträume von 8 bis 30 Monaten als Frist für ein "fabrikneues" Fahrzeug an. Das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) legte fest, dass ein Auto nicht mehr "fabrikneu" ist, wenn es mehr als ein Jahr nach Herstellung verkauft bzw. ausgeliefert wird. Nach den Worten des BGH mindert eine lange Standdauer den Wert eines Fahrzeugs. Deshalb könne man nach mehr als zwölf Monaten in der Regel nicht mehr von einem fabrikneuen Wagen sprechen.
Aber auch innerhalb der Frist gelte, dass das Modell noch unverändert hergestellt werden muss und es durch die Standzeit keine Mängel aufweist.
Hier haben wir m.E. einen Modellwechsel, sodass ein fabrikneues Fahrzeug nur die neue Modellreihe sein kann und mangelfrei dürften die Fahrzeuge ja wohl unbestritten nicht sein. Auch nach den AGB der Verkäufer dürfte in so gut wie allen Fällen eine Rückabwicklung möglich sein. Heißt aber natürlich nur, dass der Vertrag rückabgewickelt wird. Wenns schneller geht, könnte man dann ja ein neues Auto bestellen - nur ist die Frage, ob man noch die gleichen Konditionen bekommt. Das ist wie immer Verhandlungssache, aber da hat Ford ja aktuell mal wieder einige Angebote
...aber irgendwas müssen ja auch die Anwälte zu tun haben
Kann dir nur zustimmen! Bei mir sieht es ähnlich aus (siehe Signatur unten).
Ich sehe auch nicht ein, den Wagen ohne Wertausgleich für die lange Standzeit zu übernehmen - schließlich habe ich habe ein nach meinen Wünschen konfiguriertes Fahrzeug bestellt, das erst noch gefertigt wird und kein Lagerfahrzeug (auch wenn ein Fahrzeug rechtlich gesehen bis ein Jahr nach Baudatum als Neuwagen gilt).
Mein Händler kann mir immer noch keinen Liefertermin nennen, da mein Fahrzeug noch nicht einmal auf der Umrüstliste steht, die er jetzt bekommen hat (das sind wohl erst mal nur die Kugas, die schon auf der Straße sind).
Und dass die Kunden von Ford über die Akku-Tauschtermine informiert wurden, bevor Ford das mit den Händler abgestimmt hat, konnte er auch nicht verstehen....
Bei mir das gleiche...
Wagen steht seit 26.08. beim Händler und keiner weiß wie lange es dauern wird, ich bin sogar einer, der seinen "alten Kuga MK2" (in Zahlung gegeben) weiterfährt und noch nicht einmal von Ford einen Leihwagen in Anspruch genommen hat. Händler meint, er könne den Wagen nicht Inzahlung nehmen, der er den nicht weiterverkaufen darf, Ford könnte ja immer noch vom Vertrag zurücktreten. Außerdem wäre ich ja mobil; naja sein Problem, wenn mehr KM auf den Tacho kommen. Preis steht ja...
Allerdings sehe ich auch nicht ein, den vollen Preis für den "Neuen" zu zahlen, für ein Auto was schon so lange steht. Bin mal gespannt, wie der Händler mir entgegen kommt. Von Ford hört man auch nix, habe mehrfach eine E-Mail an Ford geschrieben, Antwort und Versprechungen erhalten und dann nix, auf Erinnerung wird nur immer auf die "Fachabteilung" verwiesen und da gibt es wohl keinen der dort arbeitet, weil von dort nix kommt...
Grade eine Mail vom Händler bekommen. Mein Kuga hat das Prüfsiegel für den Akku erhalten und ist unterwegs zu ihm. Wenn alles klappt, bekomme ich ihn noch vor Ende Jahr
Also das mit dem Wertausgleich dürfte schwierig werden, wenn Ford nichts von sich aus anbietet und man nicht vom Kauf zurücktritt (siehe oben), wenn auch nicht unmöglich und sicher nicht ohne Rechtsstreit. Schließlich hat es auch beim Dieselskandal ne Weile gedauert, bis wir auch entsprechende Wertminderung als Schadenersatz als "betroffenes Fahrzeug" durchsetzen können. Zumindest der Wiederverkaufswert sollte trotz Akkutausch deutlich runter gehen. Denn wenn ein Gebrauchtwagenkäufer die Wahl hat ein Fahrzeug zu kaufen, welches von der Problematik betroffen ist oder eines, welches erst danach produziert wurde, dürften die Richter über kurz oder lang auch der Auffassung folgen, dass der Wiederverkaufswert sinken dürfte bei den betroffenen Fahrzeugen (auch wenn sie noch keine 12 Monate bis zur Auslieferung standen).
Es gibt jetzt sicher einen Shitstorm, von wegen wenn Ford das anständig repariert, wäre das egal und so. Die Marktsituation dürfte aber sicherlich anders aussehen. Nach meiner Einschätzung wäre zur Vermeidung von späteren Nachteilen - und wohl auch um schneller an ein Fahrzeug zu kommen - der beste Weg der Rücktritt und Neubestellung sein. Auch wenn man dann sicher keinen Mietwagen mehr bekommt. Aber Du könntest Deinen Alten ja wieder in Zahlung geben und bis dahin weiterfahren
Hallo zusammen,
Bezüglich der jetzt geprüften PHEVs wird das wohl dieses Jahr nichts mehr mit dem ausliefern. Wenn der Corona Lockdown ab vielleicht dem 24.12. Kommt, werden die FFHs wohl geschlossen werden. Dann wird es wohl erst Januar. Meiner soll am 19.12. Beim FFH . Ich hoffe es klappt dann noch mit der Auslieferung vor Heiligabend.
Hoffen wir für alle die es betrifft das beste.
Bei mir das gleiche...
Wagen steht seit 26.08. beim Händler und keiner weiß wie lange es dauern wird, ich bin sogar einer, der seinen "alten Kuga MK2" (in Zahlung gegeben) weiterfährt und noch nicht einmal von Ford einen Leihwagen in Anspruch genommen hat. Händler meint, er könne den Wagen nicht Inzahlung nehmen, der er den nicht weiterverkaufen darf, Ford könnte ja immer noch vom Vertrag zurücktreten. Außerdem wäre ich ja mobil; naja sein Problem, wenn mehr KM auf den Tacho kommen. Preis steht ja...
Interessant, mein Händler meint, die Ankaufsvereinbarung für mein Altfahrzeug wäre unabhängig vom Kaufvertrag des Kuga zu sehen. Für die Abgabe meines jetzigen Fahrzeugs haben wir erst einmal einen fixen Termin reingeschrieben. Danach würde ich auch einen MW bekommen. Der Fall wird vermutlich dann auch eintreten, weil ich ganz sicher nicht mehr vorhabe, das Auto teuer durch die nächste Inspektion zu fahren.