Klar, unsere Assistenten sind da schlichtweg nicht fehlerfrei, insbesondere das Kartenmaterial und die Schildererkennung arbeiten nie fehlerfrei. Aber das interessiert letztendlich den Hersteller nicht, der hat die gesetzlichen Vorgaben zum Inverkehrbringen seiner Fahrzeuge einzuhalten und gut ist. Und wenn der Gesetzgeber nicht explizit vorschreibt, dass das händische Abschalten der Geschwindigkeitspieper unzulässig ist, muss der Hersteller nur darauf achten, dass der Pieper grundsätzlich beim Start des Fahrzeugs eingeschaltet sein muss - ob es dem Fahrzeugführer gefällt oder nicht. Es wird aber nicht vergebens darauf hingewiesen, dass es Assistenten sind und keine autonom arbeitende Systeme, insofern der Kunde keinen Anspruch auf fehlerfreie Funktion hat - denn der Fahrzeugführer behält die Verantwortung für das Fahrzeug - egal welcher Assistent eingeschaltet oder on board ausgeschaltet ist.
„Hände am Lenkrad zu lassen“ hat was mit Betriebserlaubnissen i.S. „autonomen Fahrens“ zu tun.
Soll das Lenkrad nicht mehr berührt werden müssen, muss das Auto entsprechend vom KBA abgenommen werden, dazu sind umfangreiche Testläufe theoretischer und praktischer Art notwendig (s. Mach E, autonomes Fahren 1.4).
Insofern spart der Hersteller hier nicht an der Technik, er erfüllt schlichtweg gesetzliche Vorgaben dazu nicht. Ich weiß gar nicht, ob der FL-Kuga zB über einen „Augensensor“ verfügt, der die Augen als Erfordernis für den dauerhaften Spurführungsassistenten überwacht (autonomes Fahren 1.4)
Der Pieper bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ist für die Bestandsfahrzeuge (vor 1.7.24) ja noch keine Pflicht, erst für Fahrzeuge, die ab 1.7.24 zugelassen wurden/werden. Insofern muss Ford zusehen, dass das Gebimmel bei den Neuzulassungen seit 1.7.24 funktioniert - die härteste Konsequenz bei Nichterfüllung wäre wohl tatsächlich die Versagung der Betriebserlaubnis…
Grüße