ich würde kunde@ford.de mit uns Boot nehmen und da einen Fall aufmachen. Die leiten das weiter und nehmen um Zweifel auch Händler uns Gebet
Der Ford Kuga MK3 Bestell- und Wartesaal
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Habe ich. Hatte eine Bearbeitungsnummer und erhielt einen Rückruf aus deren Service Center, dass ich das Ganze mit dem Händler klären soll.
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Ich hatte das mit der Bodenfreiheit auch etwas anders in Erinnerung, dass nämlich der Vignale nicht die geringste Bodenfreiheit aufweist.
Der ST-Line hat schon noch weniger Bodenfreiheit und erst recht die Trends und Titaniums als PHEV.
Was ich mich allerdings die ganze Zeit bei der seltsamen Tabelle schon frage ist, welche Bodenfreiheit Vignale und ST-Line als PHEV haben.
Der PHEV wir zwar besonders erwähnt mit nur noch 160 mm Bodenfreiheit, was aber ja scheinbar nur für Trend und Titanium zu gelten scheint.
Oder wie seht ihr das? Was gilt eurer Meinung nach für Vignale und ST-Line als PHEV?
Wenn man so lange auf seinen PHEV warten muss, stellt man sich so viele Fragen.
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Hallo zusammen,
ich hatte ein eher schlechtes Gespräch mit meinem Händler. Vertrösten, Arroganz und nun auch Aggressivität und das ist der Punkt, an dem ich als Kunde die Bremse ziehe. Man will mich natürlich nicht aus meinem Vertrag entlassen und besteht auf den unverbindlichen Liefertermin vom 30.11. Eine Frage an euch. Wie ist das Ganze im Detail geregelt. Ich bin kein Jurist, aber bevor ich diese in Betracht ziehe will ich auch eure Meinung hören. Bis wann muss ich genau warten, bevor ich wegen Nichterfüllung des Vertrags soweit herauskomme ? Was sind genau die Fristen ? Lohnt es sich in solch einer Sache zum Anwalt zu gehen ? Ich bin kein Rechtsschutz Kunde, werde mir also einen guten Anwalt zu Rate ziehen ? Wie man mich heute behandelt hat war einfach zu viel.
Danke euch
Ohne Rechtsschutz ist das natürlich immer recht teuer, weil bei der Rückabwicklung der Fahrzeugwert als Gegenstandswert angesetzt wird. Im Forum ist das mit dem Rücktritt schon gut beschrieben, oder wie es früher hieß "Wandlung". Kann natürlich nicht die anwaltliche Beratung ersetzen. Meist bekommt man es aber hin, dass der Mandant den Vertragspartner in Verzug setzt (am besten schon mit dem Anwalt des Vertrauens abstimmen, am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ) und dann kann man dem Händler auch noch die Anwaltskosten aufs Auge Drücken Also wichtig ist immer alles schriftlich machen und Fristen setzen. Im Zweifel lieber direkt mit dem Anwalt abstimmen. Wenn er so fair wie ich arbeitet, sollte man gemeinsam zusehen, dass die Anwaltskosten letztlich beim Händler hängen bleiben wenn er sich so stur stellt und im Vorfeld eine Pauschale vereinbaren, falls das nicht klappt. So würde ich es jedenfalls mit meinen Mandanten machen
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Nach 2-3 Kaffee, nettem Smalltalk und einer sehr ausführlichen Schilderung der Probleme, waren fast alle meine offenen Frage geklärt, ohne das ich auch nur eine Frage stellen musste.
- Meine 18 Zoll Felgen, die ja mal Serie waren beim PHEV, bestellt er dazu. (ohne Aufpreis für Mich)
- Die 3% Mehrwertsteuer werden laut "internem Rundschreiben" für alle Bestellungen des PHEV bis zum Stichtag 7.10.2020 (hoffe habe das Datum richtig verstanden) kompensiert.
- Ab Januar 2021 (Liefertermin wäre Dezember 2020 gewesen) kümmert er sich um einen Leihwagen. Kann aber dafür keine Garantie geben.
Also die 18-Zoll-Felgen hätte ich auch schon ganz gerne wie bestellt, aber das adaptive Kurvenlicht gibt es anscheinend beim neuen Modell tatsächlich nicht mehr für den ST-X. Ich warte noch ca. 2-3 Wochen, dann gibt es sicher weitere Neuigkeiten. Mein zweiter Kuga sollte ja im Dezember kommen. Mal sehen, worauf ich mich mit dem Händler verständigen kann - der natürlich weiß, dass ich Fachanwalt für Verkehrsrecht bin, da es natürlich ein gewerbliches Leasing ist
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Ohne Rechtsschutz ist das natürlich immer recht teuer, weil bei der Rückabwicklung der Fahrzeugwert als Gegenstandswert angesetzt wird. Im Forum ist das mit dem Rücktritt schon gut beschrieben, oder wie es früher hieß "Wandlung". Kann natürlich nicht die anwaltliche Beratung ersetzen. Meist bekommt man es aber hin, dass der Mandant den Vertragspartner in Verzug setzt (am besten schon mit dem Anwalt des Vertrauens abstimmen, am besten einem Fachanwalt für Verkehrsrecht ) und dann kann man dem Händler auch noch die Anwaltskosten aufs Auge Drücken Also wichtig ist immer alles schriftlich machen und Fristen setzen. Im Zweifel lieber direkt mit dem Anwalt abstimmen. Wenn er so fair wie ich arbeitet, sollte man gemeinsam zusehen, dass die Anwaltskosten letztlich beim Händler hängen bleiben wenn er sich so stur stellt und im Vorfeld eine Pauschale vereinbaren, falls das nicht klappt. So würde ich es jedenfalls mit meinen Mandanten machen
Ich habe Ihnen eine PM geschickt.
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In der aktuellen Preisliste vom 01.10.2020 ist das adaptive Kurvenlicht im Technologie-Paket auch wieder für den ST / ST-X mit drin - vermutlich war das der vorherigen Preisliste vom 17.09.2020 falsch (erklärt auch, warum es nach 14 Tagen schon wieder eine Neue gibt).
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Hab ich die neue Preisliste übersehen? Kann einer die bitte nochmal zur Verfügung stellen oder mir den Link schicken?
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Der Link dazu: https://www.ford.de/content/da…PL-der-neue-ford-kuga.pdf
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Leute es tut sich was. Ich dachte mir doch, daß der Hafen von Valencia bei weiterlaufender Produktion langsam mit Kugas überlaufen muß.
Die Grande Europa ist von Valencia auf dem Weg nach Antwerpen, wo sie am Montag eintreffen soll. An Bord werden vielleicht keine PHEV-Kugas sein aber bestimmt Kugas! Und es kommt noch besser: Vier weitere Auto-Transport-Schiffe sind heute im Hafen von Valencia eintroffen und werden hoffentlich mit unseren Autos beladen. Die Zielhäfen werden wir in ein, zwei Tagen kennen.