Der Zweck der "Anmeldepflicht" für die Wallbox ist in erster Linie darin begründet, dass der Versorgungsnetzvetreiber über die potenzielle Netzbelastung informiert sein möchte, um ggf. gegen zu steuern.
Ein Straßenzug hängt an einem 'Ortstransformator', der die 10 bis 25 kV Spannung des Versorgungsnetzes in die haushaltsüblichen 400/230V umwandelt.
Dieser Trafo kann nur eine gewisse elektrische Leistung übertragen z.B. 250 kVA (kW).
Besonders in alten Ortsnetzen ist diese Leistung häufig etwas knapp bemessen, da sie sich an Verbrauchsleistungen orientiert hat, die den damaligen Standards entsprachen.
Wenn jetzt eine gewisse Anzahl an Wallboxen in diesem Straßenzug angemeldet werden, muss der VNB mittelfristig den Ortstrafo gegen einen größeren tauschen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Der VNB wird da keine Kundenanlagen stilllegen, wenn eine Wallbox nicht angemeldet ist. Wenn er nicht gerade Kontrolleure rausschickt, um Wallboxen zu finden, die an Hausfassaden oder Carports hängen, merkt er ja zunächst nichts von diesen Wallboxen - das würde erst dann auffallen, wenn der Straßenzug plötzlich wegen Überlastung im Dunkeln sitzt...
Man tut also im eigenen Interesse und dem seiner Mitmenschen Gut daran, seine Wallbox brav anzumelden.
Gruß Jörg