Wallbox bis 22kw für 100€

  • Also bei allem Respekt, aber das es in anderen Ländern mehr Elektrotote gibt, weil die dort nicht solch überzogene Regeln haben, halte ich für ein Gerücht/Blödsinn.

    In vielen Ländern gibt es nicht mal 3 phasige Privathaushalte und das funktioniert auch. Aber wie gesagt, man muss sich nur Anschauen, wer in den Ausschüssen für die ganzen Normen/Regeln sitzt, dann weiß man vorher der Wind weht. Ich musste für meine PV einen kompl. neuen Zählerschrank einbauen, weil ich keinen APZ nachrüsten konnte. Auf die Frage, wann dann der APZ auch genutzt wird, war die Aussage vom ansässigen Netzbetreiber: gar nicht, aber er muss vorhanden sein. Zum Glück habe ich einen Elektriker gefunden, der nur die Abnahme gemacht hat und den Aufbau des ZS inkl. Neuverkabelung konnte ich selbst machen. Sonst wäre ich für nen neuen Zählerschrank inkl. montage und Neuverlegung der Kabel locker 5-6000€ losgeworden.

  • Das ist richtig, das pauschale APZ-Feld halte ich auch für quatsch, zumal dies bei neueren Smartmetern wohl eh nicht mehr benötigt wird. Wobei die gestaltung des Zählerschrank meines Wissens nach nicht (ausschließlich) durch die Norm vorgegeben ist, sonder vor allem durch die TAB (Technischen Anschluss Bedingungen) der Netzbetreiber.

  • Genauso wars bei mir auch, den ABB Schrank hätte ich nach Bayern Werk TAB eigentlich nicht nehmen dürfen aber der Elektriker meinte nur, man solle die Kirche im Dorf lassen.

    Nach der BW TAB hätte es ein Schrank von Hager sein müssen ;) Hager hat z.b. extra eine App, wo man sich je nach Bundesland anzeigen lassen kann, welcher Schrank wo zulässig ist. Schaut man sich die Produktbilder/tech.Daten mal an, also ein Hager und ein ABB, so sehe ich als Laie keinen Unterschied. Und das ist mir völlig unverständlich, warum jedes Bundesland/Netzbetreiber da andere Vorgaben hat. Ich hab allerdings auch wenig Hoffnung, dass sich dieser Irrsinn in absehbarer Zeit mal ändern wird, solange die großen Hersteller der E Branche diesen Normen beschließen. Und wie gesagt, ich bin auch für eine gewisse Sicherheit, dass ist auch gut so aber ich kann mich da nur meinem Elektriker anschließen: Die Kirche im Dorf lassen!

  • Eine Herstellervorgaben in den TAB wäre mir neu und kartellrechtlich sicherlich auch problematisch. In den TAB ist aber unter anderem geregelt wie der Aufbau und die Anordnung der Betriebsmittel des Zählerschranks auszusehen hat. Von welchem Hersteller das dann kommt sollte egal sein, solange es den TAB entspricht. Hager bietet halt für viele TAB den passend fertig ausgestatteten Zählerschrank an, aber im prinzip sollte man den Zählerschränke aller gängigen Hersteller TAB konform aufbauen können.

  • Es verstößt ja nicht gegen die Norm, wenn die Wallbox konstruktionsbedingt keine Gleich-Fehlerströme größer 6 mA verursachen kann, z.B indem eine interne Fehlerstromüberwachung diese bei einem Wert >= 6 mA abschaltet.

    Ich hatte meine Aussage auch nur auf den Sachverhalt bezogen, dass behauptet wurde, man müsse gemäß VDE-Vorschrift bei Wallboxen generell einen RCD-B vorschalten, was eben gegen die Angaben in den Installationsanweisungen vieler Wallboxen spricht.


    Gruß Jörg

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