Dann drücke ich Dir die Daumen, dass Dein Händler sich auf Dein nächstes Schreiben meldet.
Allerdings solltest Du natürlich alle Formalitäten einhalten, die auch hier im Forum schon mehrfach beschrieben wurden:
Fristen setzen, mahnen, etc.
Aber die von Dir beschriebene Mail scheint ja inhaltlich eindeutig so zu sein, dass der Händler ankündigt den Wagen nicht so liefern zu können wie bestellt. Das wäre aber nach den AGB noch OK, da Änderungen in der Produktion hingenommen werden müssten. Dein Problem ist eher, dass ein Liefertermin nicht vereinbart war. Müsste man mal schauen, ob sich da aus der sonstigen Korrespondenz was ergibt oder ob Du notfalls Zeugen hast, die bei einem oder mehreren Gesprächen mit dem Verkäufer dabei waren.
Ansonsten wirst Du wohl ggf. um weitere Fristsetzungen nicht umhinkommen - oder aber auf das Wohlwollen des Händlers oder einen Anwalt angewiesen sein.
Berichte mal, wie es weitergeht. Denn bisher haben die meisten Händler bei noch nicht produzierten Fahrzeugen das recht problemlos "storniert", also den Rücktritt vom Kaufvertrag angenommen.