… Bei der Breite schon, denn da landet man schnell zB in Begrenzungen der Nutzung von Fahrstreifen (zB in Baustellenbereichen) …
Die in den Papieren eingetragene Breite (im Normalfall ohne Spiegel) ist für Breitenbeschränkungen von Fahrbahnen irrelevant. Da zählt nur die tatsächliche gemessene Breite ( im Normalfall von Spiegelaußenkante zu Spiegelaußenkante). Daher darf der Kuga ja auch auf 2,10 m beschränkte Fahrstreifen nicht nutzen.